Österreichischer Städtebund



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Direktvergaben bis 100.000 EUR für ein weiteres Jahr möglich

Direktvergaben bis 100.000 EUR für ein weiteres Jahr möglich

Die Bundesregierung hat die Gültigkeit höherer Schwellenwerte für staatliche Auftragsvergaben aufgrund der schlechten Wirtschaftsaussichten bis Ende 2012 verlängert. Bereits im Vorjahr war die Schwellenwert-Verordnung von 2009 mit ihren Anhebungen um zwölf Monate - bis Ende 2011 - verlängert worden. Öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsbereich lassen sich somit weiterhin bis zu einem Wert von 100.000 EUR ohne Ausschreibung an Unternehmen vergeben. Davor lag die Schwelle für eine Direktvergabe eines Auftrags von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden bei 40.000 EUR.

Die auf Drängen der kommunalen Interessensvertretungen vom BMWFJ fixierte Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis zum 31. Dezember 2012 wird als wichtige Maßnahme für die regionale Wirtschaft sowie für Städte und Gemeinden angesehen. Angesichts des Übergreifens der Finanzkrise auf die Realwirtschaft war es unbedingt erforderlich, vor allem Klein- und Mittelbetriebe weiterhin mit unbürokratischen öffentlichen Auftragsvergaben unterstützen zu können. Gleichzeitig wird für die Städte und Gemeinden der Verwaltungsaufwand reduziert.

In der Vergabepraxis profitieren wie erwähnt, insbesondere regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe. Sie werden für kleinere Aufträge direkt zur Anbotslegung eingeladen, ohne sich vorher an einem komplexen Vergabeverfahren beteiligen zu müssen. Eine regionale Beschaffung bietet im Regelfall kurze Transportwege und raschen Service.

Durch die Verordnungs-Verlängerung bleibt auch der Schwellenwert für das so genannte "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen auf dem erhöhten Wert von einer Million Euro (früher 120.000 Euro). Allerdings ist auch hier ein fairer Wettbewerb um den jeweiligen Auftrag garantiert. Laut Bundesvergabegesetz müssen mindestens drei "befugte, leistungsfähige und zuverlässige" Unternehmen zur Anbotslegung eingeladen werden.

Aus Sicht der öffentlichen Wirtschaft verringert sich dadurch der Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Länder erheblich. Auf Empfängerseite profitieren vor allem regional orientierte kleine und mittlere Unternehmen. Lokale Beschaffung ermöglicht kurze Transportwege, raschen Service und regionale Wertschöpfung gleichermaßen. Die dafür relevanten Schwellenwerte hat Österreich erstmals im Zuge der Finanzkrise angehoben. Durch ihre neuerliche Verlängerung bleibt auch für das „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen eine Obergrenze von einer Mio. EUR (vormals 120.000 EUR) bestehen.

Die vor kurzem ebenfalls auf den Weg gebrachte Novelle des Bundesvergabegesetzes 2006 sieht für solche Bauaufträge jedoch künftig die Einladung von zumindest drei „befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen“ vor. Die Novelle wird die formfreie Direktvergabe von allen anderen Aufträgen dauerhaft bis zu 50.000 EUR ermöglichen. Darüber hinaus steht mit der „Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung“ ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung. Die Novelle wird aller Voraussicht nach im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten.