VRV
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) regelt die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Sie kann also als „Kontenrahmen“ der Kameralistik (des Rechnungswesen der öffentlichen Haushalte) verstanden werden. Sie wird laufend von einem Gremium, dem VR-Komitee, an dem ExpertInnen vom Österreichischen Städtebund, Österreichischem Gemeindebund, der Verbindungsstelle der Bundesländer, dem Bundesministerium für Finanzen, der Nationalbank und der Statistik Austria mitwirken, aktualisiert und an den Anforderungen der Praxis reformiert.
Dazu das Standardwerk des KDZ.
Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände 2008
5. ergänzte und erweiterte Auflage basierend auf der Änderung der VRV 1997 vom 1. Juni 2007, BGBl. II Nr. 118/2007 Helfried Bauer, Gustav Hafner, Karoline Mitterer, erschinenen im Eigenverlag des KDZ, Wien 2004, 400 Seiten, ISBN 978-3-901683-23-2
Zur Debatte Doppik vs. Kameralistik folgende Beitrage:

