Raum- und Regionalplanung
Österreichisches Raumentwicklungskonzept (ÖREK) 2011
Zu den zentralen Aufgaben der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) gehört die Ausarbeitung und Aktualisierung des Österreichischen Raumordnungs- bzw. Raumentwicklungskonzeptes. Dieses ist eine Rahmenplanung auf gesamtstaatlicher Ebene mit Leitbildfunktion für raumrelevante Planungen und Maßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Es hat Empfehlungscharakter und ist vornehmlich eine Richtlinie für die Tätigkeit der Verwaltung, dient aber auch als Informationsquelle für die an der räumlichen Entwicklung interessierte Öffentlichkeit.
Das erste Raumordnungskonzept wurde im Jahr 1981, 10 Jahre nach Gründung der Österreichischen Raumordnungskonzept, veröffentlicht. 1991 erschien das „Österreichische Raumordnungskonzept (ÖRK) 1991“. Im Herbst 2008 wurden die Vorarbeiten zur Erstellung eines neuen Raumentwicklungskonzeptes "ÖREK 2011" gestartet. Ein wichtiger Meilenstein für den Erstellungsprozess war dabei die 25. Sitzung der ÖROK am 23.10.2008. Bei dieser Sitzung beschlossen die politischen VertreterInnen die Neuerstellung eines Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes, wobei das Dokument 2011 verabschiedet werden soll. Inhaltlich wird dieses Konzept auf dem ÖROK-Projekt „Szenarien der Raumentwicklung Österreichs 2030“ aufsetzen. Dabei wird bei der Erstellung auf dem Denkmodell "Von der Zukunft in die Gegenwart denken" des Szenarioprojekts angesetzt.
Mit dem Erstellungsprozess des ÖREK 2011 wurde im September 2009 ein intensiver Dialog zwischen den ÖROK-Mitgliedern Bund, Ländern, Gemeinde- und Städtebund sowie der Fachöffentlichkeit zu den zukünftigen Strategien der österreichischen Raumentwicklung gestartet. Als neues strategisches Element wurde dazu auch eine politisch besetzte Steuerungsgruppe eingerichtet, in der auch der Österreichische Städtebund durch Stadtrat Luger prominent vertreten ist.
Der Österreichische Städtebund hat sich aktiv an der Erstellung des neuen Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes beteiligt. Dabei soll einerseits gewährleistet werden, dass das Wissen der lokalen AkteurInnen in die Erstellung des ÖREK einfließt. Andererseits wird es in weiterer Folge darum gehen, die Erkenntnisse des ÖREK und seiner Vorgängerstudien an die Mitgliedsstädte weiter zu tragen.
Europäische Raumentwicklung - Grünbuch zum Territorialen Zusammenhalt
Im Jahr 2004 erfolgte unter niederländischer Ratspräsidentschaft der Start einer intensiven Debatte über die räumliche Entwicklung Europas. Ausschlaggebend dafür war die Erkenntnis, dass die EU-Erweiterung und die Frage, inwieweit räumliche Perspektiven einen Beitrag zur Realisierung der Lissabon-Strategie leisten könnten, eine „Weiterentwicklung“ des EUREK (des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes) erforderlich macht. Dieser auch als „Rotterdam-Prozess“ bezeichnete Arbeitsprozess mündete im Mai 2007 im Beschluss der „Territorialen Agenda“ und der „Leipzig Charta zur europäischen Stadt“ durch die für Raumentwicklung zuständigen Minister. Darin wird die besondere Rolle der Städte für die weitere europäische Entwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen hervorgehoben. Auch sollte ein Grünbuchs zum Territorialen Zusammenhalt erarbeitet werden.
Die Europäische Kommission hat folglich ein Grünbuch zum „Territorialen Zusammenhalt“ vorbereitet, das am 6. Oktober 2008 präsentiert wurde. Das Grünbuch soll als Anstoß einer breiten Debatte über die Definition, Bedeutung und Anwendung des Konzeptes „Territorialer Zusammenhalt“ dienen. So wird darin die inhaltliche Kernaussage vertreten, die Potenziale der Regionen und Städte für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung zu mobilisieren und dabei vor allem die Vielfältigkeit der Standorte als Chance zu begreifen. Das Grünbuch ist jedenfalls auch vor dem Hintergrund der bereits laufenden Diskussion zur Reform der EU-Kohäsionspolitik 2014+ von Interesse.
Die Debatte zum Thema „Europäische Raumentwicklung“ auf nationaler Ebene erfolgte im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Der Österreichische Städtebund hat sich an der Erarbeitung der nationalen Stellungnahme beteiligt und auch seinerseits eine eigene Stellungnahme zur Konsultation abgegeben.

