Geschäftsleitung

Die Erledigung der wichtigen Geschäfte des Österreichischen Städtebundes erfolgt auf Grund der Entscheidungen der aus 20 Personen bestehenden Geschäftsleitung.

Diesem Personenkreis gehört auf jeden Fall der Präsident, sein/e StellvertreterIn, der/die  KassierIn, der/die SchriftführerIn sowie die BürgermeisterInnen der Landeshauptstädte an.

Die Wahl erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Die Geschäftsleitung ist beschlussfähig, wenn außer dem/der Vorsitzenden mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung zählen die Vorberatung der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des Städtetages fallen.

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