Geschäftsleitung
Die Erledigung der wichtigen Geschäfte des Österreichischen Städtebundes erfolgt auf Grund der Entscheidungen der aus 20 Personen bestehenden Geschäftsleitung.
Diesem Personenkreis gehört auf jeden Fall der Präsident, sein/e StellvertreterIn, der/die KassierIn, der/die SchriftführerIn sowie die BürgermeisterInnen der Landeshauptstädte an.
Die Wahl erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Die Geschäftsleitung ist beschlussfähig, wenn außer dem/der Vorsitzenden mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung zählen die Vorberatung der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Hauptausschusses oder des Städtetages fallen.