Hauptausschuss

Die Leitung der Arbeiten des Österreichischen Städtebundes obliegt dem Hauptausschuss, der aus rund 60 Vertretern aus 39 Städten besteht. Dem Hauptausschuss gehören die Mitglieder der Geschäftsleitung an, sowie Vertreter aus allen anderen Mitgliedsgemeinden nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel: 

Der Hauptausschuss tagt unter Vorsitz des Präsidenten oder seiner StellvertreterIn. Als Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss besonders die Besorgung der Geschäfte, die ihm vom Städtebund übertragen wurden, die Zustimmung zur Bildung von Ausschüssen, die Entscheidung über den Abschluss von Vereinbarungen, die Bestellung des Generalsekretärs, die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern, die Ausgestaltung der Ausschüsse und einige andere Aufgaben.

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