Aufgaben
Mit Zustimmung der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes wurde gemäß § 15 der Statuten der Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten gebildet.
Dieser Fachausschuss hat ausschließlich beratende Funktion und gibt in Fragen der Gebarungsprüfung des Gemeindehaushaltes, der kommunalen Betriebe und Unternehmungen sowie der geförderten Institutionen Empfehlungen und Anregungen an die Organe des Städtebundes ab. Im Rahmen des Fachausschusses wird ein intensiver Gedankenaustausch im Kollegenkreis gepflogen (z.B. durch Vorträge, Referate, Diskussionen).
Beschlüsse des Fachausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. So wurden bereits folgende Resolutionen beschlossen: Resolutionen.
Über Vorschlag des Generalsekretärs werden von den Mitgliedern des Fachausschusses ein Vorsitzender und zwei Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt. Über dieses Präsidium können Sie Kontakt zum Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten aufnehmen.