Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO)
Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO)
Die Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck regelt die Besorgung der Verwaltungsgeschäfte durch den Magistrat.
Abschnitt I "Allgemeine Bestimmungen"
- Gliederung des Stadtmagistrates (§ 3)
- Führung der Abteilungen (§ 5)
- Amtsleitungen (§ 6)
- Produktverantwortung sowie ergänzende Produktverantwortung für Referatsleitungen (§ 7)
- Bedienstete in besonderer Funktion (FachexpertInnen) (§ 7a)
Abschnitt II "Amtsräume, Amtseinrichtungen, Amtsbehelfe"
- Beschaffung und Instandhaltung (§ 17)
Abschnitt III "Führung der Amtsgeschäfte"
A. Allgemeine Bestimmungen
B. Formale Behandlung der Geschäftsstücke
C. Kanzleigeschäfte für Kollegialorgane
Abschnitt IV "Die Kontrollabteilung"
- Aufgaben (§ 49)
- Ziele und Gegenstand der Prüfung (§ 50)
- Prüftätigkeit (§ 51)
- Befugnisse der Kontrollabteilung (§ 52)
- Prüfberichte (§ 53)
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