Statut der Landeshauptstadt Linz
Statut der Landeshauptstadt Linz
Im Wesentlichen sind im Statut der Landeshauptstadt Linz folgende Bereiche geregelt:
- die rechtliche Stellung der Stadt
- Zuständigkeiten von Gemeinderat, Stadtsenat, Bürgermeister und Magistrat
- die Stellung des Kontrollamtes (§ 39 Abs. 1 bis 6)
- Rechte und Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates
- der eigene Wirkungsbereich der Stadt
- die Erstellung des Voranschlages
- der Instanzenzug
- die Bürgerrechte (Volkabstimmung, Volksbefragung, Bürgerinitiative)
- die Aufsichtsrechte des Landes
Sie können den gesamten Inhalt des Statuts der Landeshauptstadt Linz über folgenden Link aufrufen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000341