Urteil des EuGH zu Vertragsverletzungsverfahren (Stadtgemeinde Mödling)

Urteil des EuGH zu Vertragsverletzungsverfahren (Stadtgemeinde Mödling)

Urteil des EuGH sowie den Schlussanträgen des Generalanwalts zur Rs. 29/04, Vertragsverletzungsklage nach Artikel 226 EG: Kommission gegen Republik Österreich (Stadt Mödling)

Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L~209, S.~1) verstoßen, dass der von der Stadt Mödling abgeschlossene Abfallentsorgungsvertrag ohne Einhaltung der in Artikel 8 in Verbindung mit den Artikeln 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahrens- und Bekanntmachungsvorschriften vergeben wurde.

Das Urteil kann mittels nebenstehenden Download abgerufen werden.

EUGH Urteil Vertragsverletzungsverfahren
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