104. Tagung des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten Zusammenfassung der Tagung

104. Tagung des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten Zusammenfassung der Tagung

Neues Präsidium des Fachausschusses für Kontrollämter

Bei der 104. Tagung der Kontrollämter, zu der Amstettens Bürgermeister Herbert Katzengruber eingeladen hatte, wurde zunächst das Präsidium des Ausschusses neu gewählt. Auf Vorschlag von Städtebund-Generalsekretär Pramböck wurde Kontrolldirektor Edgar Graziadei, Innsbruck, zum neuen Vorsitzenden und Kontrollamtsdirektor Alois List, Wien, Kontrollamtsdirektorin Manuela Österreicher, Wels, und Kontrollamtsdirektor Peter Fröhlich Peter, Salzburg zu seinen Stellvertretern gewählt.

Generalthema Ausgliederungen und Beteiligungen

Eingangs hielt KDZ-Experte Alexander Maimer fest, dass es bei
Ausgliederungen wichtig ist, zu Beginn die Ziele der Ausgliederung festzulegen und diese anhand festgeschriebener Kriterien kritisch zu prüfen. In weiterer Folge müssen sowohl Organisation als auch die Beteiligungssteuerung durch den Eigentümer genau definiert werden. Auf Grundlage dieser genauen Festlegungen kann eine Ausgliederung erfolgreich abgewickelt werden.

„Die Wiener Stadtwerke mit ihren Töchtern Wien Energie, Wiener Linien, Bestattung Wien und Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement haben in den letzten Jahren den größten Transformationsprozess seit ihrer Gründung erfolgreich gemeistert“, erläuterte der Generaldirektor der Wiener Stadtwerke, Felix Joklik. Seit der „Ausgliederung“ aus der Magistratsverwaltung 1999 haben sich die Unternehmen im Konzern der Wiener Stadtwerke zu kundenorientierten und wettbewerbsfähigen Dienstleistungsgesellschaften gewandelt. Die Ausgliederung kann aufgrund der Bewältigung aller personalrechtlichen Spezifika und neuen Herausforderungen infolge der Liberalisierung als Erfolgstory bezeichnet werden. Bei der anschließenden Diskussion wurden noch die rechtlichen Grundlagen für Prüfungen durch Kontrollinstitutionen bzw. deren Veröffentlichungen erörtert. Während in einigen Bundesländern eine 25%-Beteiligungsgrenze für eine Prüfung durch ein Kontrollamt bzw. einen Landesrechnungshof eingezogen ist, sehen andere Bundesländer eine 50%-Grenze für ausreichend an. Aber insbesondere bei Beteiligungen mit ausländischen Partnern kann eine Prüfkompetenz laut Gesellschaftsstatuten ein Problem darstellen.

„Rosen“ für das Kontrollamt
Zur Frage nach den Unterschieden einer Prüfung von Wirtschaftsprüfern und dem Kontrollamt streute der Stadtwerke-Generaldirektor Joklik dem Wiener Kontrollamt Rosen: „Das Kontrollamt hat nicht nur sicherlich die umfangreichere Prüfung, sondern bereitet seine Berichte durch Untergliederungen sehr übersichtlich auf. Generell muss ich feststellen, dass in diesem Bereich die Juristerei oft zum Selbstzweck wird, während sie früher Mittel zum Zweck war. Diese Entwicklung finde ich persönlich besorgniserregend.“

Kontrollamtsdirektor Riegler, Graz, früher selbst langjährig als Wirtschaftsprüfer tätig, bemerkte am zweiten Tag des Erfahrungsaustausches, dass bei der Prüfung von Beteiligungen der öffentlichen Hand neben dem Agieren des Managements auch die Rolle des Eigentümers kritisch zu hinterfragen ist. „Dieser hat – in der Gestalt der zuständigen Stadtregierungsmitglieder sowie der ihnen unterstehenden Verwaltung – für die ordnungsgemäße Kontroll- und Berichtsstruktur zu sorgen und daher unter anderem festzulegen, ob das Vieraugenprinzip in der Geschäftsführung gelten soll sowie weiters, welche Entscheidungen an die Zustimmung von Aufsichtsrat und/oder Eigentümer gebunden sein sollen. Die Kontrollämter haben sich verstärkt mit Fragen der handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie mit der Konzernrechnungslegung zu befassen.“

Das neu gewählte Präsidium lud abschließend die Mitglieder zur 105. Tagung, die vom 4. bis 5. Oktober 2006 in Leoben stattfinden wird, ein.

OEGZ

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