Kontrollamt der Stadt Dornbirn

Kontrollamt der Stadt Dornbirn

Wirkungsbereich und Aufgaben

Auszug aus den Statuten:

Wirkungsbereich und Aufgaben:

Dem Kontrollamt obliegt die Rechnungs- und Gebarungskontrolle sowie die Kontrolle auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sämtlicher Dienststellen des Amtes der Stadt Dornbirn einschließlich der stadteigenen Anstalten, Betriebe und wirtschaftlichen Unternehmungen. Weiters unterliegen der Prüfung durch das Kontrollamt auch nachstehende Einrichtungen:

1. Institutionen (kulturelle Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmungen, Vereine und dergleichen), an welchen die Stadt beteiligt ist,
a) soweit der Umfang der Beteiligung es zulässt oder
b) dies anlässlich der Beteiligung vereinbart wurde.

2. Institutionen, die von der Stadt gefördert werden, soweit sich die Stadt die Kontrolle vorbehalten hat (z. B. im Rahmen von Subventionsrichtlinien).


Die Prüfungen des Kontrollamtes werden durchgeführt:

1. Aufgrund des Prüfungsprogramms
2. Über Auftrag des Bürgermeisters oder des Stadtamtsdirektors
3. Von Amts wegen
4. Auf Ersuchen des Prüfungsausschusses mit Zustimmung des Bürgermeisters


Von Amts wegen werden insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt:

- Haushaltskontrolle
- Belegkontrolle
- Bestandskontrolle
- Vollzugskontrolle
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Vergabekontrolle)


Unter www.dornbirn.at erhalten Sie weitere Informationen rund um die Stadt Dornbirn.
OEGZ

ÖGZ Download