Mit 01.01.2013 wurde in Österreich das Korruptionsstrafrecht verschärft. Bereits zuvor wurden verschiedene Anstrengungen zum Aufbau von Antikorruptionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung und/oder deren ausgegliederten Unternehmen unternommen.
Verstärktes Augenmaß sollte zukünftig auf die Einführung von HinweisgeberInnensystemen („Whistleblowing“) gelegt werden, da diese mit rund 50 % die häufigste Erstaufdeckungsmethode von Fraud-Fällen darstellen. Teilweise fehlt noch die normative Verankerung von verpflichtenden und geeigneten internen Kontroll-, Chancen- und Risikomanagementsystemen und Antikorruptionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung (speziell auf Gemeindeebene). Auch im Bereich Schulung und Öffentlichkeitsarbeit sind noch weitere Schwerpunkte bei der Korruptionsprävention bzw. -bekämpfung zu setzen.
Der Prüfleitfaden zur Prüfung von Antikorruptionsmaßnahmen für städtische Verwaltungen soll einen Beitrag hierzu leisten.
Nähere Details siehe im Anhang (Master Thesis).
Für Rückfragen zur Arbeit wenden Sie sich bitte an: christian.ecker@mag.linz.at