Resolution - Vereinheitlichung des Vergaberechts
Resolution - Vereinheitlichung des Vergaberechts
Verabschiedet in der 93. Sitzung des Fachausschusses für Kontrollamtsangelegenheiten in Wiener Neustadt am 19. Oktober 2000 und veröffentlicht in der Österreichischen Gemeindezeitung Heft Nr. 02/2001, S 51.
Diese Resolution kann auch als Word-Dokument über nebenstehenden Download abgerufen werden.
Resolution - Vereinheitlichung des Vergaberechts:
Der derzeitige Zustand mit 10 Vergabegesetzen und zahlreichen Verordnungen hiezu ist aus verwaltungsökonomischen Gründen, aber auch aus Gründen der Kundenfreundlichkeit untragbar. Der Gesetzestext ist nicht nur äußerst langatmig, schwer verständlich und unübersichtlich, sondern bedeutet für die öffentliche Verwaltung im Vergleich zur völligen Freiheit und Flexibilität des privatwirtschaftlichen Beschaffungswesens auch einen Nachteil für den öffentlichen Sektor durch folgende Umstände bzw. Verpflichtungen:
° Veröffentlichungs- und Berichtspflichten
° statistische Verpflichtungen
° lange Fristsetzungen und damit Verzögerungen
° Bekanntgabe der Zuschlagserteilung
° zahlreiche Einspruchsmöglichkeiten, vielfach aus rein formalen Gründen
° zeit- und kostenaufwändige Nachprüfungsverfahren usw.
Mit dieser Fülle von Vorschriften, Auflagen und Verpflichtungen der öffentlichen Hand ist eine "Selbstfesselung" verbunden, welche die wirtschaftliche Gestion erschwert und die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Sektors beeinträchtigt. Dieser Umstand führt zum krassen Gegenteil dessen, was eigentlich beabsichtigt war: Ein faires, transparentes und flexibles Verfahren, das der optimalen Preisfindung im Interesse des öffentlichen Auftraggebers dient und der öffentlichen Verwaltung Chancengleichheit gegenüber der Privatwirtschaft einräumt.
Anzustreben wäre daher ein bundeseinheitliches Vergaberecht für Vergaben ab den Schwellenwerten und die bedarfsgerecht adaptierte Anwendung der ÖNORM A 2050 unterhalb dieser Werte.
Eine verfassungsrechtliche klare Lösungsmöglichkeit ist dem in der ÖGZ (Österreichische Gemeinde-Zeitung) vom Februar 2001 wiedergegebenen Artikel von Herrn o.Univ.-Prof. Dr. Heinz Peter Rill zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang muss der Gefahr der grenzenlosen Öffnung der Märkte für kommunale Dienstleistungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden: Öffentliche Güter werden kraft demokratischer Entscheidung gerade dort angeboten, wo der Markt versagt oder monopolistische Strukturen entstehen könnten. Ein Zwang zur Ausschreibung würde zu noch mehr Ausschreibungsbürokratismus führen und hohe Transaktions- und Kontrollkosten verursachen und außerdem die Gefahr von Missbrauch, Preisabsprachen und Korruption erhöhen.
Ein Ausschreibungszwang ist als Eingriff in die politische Gestaltungsfreiheit einer modernen Demokratie abzulehnen.