Bauverbot gegen Spekulation
Bauverbot gegen Spekulation
VfGH bestätigt Bauverbote auf als Bauland gewidmeten Grundstücken
In der Gemeinde Umhausen (Tirol) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rechtmäßigkeit von Bauverboten auf bereits als Bauland gewidmeten Grundstücken bestätigt. Ziel der Bauverbote war, die Spekulation mit Bauland einzudämmen und damit die stark steigenden Grundstückspreise zu bremsen.
Das betreffende Immobilienunternehmen war seit 2018 Eigentümerin eines Grundstücks, das ursprünglich als „Bauland Wohngebiet“ gewidmet war. Mit der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts (Beschluss 3. November 2017) und der Änderung des Flächenwidmungsplans (Beschluss 21. Dezember 2020) wurde für dieses Grundstück eine Kennzeichnung als „Bauverbotsfläche“ (§ 35 Abs 2 TROG 2016) eingeführt, sodass eine Bebaubarkeit erst bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, etwa bei familiärem Bedarf, wieder möglich ist.
Das Immobilienunternehmen sah einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Eigentumsrecht und leitete rechtliche Schritte ein. Das Landesverwaltungsgericht Tirol leitete daraufhin ein Prüfverfahren beim VfGH ein.
Der VfGH entschied zugunsten der Gemeinde und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Bauverbotes. Bauverbote sind - so der Gerichtshof - gesetzeskonform und ein legitimes Mittel, um der Bodenpreis-Spekulation entgegenzuwirken.
(V81/2025 ua; Erkenntnis vom 23.09.2025)
