Mindestanforderungen zur Unterbringung von Flüchtlingen / Ablauf Asylverfahren in Österreich

Mindestanforderungen zur Unterbringung von Flüchtlingen / Ablauf Asylverfahren in Österreich

Mindestanforderungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Veranschaulichung des Asylverfahrens in Österreich.

Seit Inkrafttreten des Durchgriffsrechts wird die eigenständige Meldung von Flüchtlingsunterkünften noch wichtiger, um nicht von Bundesseite vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Wir sind davon überzeugt, dass auch in Ihrer schönen Stadt Möglichkeiten der Unterbringung existieren, die aktiviert werden können. Das Innenministerium hat eine Hotline eingerichtet, wo Quartiere direkt (auch privat) angeboten werden können. Die Angebote werden vom BMI an die Grundversorgungsstellen des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet und bearbeitet. Uns wurde versichert, dass jede Meldung geprüft wird. INNENMINISTERIUM-Hotline: 0800/23 00 90 Email: quartiersuche(at)bmi.gv.at Mit den Mindestanforderungs-Unterlagen können Sie sich darüber informieren, inwiefern ein Quartier dem geforderten Standard entspricht, damit nur Objekte angeboten werden, die auch tatsächlich genutzt werden können. Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob Ihr Quartier den Vorgaben Ihres Bundeslandes entspricht, bevor Sie es melden. Wir danken Ihnen im Namen des Österreichischen Städtebundes für Ihre Initiative zum Wohle unserer Mitmenschen.
Asylverfahren in Österreich
Gemeindeinformationspaket HP 01
OEGZ

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