Schwellenwertverordnung 2012

Schwellenwertverordnung 2012

Die Schwellenwertverordnung 2012 (BGBl. II Nr. 95/2012) wurde mit Verordnung BGBl. II Nr. 461/2012 des Bundeskanzlers, kundgemacht am 18.12.2012, bis 31.12.2013 verlängert. Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von unter EUR 100.000,00 können daher bis 31.12.2013 im Wege der Direktvergabe gemäß § 41 BVergG 2006 erteilt werden. Weiters bleibt die Durchführung von nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 BVergG 2006 bei geschätzten Auftragswerten von unter EUR 1.000.000,00 (Bauaufträge) bzw. unter EUR 100.000,00 (Liefer- und Dienstleistungsaufträge) bis 31.12.2013 zulässig.
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