TTIP und CETA
Transatlantic Trade and Investment Partnership
Freihandelsabkommen und Städte – TTIP, CETA etc.
Zwei umfangreiche Handelsabkommen will die EU in nächster Zeit unterzeichnen: eines mit Kanada (CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement) und eines mit den USA (TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership). Offiziell heißt es, dies schaffe Arbeitsplätze und steigere das Wirtschaftswachstum. Doch in Wirklichkeit sind die Profiteure dieser Abkommen nicht die Bürgerinnen und Bürger, auch nicht die Mitgliedsstaaten und schon gar nicht die Städte und Gemeinden in Europa. Profitieren werden in Wirklichkeit die großen Konzerne und weltweiten Wirtschaftsunternehmen.
Zusätzlich problematisch wird seitens des Österreichischen Städtebundes gesehen, dass entgegen der Bezeichnung „Handelsabkommen“ in diesen Vereinbarungen nicht nur Handelsbeziehungen sondern auch (öffentliche) Dienstleistungen umfasst werden sollen.
Problematische Regelungen
Allgemein lassen sich folgende Problemkreise ausnehmen:
• Der Rechtsstaat wird durch die Einführung einer Paralleljustiz (im Rahmen einer sogenannten privaten ISDS-Schiedsgerichtsbarkeit, die keiner weiteren Überprüfung durch Gerichte mehr unterliegt) ausgehöhlt.
• Konzerne sollen bereits beim Ausarbeiten von neuen Regelungen und Gesetzen eingebunden werden, sofern ihre Interessen betroffen sein könnten. Genannt wird das: „Regulatorische Kooperation“.
• Konzerne hatten und haben einen übermäßig großen Einfluss auf die geheimen Verhandlungen zu CETA und TTIP.
• Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt. Selbst unsere Volksvertreterinnen und Volksvertreter wissen nichts über den Verlauf. Sie bekommen die Ergebnisse in Form von langen Vertragswerken (der CETA-Vertrag z.B. hat rund 1.500 Seiten) erst nach Abschluss der Verhandlungen und können dann nur noch den Gesamtvertrag annehmen oder ablehnen.
• Arbeitnehmerrechte geraten unter Druck und Arbeitsplätze in zahlreichen Branchen werden gefährdet. Die USA haben nur wenige grundlegende Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anerkannt (nur zwei der acht ILO Kernarbeitsnormen).
• Liberalisierung und Privatisierung soll zur Einbahnstraße werden, d.h. dass einmal vorgenommene Privatisierungen nicht mehr zurückgenommen werden können. Einmal privatisierte Leistungen der Daseinsvorsorge wie z.B. die Abfallentsorgung, privatisierte Stadtwerke, Krankenhäuser oder die sozialen Dienstleistungen wieder in kommunale Hände zu geben, würde mit CETA und TTIP erschwert oder gar unmöglich (sogenannte „ratchet clause“).
• Die EU und ihre Mitgliedsstaaten geraten unter Druck, Risikotechnologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
• Lebensmittelstandards und Verbraucherschutz bei Kosmetika und Arzneimitteln drohen an US-amerikanische Standards angeglichen zu werden.
Kommunale Betroffenheit
Seitens des Österreichischen Städtebundes ist es unstrittig, dass das Transatlantische Investitions- und Freihandelsabkommen TTIP Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden in den jeweiligen Ländern haben wird. Wie diese genau aussehen werden, ist allerdings offen.
Bei den Verhandlungen zwischen der EU und der USA um das Transnationale Investitions- und Freihandelsabkommen (TTIP) geht es nicht nur um Warenhandel, sondern in nicht geringem Umfang um den Handel mit Dienstleitungen. Nicht nur um Dienstleistungen, die von Privatpersonen oder Unternehmen erbracht und in Anspruch genommen werden, sondern auch um öffentliche Dienstleistungen. Für viele öffentliche Dienstleistungen sind in Österreich die Städte und Gemeinden zuständig, umgangssprachlich werden diese oft als „Leistungen der Daseinsvorsorge“ bezeichnet. Sie erstellen diese entweder selbst oder geben ihre Erstellung bei privaten oder öffentlichen Unternehmen in Auftrag. Daher liegt es nahe, dass Städte und Gemeinden von TTIP betroffen sein werden und zwar in dreierlei Hinsicht.
1. Das TTIP wird Einfluss darauf haben, welche Dienstleistungen zukünftig noch von Städten und Gemeinden selbst erstellt werden dürfen.
2. Welche Dienstleistungen in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden müssen und unter welchen Bedingungen dies zu erfolgen hat, wird auch von den Regelungen dazu im TTIP abhängen.
3. Die Investitionsschutzregelungen des TTIP werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen.
Privatisierungsdruck auf die Städte und Gemeinden wird zunehmen
Bei TTIP werden so genannte „Negativlisten“ verhandelt, auf denen unter anderem Dienstleistungen, bzw. Regelungen zu ihnen aufgelistet sind. Alle Dienstleistungen, die auf diesen Listen stehen, werden nicht für den Markt geöffnet. Für alle Dienstleistungen, die nicht auf diesen Listen stehen, muss freier Marktzugang gewährleistet werden.
Die Negativliste besteht aus zwei Teilen. Im Anhang I werden bereits bestehende Maßnahmen aufgelistet (Gesetze oder Verwaltungspraxis), die zukünftig gegen das Abkommen verstoßen würden, aber beibehalten werden dürfen. Alle Maßnahmen die nicht aufgelistet sind, aber gegen das Abkommen verstoßen, müssen abgeschafft werden. Im Anhang II werden sowohl bestehende wie zukünftige Regelungen aufgenommen. Alle Dienstleistungen, die nicht auf dieser Liste stehen, müssen dann liberalisiert werden.
Die EU hat in ihrem Verhandlungsmandat definiert, dass nur wenige öffentliche Dienstleistungen wie Justiz, Polizei, Strafvollzug u.ä. von der Liberalisierung ausgeklammert werden sollen, nicht aber Bildung, Kultur, Wasser und Abwasser. In einem vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) beauftragten Gutachten wird dazu für den Wasserbereich festgestellt, dass damit nationale oder lokale Einschränkungen, die Wasserversorgungen nur über öffentliche Unternehmen erstellen zu lassen, nicht mehr zulässig wären. Damit würde die Privatisierung der Wasserversorgung, um die es in der Vergangenheit in Österreich breit geführte öffentliche Debatte gegeben hat und die von der Bevölkerung abgelehnt wird, durch die Hintertür erzwungen.
Ausschreibungspflichten und die Ökonomisierung des kommunalen Handels
Wenn eine Kommune ihre Schulen sanieren will, darf sie sich nicht einfach auf dem Markt umsehen und dann eine Firma mit der Sanierung der Schule beauftragen weil diese am Ort ansässig ist, besonders ökologisch arbeitet, die örtlichen Sportvereine unterstützt oder Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt. Kommunen müssen über ein Ausschreibungsverfahren bekannt geben, dass sie die Sanierung einer Schule beabsichtigen und den Auftrag dann an das Unternehmen geben, dass ihnen das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Andere soziale oder ökologische Aspekte dürfen in der Regel keine Rolle spielen. Nun ist dies bei der Sanierung einer Schule vielleicht ärgerlich aber nicht so kritisch. Ganz anders sieht es aus, wenn beispielweise kulturelle Leistungen (Theater), Bildungsleistungen (Volkshochschule, Hausaufgabenbetreuung) oder Leistungen der Jugendhilfe (Wohngruppen) ausgeschrieben werden müssen und an denjenigen Anbieter gehen, der das günstigste Angebot abgibt.
„Buy American“
In der Diskussion um das TTIP wird in Österreich oft so getan, als wäre das Abkommen in erster Linie der Versuch amerikanischer Konzerne, ihre Chancen auf dem europäischen Markt zu verbessern. Übersehen wird dabei, dass Konzernen mit Sitz in europäischen Ländern ein genauso großes Interesse am Abkommen haben, weil sie ihrerseits auf den amerikanischen Markt wollen. Bei den kommunalen Dienstleistungen gelten die amerikanischen Märkte als stärker politisch reguliert und gegen Wettbewerb abgeschlossen. Europäische Dienstleistungskonzerne möchten die in den USA übliche „Buy-American-Regelungen“ durch TTIP beseitigen. Diese Regelungen sehen vor, dass bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen US-Betriebe bevorzugt werden.
TTIP und Investitionsschutz
Mit dem TTIP sollen Investoren vor direkter oder indirekter Enteignung geschützt werden. Was soll das mit Städten und Gemeinden zu tun haben? Die Vertragsvereinbarungen zum Investorenschutz werden auf jeden Fall Auswirkungen auf den politischen Handlungsspielraum von Kommunen haben. Verschärft sie beispielweise Umweltauflagen und macht damit eine Fabrik in ihrem Gemeindegebiet unrentabel, die ohne die Auflagen satte Profite eingefahren hätte, kann der Investor dies als indirekte Enteignung interpretieren. Er hat Kapital in eine Anlage gesteckt, die erst durch die Umweltauflagen ihre Profitabilität verliert und kann die Entwertung von investiertem Kapital vor ein Schiedsgericht bringen und von der Kommune Schadensersatz fordern. Diese Schiedsgerichte sind keine ordentlichen Gerichte, in denen Richterinnen und Richter im Rahmen bestehender Gesetze Recht sprechen, sondern geheim tagende Gremien, in denen Deals aushandeln werden. Wer so etwas für undenkbar hält, sei auf das Verfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland verwiesen, in dem der Konzern vom deutschen Staat 3,7 Milliarden Schadensersatz verlangt, weil es die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel vorzeitig abschalten. Diese Art Investorenschutz wird dazu führen, dass sich eine Kommune sehr genau überlegt, ob sie Umweltauflagen verschärft oder Regularien zum Bau preisgünstiger Wohnungen in Bebauungspläne hinein schreibt, wenn sie befürchten muss, dafür Schadensersatz zahlen zu müssen.
„Nicht mit uns“ – Lokale Akteure wehren sich
Obwohl die Verhandlungen über das TTIP im Geheimen ablaufen und zudem für viele das Thema sehr abstrakt und weit weg von täglichen Leben scheint, hat die Kritik am geplanten Abkommen inzwischen auch die Städte und Gemeinden in Österreich erreicht.
In etlichen kommunalen Gremien wurde TTIP bereits zum Thema gemacht und so haben beispielsweise die Gemeinderäte von ca. 250 Städten und Gemeinden in Österreich eine Resolution verabschiedet, in der sie die Bundesregierung auffordern, sich gegen TTIP auszusprechen (Stand: Juli 2015 2015).
Weitere Informationen unter dem
Link: https://www.ttip-stoppen.at/kategorie/aktionen/ttip-in-den-gemeinden/
Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sowie der EU-Ausschuss des Bundesrates warnen in Stellungnahmen vor den Auswirkungen des Freihandelsabkommens. Aber auch in den Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich regt sich kommunaler Widerstand gegen die Bestrebungen zum Abschluss von TTIP.
Links:
Deutschland: http://www.attac.de/TTIP-in-Kommunen
Frankreich: https://www.collectifstoptafta.org/collectivites
Es ist deshalb mehr denn je an die Zeit, dass alle Bürgerinnen und Bürger Europas sich zusammentun, und sich für die Einhaltung der Demokratie und vor allem für den Schutz der öffentlichen Hand und der öffentlichen Dienstleistungen einsetzen.
Johannes Schmid eh.
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151015_OTS0153/vana-tisa-abkommen...
Veröffentlichung der CETA-Studie zu öffentlichen Dienstleistungen
Zur Information – die CETA-Studie ist auf der AK-Seite nun unter diesem Link...
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