Bevölkerungsstatistik
Mit dem FAG 2008 wurde die Bemessungsgrundlage für die Ertragsanteile von den Volkszählungsergebnissen auf eine jährlich aktualisierte Bevölkerungsstatistik umgestellt. Konkret wird der jeweilige Bevölkerungsstand vom 31.Oktober für die Ertragsanteile des jeweils übernächsten Jahres als Grundlage genommen (§10 (7) FAG 2017). Damit wirken sich Änderungen schneller, aber auch in weniger starken Sprüngen aus, als es in der vorigen Regelung der Fall war.
Bevölkerungsstatistik Stichtag 31.10.2022 (für die Ertragsanteile 2023)
2021-0.121.131-2-A_25.02.2021_Rundschreiben
Statistik_Österreich,_Bevölkerung_31.10.2019,_Gebietsstand_1.1.2021
2022-0.156.353-2-A_-_Rundschreiben_02.03.2022_Rundschreiben
Statistik_Österreich,_Bevölkerung_31.10.2020,_Gebietsstand_1.1.2022