Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt
Um den Verpflichtungen Österreichs im europäischen Wachstums- und Stabilitätspakt nachkommen zu können ist im föderalen System der Republik eine Koordinierung der Fiskalpolitik notwendig. Aus diesem Grund ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern, sowie dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund, als Vertreter der Städte und Gemeinden, eine Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften getroffen worden.
Während die jeweils gültigen Stabilitätspakte Defizitgrenzen für die Ebenen der Gebietskörperschaften festlegen, bestimmt die Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus die Regeln des Umgangs, wenn Gesetze der einen Ebene finanzielle Auswirkungen auf eine andere Ebene haben. Ausgenommen vom Konsultationsmechanismus sind allerdings Maßnahmen auf dem Gebiet des Abgabenrechts. Hier ist die Bestimmung des Finanzausgleichsgesetz §6 anzuwenden.
Links (RIS):
- Ermächtigung des Österreichischen Gemeinde- und Städtebundes
- Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
- Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2012)
- Konsultationsmechanismus – Kundmachung der Betragsgrenzen für das Jahr 2026; Begutachtung
- Unterlage: "Gesicherte Finanzen – Gesicherte Kommunen“ oder Der Konsultationsmechanismus und der Stabilitätspakt als Garanten der kommunalen Selbstverantwortung?
- Stabilitätspakt 2025