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Städtebund Begutachtungsfrist: 10. Mai 2012
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Gesetzesentwürfe in Begutachtung
Neuorganisation der asyl- und fremdenrechtlichen Angelegenheiten - Gesetzesentwürfe zu sechswöchiger Begutachtung ausgesendet
Wien (OTS) - Die Zusammenlegung der Behördenkompetenzen in einem neuen Bundesamt ab 2014 ist ein weiteres wichtiges Verwaltungsreformprojekt der Bundesregierung. Die auf Regierungsebene nunmehr abgestimmten Gesetzesentwürfe für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) werden heute, Donnerstag, aus dem Innenministerium an 155 Stellen - Ministerien, Expertinnen und Experten sowie NGOs und Interessensvertretungen - versendet.
"Die Einführung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ist ein wichtiger Schritt der Verwaltungsreform, dem intensive, aber vor allem konstruktive Verhandlungen vorausgegangen sind. Die Einigung ist ein klarer Beleg für die gute Zusammenarbeit in der Regierung und bringt dem Steuerzahler Einsparungen von rund 24 Millionen Euro pro Jahr", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Staatssekretär Josef Ostermayer. "Bisher befassten sich mehr als 190 Behörden mit dem Fremdenrecht. Künftig haben wir nach internationalem Vorbild ein Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Damit werden die Verfahren schlanker und effizienter. Das heißt weniger Reibungsverluste und schnellere Verfahren im Sinne der Betroffenen. Aber selbstverständlich auch geringere Verwaltungskosten", sagte Mikl-Leitner. "Der Entwurf steht nunmehr bis 15. Mai in Begutachtung. In dieser relativ langen Begutachtungsfrist soll ein möglichst offener und transparenter Diskussionsprozess mit allen Stakeholdern, NGOs und Interessenvertretern geführt werden", erläuterte Regierungskoordinator Ostermayer.
Die Bundesregierung hat sich am 30. Mai 2011 im Rahmen einer Regierungsklausur auf die Einrichtung dieses Bundesamtes verständigt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner erteilte am 19. Juni 2011 den Projektauftrag zur Errichtung einer dem Innenministerium unmittelbar nachgeordneten Behörde. In dieser sollen die asyl- und fremdenrechtlichen Agenden erster Instanz gebündelt werden. Die neue Behörde wird auch ein wesentliches Bindeglied zur derzeit im Parlament diskutierten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bilden und gleichzeitig mit dieser Neuordnung 2014 operativ in Kraft treten.
"Diese Weiterentwicklung des Fremdenwesens findet breiten Konsens. So haben im Oktober 2011 auch die Landeshauptleute ihre Zustimmung dazu erteilt. Ziel der Bundesregierung ist jedenfalls mit dem neuen Bundesamt eine nachhaltige Steigerung der Effizienz und der Professionalität in den Bereichen Asyl, Migration und Fremdenwesen zu erreichen - unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes der Betroffenen", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Die Gesetzesvorlagen werden nach Ablauf der Begutachtung dem Parlament vorgelegt werden, um eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer zu ermöglichen.
Das BFA wird eine Zentrale in Wien und jedenfalls eine Regionaldirektion in jedem Bundesland haben. Die wesentlichen Aufgaben des neuen Bundesamtes werden die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen sein. Alle darüber hinausgehenden Kompetenzen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Bereich der Zuwanderung sollen in der mittelbaren Bundesverwaltung bei den allein zuständigen NAG-Behörden, insbesondere bei den Bezirkshauptmannschaften bleiben. Ausgenommen sind Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten, diese werden von den Landespolizeidirektionen durchgeführt.
Expertinnen und Experten des Innenministeriums werden parallel zum Begutachtungsprozess auch Gespräche mit den wesentlichen Stakeholdern zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Einrichtung des BFA führen.
Quelle: www.ots.at