Mobilität

Der Sektor Verkehr ist für ein Drittel aller Treibhausgas-Emissionen in Österreich verantwortlich und der am stärksten steigende Sektor (+58 % Personenverkehr 1990-2021). Gemäß des „Mobilitätsmasterplan des Bundes“ müssen die Verkehrsleistung im ÖPNV bis 2030 verdoppelt werden. Damit könnte mehr als 50 % des Minderungsziels im Verkehr erreicht werden. Im Falle der Verfehlung der Klimaziele schätzte der Rechnungshof mit Kosten für den Ankauf von Emissionszertifikaten von 9,214 Mrd. Euro. Dieses Geld sollte nach Ansicht der Städte heute schon vorausschauend in Österreich investiert werden, um es gar nicht so weit kommen zu lassen, dass die Klimaziele verfehlt werden:

Allein in den großen Landeshauptstädten  werden nach Erhebungen des Städtebundes bis 2025 Investitionsbedarfe für Flottenerneuerung, Angebotsausweitungen und Kapazitätsausweitungen in Höhe von ca. 1,9 Mrd. € ausgemacht. Nach ersten Schätzungen ist mit Investitionsbedarfen von ca. 3,84 Mrd. € für den Zeitraum 2026-2030 zu rechnen. Bei diesen Zahlen sind jedoch Kostenrisiken, wie über die derzeitigen Schätzungen hinausgehende Neubauten von Betriebshöfen für E-Busse sowie überproportionale Kostensteigerungen aufgrund der Inflation noch nicht hinterlegt.

Die Städte brauchen heute dringend Planungssicherheit und ausreichend finanzielle Mittel, um die Angebote des öffentlichen Verkehrs in Hinblick auf die Mobilitätswende ertüchtigen zu können.

In einem ersten Schritt fordern die Städte eine Verdopplung der Bundes-Mittel für den ÖV (§ 23 FAG 2017) und eine Neuverteilung der Mittel anhand von Struktur- (Einwohne*innen, Fläche) und Erfolgsparametern. 

Langfristig benötigen die Städte Planungssicherheit (auch bei Angebotsausweitungen) und eine verlässliche Höhe für ÖV-Finanzierungen. Dies fordert der Städtebund auch in den aktuellen FAG-Verhandlungen. Dafür muss zwingend ein eigenes Gesetz zur ÖPNV-Finanzierung geschaffen werden, da ansonsten die Städte nicht in der Lage sind, heute anstehende Entscheidungen in Angriff zu nehmen.  Dabei sollen objektive Maßstäbe für die Höhe der Zuweisungen an Städte (und Länder) sowie klare Adressaten und Ansprüche genannt und Kriterien für Förderung von Investitionen festgelegt werden. Das Gesetz soll zwei Säulen umfassen und Betriebskosten sowie Investitionen (in Form eines Fonds für große Infrastrukturvorhaben in Anlehnung an den Agglomerstionsfonds in der Schweiz) adressieren.

Vorschläge wie Aufgaben- & Effizienzorientierung sowie Planungssicherheit bei der Finanzierung des städtischen öffentlichen Verkehrs geschaffen werden könnten, hat der Städtebund
BMF und BMK in einem Gespräch am 16.03.2023 unterbreitet. 

Das dabei vorgestellte Modell zur Neuverteilung der FAG-Mittel im Öffentlichen Verkehr nach Struktur- und Erfolgsparameter stammt von der TU Wien, Institut für Stadt- und Regionalforschung

  • Um die Klimaziele im Radverkehr (13% im Jahr 2030) zu erreichen, werden jährlich ca. 800 Mio. € benötigt. Das Förderprogramm des Bundes wurde zuletzt zwar massiv erhöht, beläuft sich derzeit aber auch lediglich auf 60 Mio. €/Jahr.
  • Um Rad- und Fußverkehr im Ortsgebiet attraktiver und sicherer machen zu können, fordern die Städte mehr rechtliche Handhabe bei der Verhängung von Tempolimits, Geschwindigkeitskontrollen sowie automatisierten Ein- und Durchfahrtskontrollen.

Dipl.-Ing. Stephanie Schwer
Stadtentwicklung und Mobilität
Tel: +43/1/4000-89970
stephanie.schwer@staedtebund.gv.at

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