Automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen

Das Anliegen, bestehende Fahrverbote und Flächen, die dem Rad- oder Fußgänger:innenverkehr vorbehalten sind nach italienischem Beispiel (Zona a traffico limitato, ZTL) durch automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen vom Autoverkehr frei zu halten, stammt aus dem Verkehrsausschuss des österreichischen Städtebundesundes und wurde in zahlreichen Beschlüssen der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes und der Österreichischen Städtetage seit 2021 bekräftigt.

Umfragen des Städtebundes zeigen, dass über 23 Städte in Österreich konkretes Interesse an der Umsetzung von automatisiertem Zonen-Zufahrtsmanagement in ihrer Stadt haben. Neben den Landeshauptstädten Wien, Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten, Bregenz und Innsbruck handelt es sich zum damaligen Stand um folgende Städte: Baden bei Wien, Braunau, Korneuburg, Krems, Leoben, Leonding, Lustenau, Murau, Ried im Innkreis, Strasshof an der Nordbahn, Traun, Villach, Voitsberg, Wiener Neudorf, Wiener Neustadt und Melk.

Entsprechende Petitionen der Städte wurden bereits vielfach an die Bundesebene gerichtet.

Bereits im Frühjahr 2022 wurde ein vom Städtebund beauftragtes und gemeinsam mit dem BMK finanziertes Rechtsgutachten speziell zu datenschutzrechtlichen Fragen erstellt. 

Hier das gesamte Gutachten als Download.

Begutachtungsverfahren Herbst 2025

Im Oktober 2025 präsentierte Bundesminister Peter Hanke den Begutachtungsentwurf zur 36. StVO-Novelle mit entsprechenden Regelungen zur Zonenzufahrt sowie zu Regelungen betreffend E-Mopeds. Die Stellungnahme des Städtebundes findet sich hier: Stellungnahme

Der Österreichische Städtebund gab darüber hinaus im Vorfeld der Sitzung des Datenschutzrates vom 04.11.2025 eine Stellungnahme ab.

Im Begutachtungsverfahren hat der Österreichische Städtebund unter anderem gefordert, dass die erfassten Fotoaufnahmen nicht für Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verwendet werden dürfen, um die Akzeptanz der Systeme zu erhöhen. Auch hat der Städtebund vorgeschlagen, dass eine klarstellende Einschränkung der Datenaufzeichnung auf „reine“ Bildaufnahmen (anstelle von Videoaufzeichnungen) aus städtischer Sicht ausreichend wäre. Beide Anregungen wurden berücksichtigt.

Andere Forderungen der Städte, wie die Ausweitung auch auf einspurige Fahrzeuge Radwege, Gehwege und Fahrradstraßen, die Erfassung von Fotos der Lenker:innen für die internationale Strafverfolgungen oder die Ermöglichung von „stand alone“-Lösungen bei der Kontrolle unberechtigter Einfahrten auch in Fußgängerzonen sind aus Datenschutzüberlegungen leider nicht im Beschlusstext zur 36. StVO-Novelle enthalten.

Am 25.03.2026 erfolgte der Beschluss der 36. StVO Novelle im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien, sowie der Grünen. 

Datenschutzgutachten von Städtebund und Klimaschutzministerium: kamerabasiertes Zufahrtsmanagement mit Datenschutz vereinbar

Städtebund und Klimaschutzministerium haben bereits im Jahr 2022 Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Universität Wien) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das die Frage klärt, unter welchen Bedingungen ein automatisiertes Zonenzufahrtsmanagement mittels Videoüberwachung möglich ist und das in einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Änderung der StVO als Ergebnis enthielt. Dieser wurde durch vom damaligen BMK maßgeblich modifiziert (Verhängen der Kameras bei Veranstaltungen wäre normiert wurden) und fachlich, sowie politisch diskutiert. Allerdings war es der Vorgängerregierung nicht möglich, eine politische Einigung zu erzielen und ein Begutachtungsverfahren einzuleiten.

Der Entstehungsprozess

Auf Grundlage des Rechtsgutachtens von Beamt:innen des BMK wurde ein Vorschlag für eine dahingehende StVO-Novelle erarbeitet und an das Büro von BMIn Gewessler übermittelt. Am 13.10.2023 wurde Medienberichten zufolge ein Vorschlag für eine entsprechende StVO-Novelle von BMIn Gewessler an den Koalitionspartner übermittelt.

Am 19.01.24 wurde im Rahmen einer Einladung zu einem „Runden Tisch zu automationsunterstützen Überwachung“ am 16.02.24 vom BMK ein Gesetzesvorschlag übermittelt. Der Städtebund hat beim gegenständlichen Termin am 16.02.24 gemeinsam mit VertreterInnen der Städte Wien, Graz und Linz Klarstellungsbedarf hinsichtlich einiger Punkte angemeldet. Diese wurden am 28.02.2024 in einer Stellungnahme des Österreichischen Städtebundes an das BMK übermittelt."

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurden entsprechende Maßnahmen, die die Umsetzung einer entsprechenden StVO-Novelle zur automationsunterstützten Zufahrtskontrolle enthalten, definiert. Daraufhin fanden ab Frühjahr 2025 intensive interministerielle Verhandlungen zur Zonenzufahrt statt. Innerfraktionelle Überzeugungsarbeit städtischer Vertreter:innen trugen maßgeblich dazu bei, dass eine politische Einigung hergestellt werden konnte.


 

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