Rechtsgutachten zur Position der Städte beim Klimaticket Regional

Das „Klimaticket Regional“ (KTR) wurde bundesrechtlich lediglich über einen Ministerratsvortrag hinsichtlich seiner Rahmenbedingungen definiert. Die konkrete Ausgestaltung des KTR wurde auf zivilrechtlicher Basis in Zusatzvereinbarungen der sogenannten „Grund- und Finanzierungsverträge“ betreffend die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften (VOGs) zwischen Bund und jeweiligem Bundesland vereinbart. 

Die Mittel für das Klimaticket Regional betrugen 2025 bereits 225 Mio. Euro (im Vergleich: die Bundesmittel für die Gemeinden für den ÖPNV gem. §24 FAG betragen lediglich 138 Mio. Euro und werden auch jährlich valorisiert. Die Verteilung auf die Bundesländer erfolgt pro Kopf. 

Einem Beschluss der Finanzkommission des Österreichischen Städtebundes folgend, hat der Österreichische Städtebund Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl (Universität Innsbruck) mit der Erstellung eines “Rechtsgutachtens zur Klärung der rechtlichen Position der Städte beim Klimaticket Regional (KTR)”  beauftragt.

Ergebnisse des Rechtsgutachtens vom April 2026

  • Die im ÖPNRV-G festgelegten Rechte der Städte und Gemeinden können über (zivilrechtliche) Vereinbarungen (hier konkret die Zusatzverträge zu den Grund- und Finanzierungsverträgen der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften) zwischen Bund und Bundesländer nicht verändert werden.

  • Der Grundsatz des Ministerratsvortrags anlässlich der Einführung des Klimaticket-Regional sieht vor, dass der Bund KTR-bedingte Ausfälle/Mehraufwendungen dort kompensieren soll, wo sie anfallen.

  • Die Landesebene (VOGs) hat die Bundesmittel an die kommunale Ebene weiterzureichen, wenn und insoweit diese für die Organisation des städtischen ÖPNVs zuständig ist.

  • Die Weiterleitung der Bundesmittel für das Klimaticket Regional muss den Vorgaben des Ministerratsvortrags zur Einführung des KTRs folgend auch insgesamt „nutzungsabhängig“ erfolgen und diese Rahmenbedingung wäre in den Zusatzvereinbarung zu den Grund- und Finanzierungsverträgen zwischen Bund und Bundesländern zur bundesländerweisen Einführung des Klimatickets Regional (KTR)  lediglich weiter zu konkretisieren.

  • Das Klimaticket Österreich (KTÖ) und das Klimaticket Regional (KTR) schaffen keine neue Gemeindeaufgabe.

Präsentation der Ergebnisse

Eine Präsentation des Rechtsgutachtens erfolgte am 29.04.2026 beim Verkehrsausschuss des Städtebundes und am 09.06.26 für Mitglieder der Finanzkommission des Städtebundes. Eine Befassung des Städtebund-Geschäftsleitung erfolgte am Österreichischen Städtetag in Leoben.

Am 21.05.2026 wurde das Rechtsgutachten HBM Hanke und sowie HBM Marterbauer schriftlich zur Kenntnis gebracht. 

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