Pass- und Meldewesen

Die Passbehörde ist eine Behörde, bei denen AntragstellerInnen einen Reisepass bekommt. Im Reisepass steht, wer die Person ist. Die Meldebehörde ist eine Behörde, bei dem eine AntragstellerIn einen Meldezettel bekommt. Auf dem Meldezettel steht wo die Person wohnt. Das Passwesen und das Meldewesen gehören zur Bundesverwaltung.

In Orten, in denen eine Bundespolizeidirektion besteht, war für das Passwesen die Bundespolizeidirektion zuständig. Eine Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft hat in diesen Städten nie bestanden. Die Übertragung des Pass- und Fundwesens von den Bundespolizeidirektionen auf den Bürgermeister bedeutet keineswegs eine Aufgabenverlagerung von den Bezirksverwaltungsbehörden auf die Gemeinden. Vielmehr ist darauf hinzuweisen, dass es sich in der überwiegenden Zahl der hier betroffenen Städte um solche mit eigenem Statut handelt und diesen gemäß Art. 116 Abs. 3 B-VG neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung ohnehin auch jene der Bezirksverwaltung zukommen.

Die Meldebehörden müssen die Meldedaten aller bei ihnen in der Gemeinde angemeldeten Menschen einschließlich der zugehörigen Abmeldungen in Evidenz halten und sind ermächtigt, aus dieser Evidenz Auskünfte für Verwaltungsverfahren an Behörden (Behörde, Aktenzeichen, Datum der Speicherung) und eingeschränkt an Private Auskunft zu geben. Diese Evidenz ist das Örtliche Melderegister (OMR). Die Meldebehörden müssen Meldedaten, die zur Änderung des Örtlichen Melderegisters führen, unverzüglich dem Betreiber des Zentralmelderegisters (ZMR) überlassen. In diesem sind also alle Meldedaten bundesweit enthalten und von befugten Sellen abfragbar.

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