Pflege und ältere Generation

Kompetenzen und Rolle der Städte und Gemeinden

Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe, welche Bund, Länder und Gemeinden betrifft. Bei einer gesamthaften Betrachtung der Netto-Belastung in der Pflege verteilt sich diese folgendermaßen: 49,0 % Bund, 28,6 % Länder, 22,4 % Gemeinden.[1]

Neben dieser tragenden Rolle im Bereich der Finanzierung des Pflegesystems sind Städte und Gemeinden in organisatorische und personeller Hinsicht wichtige Akteurinnen im Bereich der Pflege und Betreuung. So betreiben zahlreiche Städte und Gemeinden stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tageszentren. Da Kompetenz für Pflegeeinrichtungen und soziale Dienste gemäß der Bundesverfassung den Ländern zukommt, variiert die Pflegesysteme und somit auch die Rolle der Städte und Gemeinden je nach Bundesland.

Der Bund ist im System der Pflege und Betreuung in Österreich für die Geldleistungen - Pflegegeld - sowie für das Berufsrecht der Angehörigen der Pflegeberufe zuständig. Zudem beteiligt sich der Bund finanziell am Pflegefonds, der dazu beitragen soll, die dynamische Entwicklung der Kosten für Länder, Städte und Gemeinden zu dämpfen. Über die Bereitstellung dieser finanziellen Mittel und damit verbundenen Auflagen greift der Bund in harmonisierender Weise in die Pflegesysteme der Bundesländer ein.

Demographische Entwicklung und Personalmangel

In einer alternden Gesellschaft steigt der Bedarf an Pflege und Betreuung. Der Mangel an diplomiertem sowie an nicht-diplomiertem Personal im Bereich der Pflege ist allgegenwertig. Die bereits jetzt angespannte Situation wird sich, Prognosen zufolge, durch die demographische Entwicklung noch weiter verschärfen. Bereits im März 2019 präsentierte das WIFO seine Prognose zum künftigen Bedarf an Pflegepersonal in den stationären und mobilen Diensten. Demnach werden bis 2030 rund 24.000 und bis 2050 rund 79.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt.[2]

Pflegende Angehörige

In Österreich sind 947.000 Personen auf irgendeine Art und Weise in die Pflege und Betreuung einer/eines Angehörigen involviert.[3] Der weitaus überwiegende Anteil an Hilfs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen wird von Familienangehörigen erbracht. Davon werden 68% von Frauen übernommen.[4] Neben einer stärkeren Wahrnehmung braucht es insbesondere niederschwellige und wohnortnahe Beratungsangebote sowie flexible Pflegeangebote, die in unterschiedlichen Lebenslagen Entlastung bieten.

[1] Hochholdinger/Jonas/Mitterer/Yildirim-Metz, Fact-Sheets: Sozialhilfe- und Pflegefinanzierung (2023).
[2] Famira-Mühlberger/Firgo, Zum künftigen Bedarf an Pflegepersonal in den stationären und mobilen Diensten in WIFO Monatsberichte (2019, 3), S. 149-157.
[3] Nagl-Cupal et.al., Angehörigenpflege in Österreich, BMSGPK (Hrsg.), (2018).
[4] BMSGPK, Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege (2022).

Forderungen und Initiativen des Österreichischen Städtebundes sowie Einbindung der Interessensvertretungen der Städte und Gemeinden

Neben der Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene ist der Österreichische Städtebund in einschlägige Gremien des Bundes zur Weiterentwicklung des Pflegesystems eingebunden. So war der Österreichische Städtebund Mitglied der vom damaligen Bundesminister Anschober einberufenen Task-Force Pflege und ist Mitglied der Pflege-Entwicklungskommission, die organisatorisch beim BMSGPK angesiedelt ist. Zudem ist der Österreichische Städtebund Mitglied der Österreichischen Demenzstrategie.

Aufgrund der zentralen Bedeutung der Pflege und Betreuung für das Zusammenleben in Städten und Gemeinden fand die Thematik in den vergangenen Jahren stets prominent Einzug in diverse Forderungspapiere, Resolutionen und Beschlüsse der Gremien des Österreichischen Städtebundes. Positiv ist hervorzuheben, dass langjährige Forderungen des Österreichischen Städtebundes in den vergangenen Jahren erfüllt wurden. So etwa die Valorisierung des Pflegegeldes durch den Bund, punktuelle Kompetenzerweiterungen für Angehörige der Pflegeberufe oder das Schließen der sogenannten „Ausbildungslücke“ im Bereich der Pflegeausbildung durch Einführung schulischer Überbrückungsangebote für interessierte Jugendliche.

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