Allgemeinen Dienstverfügung des Gemeindehaushalts (ADG)

Allgemeinen Dienstverfügung des Gemeindehaushalts (ADG)

Musterverordnung

Die Gemeindeaufsicht Steiermark hat mit der Richtlinie vom 20. August 2020 grundsätzlich festgelegt, dass die Arbeiten zur Erstellung der Allgemeinen Dienstverfügung des Gemeindehaushalts (ADG) aufgrund der Corona-Pandemie bis spätestens 31. März 2022 abgeschlossen sein sollen.

Der Städtebund Steiermark hat mit einer Arbeitsgruppe eine Musterverordnung erarbeitet. Ein großer Dank an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Arbeitsgruppe mitgearbeitet haben! Diese Musterverordnung wurde in der Zwischenzeit mit dem Gemeindebund gemeinsam finalisiert und an alle Mitgliedsgemeinden ausgesandt.

Die Inhalte werden beim Amtsleiter/innen-Treffen (23. und 24.9.2021) sowie auch in kostenlosen Schulungen (welche in Kooperation mit der Gemeindebund-Service GmbH abgewickelt werden) vorgestellt.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Veranstaltungen und Informationen des Österreichischen Städtebundes, Landesgruppe Steiermark werden grundsätzlich für unsere Mitgliedsgemeinden (Bürgermeister/innen und Bedienstete) bzw. Mitglieder der Fachausschüsse der Landesgruppe angeboten.

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