Verein

Die Landesgruppe Steiermark des Österreichischen Städtebundes ist gemäß § 2 (2) des Statuts des Österreichischen Städtebundes eine der insgesamt 9 Landesgruppen.

Gemäß § 20 Abs. 3 dieser Statuten hat sich die steirische Landesgruppe in "Vereinsform" organisiert.

Seit 1986 sind wir unter ZVR 840401310 bei der Bundespolizeidirektion Graz als eigenständiger Verein eingetragen - die Nichtuntersagung erfolgte durch Bescheid.

Erst die Stellung als Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit ermöglicht uns die eigenständige Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben.

Die zur Deckung des Aufwandes der Landesgruppe Steiermark erforderlichen Mittel werden durch Beiträge der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder, durch Sonderbeiträge, Subventionen, sowie durch Erträge aus eigenen Veranstaltungen aufgebracht. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages (Ergänzungsbeitrag zum Mitgliedsbeitrag beim Österreichischen Städtebund) wird vom Hauptausschuss beschlossen.

 

Statut des Österreichischen Städtebundes, Landesgruppe Steiermark

Geänderte Version gültig seit 2023

Text der Statuten als Download

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