Arbeitskreis Stadtvermessung - Neuer Vorsitzender – Dipl.-Ing. Lorber, Graz; 3D Stadtmodellierung
Arbeitskreis Stadtvermessung - Neuer Vorsitzender – Dipl.-Ing. Lorber, Graz; 3D Stadtmodellierung
Bedingt durch die Versetzung des bisherigen Vorsitzenden des Arbeitskreises Stadtvermessung, Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Karl HASLINGER, Linz, in den Ruhestand, wurde die Ernennung eines Nachfolgers erforderlich. Anlässlich der 11. Arbeitskreis-sitzung, die am 14. und 15. Oktober 2004 in Graz stattfand, wurde auf Grund der im Vorfeld unterbreiteten Vorschläge der Sitzungsteilnehmer Herr Dipl.-Ing. Günther LORBER, Graz, zum Vorsitzenden des Arbeitskreises ernannt. Als seine Stellvertreter fungieren Dipl.-Ing. Elke ACHLEITNER, Linz, Dipl.-Ing. Günther KOREN, Klagenfurt, und Dipl.-Ing. Erwin HYNST (zwischenzeitlich ebenfalls im Ruhestand, die ÖGZ berichtete), Wien.
Nach der Begrüßung der Sitzungsteilnehmer durch den in Graz für Stadtvermessungsagenden zuständigen Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard RÜSCH, stellte Dr. Dipl.-Ing. XIAOMING XU, Graz, das 3D-Stadtmodellierungsprojekt vor. Bereits 1995 wurde ein Straßenzug der Stadt Graz elektronisch dargestellt, 1996 erfolgte auf diesem Wege die Modellierung des Grazer Schlossberges. Weitere Versuche, automatische Verfahren für die Gebäudemodellierung zu generieren, wurden eingestellt, da sich die damals vorhandene Datenstruktur als dafür ungeeignet erwies. Ab 1999 wurden schließlich automatische Verfahren unter Verwendung photogrammatischer Daten entwickelt. Seit dem Jahre 2000 bestehen Entwicklungskooperationen mit Privatfirmen. Voraussetzung für das aktuelle Modellierungsverfahren war die Möglichkeit der Verwendung bereits bestehender Daten. Durch das Zusammenspielen verschiedener Datensätze (wie Orthofotos, Fassadenbilder etc.) kann die Grazer Altstadt virtuell räumlich dargestellt werden. Hervorzuheben ist, dass das für die Stadtmodellierung entwickelte Programm sich an die vorhandenen unterschiedlichen Daten anpassen kann (nicht umgekehrt!). Durch die flexiblen Ein- und Ausgabeformate war auch die optimale Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit verschiedenen Firmen gegeben.
Aus den unterschiedlichsten Anwendungsmöglichkeiten wurde u.a. jene für den Katastrophenschutz präsentiert: So ist im Falle der Hochwassergefahr die Darstellung von Überflutungen, abhängig vom erwarteten Pegelstand, möglich.
Das Projekt „Graz 3D“ stellten Dipl.-Ing. Georg STONAWSKI, VRVis, und Dipl.-Ing. Johannes HOLZER, No Limits, deren Firmen Entwicklungspartner der Stadt Graz sind, vor. Nach einer kurzen Darstellung des technischen Hintergrundes – unterschiedliche Datenbilder werden „aufeinander“ normiert und ergeben ein 3D-Stadtmodell – präsentierten sie die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, die sich durch die dreidimensionale Visualisierung ergeben. So wird man künftig von einem generellen Überblick über das Stadtmodell auch Beleuchtungsmodelle und die Wirkung verschiedener Bepflanzungsmöglichkeiten auf öffentlichen Plätzen darstellen können. An einer Verwendung für die Stadtplanung wird daher bereits gearbeitet. Die Darstellung im Internet ist hingegen auf Grund der verwendeten Datenfülle (bis zu 10 GB an Bilddaten) nur in vereinfachter Form möglich. Weitere Informationen sind im Internet unter www.citygrid.at abrufbar. Die „Virtuelle Stadt“ wurde den Sitzungsteilnehmern im Vision-Dome – auf einer halbkugelförmigen Leinwand wurden 3D-Bilder der Grazer Altstadt geworfen, mittels Joystick konnte man sich nach allen Richtungen bewegen und die Gebäude von allen Seiten betrachten – in anschaulicher Weise zugänglich gemacht.
„Vereinfachtes Verfahren“ für die Ausbücherung von Weganlagen bringt Abhängigkeit von den Grundbuchsführern
Die Schwierigkeiten im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz waren ein weiterer Tagungsschwerpunkt. War diese gesetzliche Regelung ursprünglich als Vereinfachung bei Ausbücherungen von Weganlagen in das öffentliche Gut gedacht gewesen – das zuständige Vermessungsamt bestätigt auf Ansuchen der Stadt/Gemeinde, dass die fragliche Weganlage mittels Anmeldungsunterlagen in das ÖG übertragen werden kann -, bestehen viele Grundbuchsgerichte auf dem sonst üblichen Grundbuchsverfahren. Es muss somit ein Vertrag zur Liegenschaftsteilung errichtet und ein Grundbuchsgesuch zur Durchführung an das Grundbuchsgericht gerichtet werden. Diese Vorgangsweise ist jedoch mit wesentlich mehr Zeit- und Personalaufwand verbunden, hinzu kommen noch die Kosten für die Errichtung des Vertrages. Da von den Sitzungsteilnehmern ähnliche Erfahrungsberichte kamen - Abhängigkeit von den jeweiligen Grundbuchsführern hinsichtlich der Wahl des Ausbücherungsverfahren – wurde vorgeschlagen, eine Punktation mit Lösungsvorschlägen zu erarbeiten, die die gesetzlichen Bestimmungen eindeutiger machen sollen.
Fruchtbringende Diskussion zur Novellierung des Vermessungsgesetzes und zur Geodatenpolitik
Hinsichtlich der Novelle zum Vermessungsgesetz, die eng mit der Österreichischen Geodatenpolitik verknüpft ist, erfolgte im Rahmen dieser Sitzung eine fruchtbringende Diskussion, wie der zum damaligen Zeitpunkt vorliegende Entwurf der Novelle im Sinne des Städtebundes zu ergänzen wäre. Besonders im Bereich der Abgeltung für die Aufwendungen der Städte und Gemeinden konnten große Teile der in dieser Sitzung erarbeiteten Stellungnahme berücksichtigt werden. Auch der Vorschlag der Sitzungsteilnehmer zur Österreichischen Geodatenpolitik vor dem Hintergrund der Beauftragung von Präsident Dipl.-Ing. August Hochwartner, BEV, als Bundeskoordinator – zusätzlich zu den Länderarbeitsgruppen – durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, eine Plattform in der ÖROK als alleinige auf alle drei Verwaltungsebenen übergreifende Koordinierungsstelle einzurichten, wurde zwischenzeitlich realisiert.