Bauausschuss – Effekte standardisierter Bauvorschriften; City Bike-Projekt in Wien und Radverkehrsförderung in Salzburg; Praktische Umsetzung des Bundesvergabegesetzes 2002
Bauausschuss – Effekte standardisierter Bauvorschriften; City Bike-Projekt in Wien und Radverkehrsförderung in Salzburg; Praktische Umsetzung des Bundesvergabegesetzes 2002
Anlässlich der 92. Sitzung des Fachausschusses für Bauangelegenheiten am 20. und 21. November 2003 in Wien unter dem Vorsitz des Wiener Stadtbaudirektors Dipl.-Ing. Gerhard WEBER berichtete Dipl.-Ing. Dr. Rainer MIKULITS, Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) über das Konzept und den Stand der Entwicklungen harmonisierter technischer Bauvorschriften in Österreich.
Nach einem kurzen Überblick über die in der 2. Republik bereits durchgeführten Versuche, Bauvorschriften zu vereinheitlichen - so wurde über den Österreichischen Städtebund bereits 1948 eine Musterbauordnung entworfen - wurden die Aktivitäten des OIB-Kontaktforum dargelegt. Bei optimistischer Betrachtungsweise könnte die Harmonisierung der Bauordnungsbestimmungen im 2. Halbjahr 2005 abgeschlossen sein. Eine Harmonisierung wird jedoch nicht im rechtlichen Bereich möglich sein, lediglich die Vereinheitlichung der Vorschriften im bautechnischen Bereich wird angestrebt. Nach Meinung des OIB sollten die Länder – Bauordnung ist Ländesache – ihre Kompetenz zur Harmonisierung nützen und dadurch wahren, anstatt sie aufoktruiert zu bekommen. Dadurch können sich die unterschiedlichen Traditionen und Besonderheiten einzelner Regionen auch bei einer vereinheitlichten Bauordnung weiterhin in der unterschiedlichen Bauausführung widerspiegeln.
Während also durch die Vereinheitlichung technischer Bauvorschriften moderne Architektur nicht behindert, sondern vielmehr gefördert werden soll, scheint bei der Verabschiedung einer europäischen Vornorm zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung in der Stadt- und Geländeplanung gegenteiliges der Fall zu sein. Wie Dipl.-Ing. Claudia PRINZ-BRANDENBURG, Wien, und Arch. Dipl.-Ing. Klaus GARTLER, Graz, berichteten, sollen in einem EU-Normenausschuss jene Richtlinien definiert werden, die im Bereich der Stadtplanung – für Mitteleuropa eher ungewöhnliche – bauliche Maßnahmen zur Senkung der Kriminalität vorschreiben.
Normwerke sind geplant für die Bereiche
- Terminologie
- Stadtplanung
- Wohngebäude
- Büros und Geschäfte
3 Formen von Normenwerke existieren:
EN – Europäische Norm, ist jedenfalls ins nationale Normenwerk zu übernehmen
TS – Technical Specification (früher: Vornorm), wird EU-weitveröffentlicht, Evaluierung mittels Erfahrungsbericht möglich, muss aber nicht als nationale Norm umgesetzt werden; kann später EN werden
TR – Technical Report, dient nur der Hilfestellung und zur Information, muss nicht veröffentlicht werden
Anlässlich sozialer Unruhen in US-amerikanischen Ballungszentren wurde dort der Versuch gestartet, durch spezifische Planung Kriminalität zu verhindern (Literaturhinweis: Oscar Newman - Defensible Space). Nunmehr versucht CEN (Comité Européen de Normalisation) diese Planungsansätze auf europäischer Ebene umzusetzen. Bedauerlichweise nimmt man in diesen Richtlinien nicht darauf Bedacht, dass soziale Probleme nicht durch bauliche Maßnahmen gelöst werden können. Vielmehr wird durch die diskutierten Vorschläge, wie die Einrichtung von in den USA bereits üblichen ummauerten „Neighbourhoods“ mit restriktiven Zugangsbeschränkungen, ein Auseinanderklaffen der sozialen Unterschiede bestärkt. Auch konnten wissenschaftlich fundierte Grundlagen für eine Wirksamkeit der diskutierten Vorschläge nicht erbracht werden. Durch eine mögliche Umsetzung dieser Ideen als Vornorm könnten sie jedoch für die österreichische Stadtplanung zwingend werden!
Beispiele für die Einschätzung von Kriminalitätsgefahr in unterschiedlich ausgeführten Gebäudeteilen:
Stiegenhäuser als externer Gebäudeteil, abgesondert vom Hauptgebäude: Kriminalitätsgefahr sehr hoch (zwar besser einsehbar, dafür fernab von möglicher Hilfestellung durch Nachbarn)
als Laubengänge: hoch
im Gebäudeinneren: sehr gering
Beispiel für empfohlene bauliche Ausführungen:
Fenster: im Erdgeschoss keine
Fußwege: gerade, nicht gewunden, gut einsehbar
Grundstückseinfriedung: 2 m hohe Zäune (Beton), darauf aufsetzender Gitterzaun
Von den österreichischen Vertretern in den betreffenden Normausschüssen wird angesichts dieser den europäischen Traditionen keineswegs entsprechenden und auch aus wissenschaftlicher Sicht hinterfragungswürdigen Empfehlungen deren Verlautbarung als „Technical Report (TR)“ angestrebt, wodurch sie in Österreich nicht mehr zwingend umzusetzen wären.
BVG 2002 – gravierende Mängel für den Anwender lassen baldige Novellierung erwarten!
Eine Novellierung des BVG 2002 spätestens im Jahre 2005 erwartet Dipl.-Ing. Michael MÖLLER, Wien, da dieses i. d. derzeitige Fassung gravierende Mängel aufweist. Durch sinnstörende Redaktionsfehler wie widersprüchliche Querverweise auf verschiedene Paragraphen, aber auch inhaltliche Widersprüche, die dem Anwender ermöglichen, sich die ihm am geeignetsten erscheinenden Bestimmungen herauszusuchen, ist das BVG 2002 wenig anwenderfreundlich. Ferner werden durch den Zwang, Alternativangebote zum „Niedrigstpreisanbot“ mehr zuzulassen, innovative Lösungen nicht mehr möglich sein.
Die Wiener Stadtbaudirektion bietet daher jenen Dienststellen, die Ausschreibungen durchzuführen haben, einen elektronischen Arbeitsbehelf an, der die Grundlagen des Ausschreibungsverfahrens gesammelt auflistet und abrufbar macht. Die Unübersichtlichkeit des BVG 2002 soll dadurch beseitigt werden.
Radverkehrsförderung am Beispiel von Salzburg und Wien
Welche Wege die Radstadt Salzburg zur Radverkehrsförderung beschreitet, berichtete Ing. Peter WEISS, Radverkehrskoordinator Salzburg. So konnte durch bauliche Maßnahmen, wie die Einrichtung von Radwegen und die MIV-kreuzungsfreie Brückenkopfunterführungen entlang der Salzach, der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr von 1982 bis 1992 von 10 auf 19% gesteigert werden (Zählungsergebnisse). Eine weitere Zunahme des Radverkehrs konnte durch den weiteren Ausbau des Radwegenetzes und der Öffnung der Einbahnen für Radfahren gegen die Fahrtrichtung auf 23% am Gesamtverkehrsanteil erreicht werden (Verkehrsschätzung). Trotz dieser Einbahnöffnung – 83 von 126 Einbahnen sind für Radfahrer gegen die Fahrtrichtung befahrbar – stieg die Unfallhäufigkeit nicht an. Auch war mit dem Anstieg des Radverkehrsanteil kein Ansteigen der Häufigkeit von Unfällen mit Radfahrern verbunden.
Das Infrastrukturangebot der Stadt Salzburg gegenüber den Radfahrern beschränkt sich aber nicht nur auf den Fließverkehr: An besonders Vandalismus-gefährdeten Standorten werden videoüberwachte Radboxen angeboten. Darüber hinaus wurden auf Parkstreifen überdachte Radständer eingerichtet. Ferner verfügt Salzburg über drei öffentlich zugängliche Servicestationen, deren Werkzeuge gegen Entwendungsversuche mit Seilen gesichert wurden. Für die Zukunft ist die Erstellung eines neuen Radwegeplanes und die Schließung vorhandener Lücken im Radwegenetz geplant. Ferner soll der Radverkehrsanteil auch weiter, wie etwa durch Werbemaßnahmen in Zusammenarbeit mit Firmen (Beispiel „Stiegl-Radweg“), gesteigert werden.
Über das Projekt „City Bike“ in Wien berichtete Mag. Dieter MATUSCHEK, Gewista WerbegesmbH. Bereits 1980 erfolgte in Wien die politische Entscheidung, den Radverkehrsanteil bis 2010 von 4,5 auf 8%, auch unter Einbeziehung eines funktionierenden Stadtradsystems, zu steigern. Erfahrungen mit öffentlichen Radsystemen konnten bereits in den Jahren 2000 bis 2002 durch das Projekt „Vienna Bike“ gesammelt werden. Die Verfügbarkeit dieser Räder wurde jedoch stark eingeschränkt durch Diebstahl und Vandalismus, Requirierung (Nutzer borgt sich ein Rad für die Sommermonate aus) und der Beschränkung auf ein bestimmtes Gebiet.
Durch eine vorgeschaltete Registrierung des Nutzers (mit Kreditkarte) soll nunmehr eine einfache Entlehnung unter klaren Nutzungsbedingungen möglich sein. Die Identifikation erfolgt vorerst anonym (nur PIN-Code ist einzugeben), trotzdem kann im Bedarfsfalle die das Rad entlehnende Person ausgeforscht werden. Durch die progressive Gebührenbemessung soll eine rasche Verfügbarkeit der entlehnten Räder garantiert werden. Interessenten erhalten direkt am Radterminal Auskunft über freie Boxen, bzw. verfügbare Räder in der Nähe. Weitere Auskünfte sind unter www.citybike.at erhältlich.
Den Abschluss der Sitzung bildete eine Besichtigung der frisch renovierten „Urania“, die als Volksbildungsstätte sowohl einen Kino- und einen Theatersaal, als auch Kursräume und ein Observatorium beherbergt, sowie der gerade in Renovierung befindlichen “Steinhofkirche“ von Otto Wagner.