Bildungsreform: Generalsekretär des Bildungsministeriums präsentiert die Ziele des Bundes

Bildungsreform: Generalsekretär des Bildungsministeriums präsentiert die Ziele des Bundes

Bei der 31. Sitzung des Fachausschusses für Schulverwaltung am 20. und 21. April 2005 in Amstetten war am ersten Tag das Thema Bildungsreform der zentrale Tagesordnungspunkt. Dabei stand Hermann HELM, Generalsekretär im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK), als Referent bzw. Diskutant zur Verfügung. Er gliederte seine Ausführungen in die drei Teilbereiche 5-Tage-Woche, Tagesbetreuung sowie frühe Sprachförderung.
Ziel des Ministeriums ist es, die Schulzeit an die neuen und flexiblen Arbeitsformen der Eltern anzupassen. Bei einer Befragung von Eltern schulpflichtiger Kinder (Sample 1000 Personen) sprachen sich laut Helm 87% für die Einführung der 5-Tage-Woche aus. 77% befürworteten eine freiwillige Tagesbetreuung mit bis zu 80 Euro monatlichem Elternbeitrag, 62% lehnten eine verpflichtende Ganztagsschule ab.

Nachmittagsbetreuung
Die Zukunftskommission empfiehlt in ihrem aktuell erschienenen Endbericht, dass jedes Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I in Österreich die Möglichkeit zur Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus bekommen sollte, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Das heißt, dass der Besuch einer Schule mit einer bestimmten Betreuungsform prinzipiell freiwillig erfolgen sollte. Welche Betreuungsform(en) an einer Schule tatsächlich angeboten werden, soll in erster Linie von der regionalen Bildungsplanung und den Schulpartnern am Standort abhängen.
Die Umsetzung bzw. Einführung wird vom Ministerium für das Schuljahr 2006/2007 angestrebt. Die Wahlfreiheit der Eltern soll erhalten bleiben und es sind keinerlei Einschränkungen vorgesehen. Dies bedeutet: Die Kooperation mit örtlichen Vereinen und Angeboten ist möglich. Die Lern- und Freizeitbetreuung der Schüler erfolgt in der Zeit von 8 – 17 Uhr. Die Einführung der 5-Tage-Woche soll bis zur 8. Schulstufe (6-14 Jahre) erfolgen, bei besonderen regionalen Erfordernissen kann allerdings auch der Samstag aufgrund einer schulautonomen Entscheidung ein Schultag sein. Eine Neuerung ist, dass die Schule dazu verpflichtet wird, den Eltern Informationen über die Betreuungsformen, Angebote und Auswirkungen zu übermitteln.

Frühe Sprachförderung
Ziel des Bundes ist, dass jedes Kind die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen soll, bevor es in die Schule kommt. Laut einer Befragung der Gesamtbevölkerung (Sample 1000 Personen) sprachen sich laut Helm 80% für ein spezielles Angebot zur frühen Sprachförderung auf freiwilliger Basis ein Jahr vor Schuleintritt aus. 78% befürworteten laut dieser Umfrage ein spezielles Angebot zur führen Sprachförderung im Kindergarten ein Jahr vor Schuleintritt. Die Zukunftskommission plädiert in dem bereits erwähnten Endbericht für eine verpflichtende Anmeldung der 5-jährigen in der Grundschule (durch die Eltern) ein Jahr vor dem gesetzlichen Schuleintritt. Bei dieser Gelegenheit soll künftig bei allen Kindern die Beherrschung der Unterrichtssprache überprüft werden. Bei mangelhaften Kompetenzen sollen Sprachbetreuungsangebote durch die Schule oder den Kindergarten angeboten werden. Die Maßnahmen zur Umsetzung sollen im Zusammenwirken mit Sozialministerium, Innenministerium sowie den Ländern erfolgen. Bereits ab Herbst 2005 werden in Pilotprojekten Maßnahmen zur frühen Sprachförderung durchgeführt. Zur Feststellung der sprachlichen Kompetenz erarbeitet eine Expertengruppe im BMBWK ein Diagnoseverfahren. Fördermaterialien und Beispiele für Förderprogramme werden ebenfalls von Experten erarbeitet.

Unterstützung durch den Bund
Wenn eine Schülerzahl von 15 Personen zustande kommt, werden vom Bund für die Nachmittagsbetreuung (sofern die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind) 5 Lehrerstunden bzw. 10 Betreuerstunden zur Verfügung gestellt. Weiters werden für Fördermaßnahmen und Strukturprojekte € 12 Mio. pro Jahr (für zwei Jahre) zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass österreichweit rund 1.200 Dienstposten (ca. 600 davon für Wien) dafür gesondert budgetiert sind. Außerdem ist der Bund bereit, Fördermaterialien für die sprachliche Förderung bereitzustellen sowie für die Qualifizierung der Kindergärtnerinnen (für diese Materialien) aufzukommen. Ebenso wird seitens des Bundes die Ausbildung der Lehrer betreffend Diagnoseverfahren finanziell unterstützt.

Anliegen der Städte
In der anschließenden Diskussion wurde seitens der Städte nachdrücklich deponiert, dass die besoldungsrechtlichen Bestimmungen unbedingt angepasst gehören. Derzeit besteht nämlich keine Handhabe, Lehrer zu diesen Betreuungsstunden zu verpflichten. Das bedeutet, dass diese Stunden verfallen, wenn sie nicht gehalten werden. Beispielsweise wäre eine Änderung des Dienstrechtes der Lehrer zu einer verpflichtenden zusätzlichen Wochenstunde eine große Erleichterung und ohne Zusatzkosten für Eltern, Bund und Gemeinden durchführbar.
Ein weiteres zentrales Anliegen der Städte ist, dass die Elternbeiträge aufgrund der vorgeschriebenen sozialen Staffelung nicht kostendeckend eingehoben werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass meist genau jene Kinder eine Betreuung benötigen, deren Eltern eine soziale Staffelung in Anspruch nehmen müssen. Weiters darf nicht unterschätzt werden, dass es in einigen Städten große Probleme bezüglich der räumlichen Kapazitäten gibt.

Städtebund-Linktipp:
www.bmbwk.gv.at/schulen/zukunftskommission.xml

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