Die ÖPNRV-Reform 2006: Eine Nachlese zu einem brisanten Thema

Die ÖPNRV-Reform 2006: Eine Nachlese zu einem brisanten Thema

Unter diesem vielversprechenden Titel gestaltete die Österreichische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft – ÖVG und die ABBV (Gesellschaft für Unternehmensberatung und Verkehrsplanung GmbH) am 9. Mai 2006 in Wien eine erlebenswerte Tagung zu einem brandaktuellen Thema. Dass die Tagung nicht zum Nachruf auf die aktuelle ÖPNRV-Reform wurde, war den kompetenten Vortragenden zu verdanken. Unter anderem waren sich Vertreter kommunaler und privater Verkehrsunternehmen, der Arbeitnehmer dieser Branche und von Bestellern von Verkehren darüber einig, dass der ÖPNRV (Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehr) gestärkt werden müsse, um sich gegenüber dem MIV (motorisierter Individualverkehr) zu behaupten. Dass dies weder mit den aktuellen, noch mit den im Entwurf des ÖPNRV-G 2006 bislang angedachten legistischen und finanziellen Mitteln möglich sein wird und der ÖPNRV daher einer grundlegenden Reform aus verkehrs-, umwelt-, standort-, wirtschaftspolitischer und gesamtstaatlicher Sicht bedarf, stand in dieser Runde – fast ausnahmslos – außer Streit.

Wer den ÖPNRV nicht benützt, kann ihn leicht benutzen ...
Aus Sichtweise des zuständigen Staatssekretärs Helmut Kukacka war die bisherige Diskussion zur ÖPNRV-Reform so positiv, dass die begeisterten Ländervertreter deren Fortsetzung verlangten. Ebenso waren es die Ländervertreter, die wesentliche Eckpunkte dieser Reform – wie mehr Transparenz und Effizienz beim Mitteleinsatz, Regionalisierung der Verantwortung und Zuständigkeiten im Sinne des Föderalismus und der Subsidiarität (was durch die Zusammenführung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung bei den Ländern geschah), Vorgabe von Qualitätsstandards – in der Vergangenheit vehement verlangten und so erst den letzten Anstoß zu dieser Reform gaben. Anwesende Ländervertreter nahmen diese Äußerungen verwundert zu Kenntnis.

Städtebund fordert Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe
Staatssekretär Kukacka bekräftigte seine Einladung an die Städte und Gemeinden, bei der ÖPNRV-Reform mitzuarbeiten. Ohne deren und der Mitarbeit der in ihrem Eigentum stehenden Verkehrsunternehmen könne eine ÖPNRV-Reform nicht gelingen. Da die nachfolgende Diskussionsmöglichkeit mit dem Staatssekretär nicht sehr zahlreich wahrgenommen wurde, konnte diese Gelegenheit vom Städtebund wahrgenommen werden, sich für die neuerliche Bekräftigung der Einladung zur Diskussion über den ÖPNRV – sie wurde ja vom Staatssekretär erstmals vor einem Jahr bei einem ÖPNRV-Symposium desselben Veranstalters zum selben Thema ausgesprochen – zu bedanken. Da jedoch die Verhandlungen zur ÖPNRV-Reform seit anderthalb Jahren vom Bund, sei es auf Expertenebene, sei es auf politischer Ebene, nur mit den Ländervertretern, nicht aber auch mit den Vertretern der Städte und Gemeinden abgeführt werden, wurde auch die Frage gestellt, wann und zu welchen Gesprächen der Städtebund eingeladen werden wird. Schließlich wurden mit dem Entwurf des ÖPNRV-G 2006 den Städten und Gemeinden gemeinsam mit den Ländern Aufgaben im ÖPNRV übertragen, die (ohnedies zu gering bemessenen) Finanzmittel dazu aber nur den Ländern. Für die Städte als Aufgabenträger verstärkt sich damit die Schere zwischen Finanzierungsverantwortung für den öffentlichen Verkehr und Sicherstellung der dazu erforderlichen Finanzmittel. Das Fehlen der Absicherung eines Grundangebotes im Schienenpersonennah- und –regionalverkehrs sowie verkehrs-, ordnungs- und wirtschaftspolitischer Grundsätze verstärkt diesen finanziellen Druck auf Städte und Gemeinden.

Grundrechts der freien Wahl des Verkehrsmittels
Genauso nonchalant, wie zuvor die Bekräftigung der Einladung der Städte und Gemeinden zu den Diskussionsrunden erfolgte, wurde sie auch wieder entkonkretisiert. Die Interessen der Städte und Gemeinden, so Kukacka, würden in den Verhandlungsrunden zwischen Bund und Länder ohnedies berücksichtigt werden. Außerdem wolle man vor der anwesenden Zuhörerschaft keine bestimmten Termine nennen. Kukacka versicherte aber, bereits sehr genaue Vorstellungen über die gesetzliche Absicherung der Aufgaben der Städte und Gemeinden im ÖPNRV zu haben, sie aber im Moment noch nicht verbreiten zu wollen. Seitens des Städtebundes wurde daher nochmals nachdrücklich auf Einbindung in die gemeinsamen Gespräche zwischen Bund und Ländern gedrängt, um auf gleicher Augenhöhe seine Interessen verhandeln zu können.

Staatssekretär Kukacka, der eine Verabschiedung des ÖPNRV-G 2006 vor der nächsten NR-Wahl selbst nicht mehr erwartet, möchte jedenfalls mit den Vertretern der Länder und großer Verkehrsunternehmen noch vor dem Sommer ein Memorandum beschließen, um Grundzüge des kommenden Gesetzes außer Streit zu stellen. Im Rahmen der Bund-Länder-Sitzung am 31. März 2006 wurden daher folgende Punkte als noch zu verhandeln vereinbart:
- Sicherung des Grundangebotes des Bundes
- Risikoübernahme durch die Länder, bspw. bei einer einseitigen Erhöhung des Infrastrukturbenützungsentgelts
- 15a-Vereinbarung als Absicherung des Abstimmungsergebnisses zwischen Bund und Länder
- Einbindung der Kommunen bei den Mitteln der Bestellerförderung
- Verkehrskonzept für Österreich

Ferner müsse vor einer Weiterführung der Diskussion die ÖBB noch ihr Nah-, Regional- und Nebenbahnkonzept erstellen.

Den Staat trifft die verfassungsrechtliche Verpflichtung im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bereitstellung und den Betrieb öffentlicher Einrichtungen, die für das Leben unter den Bedingungen der technischen Zivilisation erforderlich sind, zu sorgen. In diese öffentlichen Einrichtungen sind auch Straßen und Verkehrswege zu subsumieren. Ferner ist der Staat durch die Staatszielbestimmung „umfassender Umweltschutz“ verpflichtet, seine Dispositionen zum Straßen- und Verkehrswegenetz unter den Gesichtspunkten des Umweltschutzes zu treffen. Der Umweltschutz ist somit zu einer Aufgabe geworden, die auch von der Rechtsordnung zu erfüllen ist. Der Städtebund wird nicht aufhören die Einhaltung dieser Grundsätze, die im Rahmen einer vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in Auftrag gegebenen Studie vom Institut für Umweltrecht der Johann-Keppler-Universität Linz 1998 festgehalten wurden, einzufordern.

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