Die zukünftige Beihilfepolitik der EG-Kommission
Die zukünftige Beihilfepolitik der EG-Kommission
Die Kommission (KOM) hat am 07.06.2005 ein Konsultationspapier vorgelegt, das die Reform der staatlichen Beihilfepolitik zum Gegenstand hat. Diese „Road map“ schlägt für den Zeitraum von 2005—2009 umfassende Änderungen in diesem Politikbereich vor. Bis zum 15. 09. 2005 können Stellungnahmen zu den Reformvorschlägen bei den Kommissionsdienststellen eingereicht werden.
Ziele der Kommission
- Senkung des Beihilfenvolumens bei gleichzeitig besserer Ausrichtung.
- Die Kommission will einen stärker wirtschaftsorientierten Ansatz bei der Beihilfenkontrolle verfolgen. Dabei sollen die Wettbewerbs- und Handelshemmnisse „fundierter“ als bisher gegen die positiven Wirkungen der Beihilfe abgewogen werden. Auch das Marktversagen sowie die externen Effekte von Beihilfen sollen nun tiefergehender als bisher untersucht werden, bevor Beihilfen genehmigt werden.
- Umlenkung von Beihilfen zugunsten von Forschung und Entwicklung
- effizientere Verfahren, bessere Rechtsanwendung und mehr Transparenz
- Teilung der Verantwortung zwischen KOM und Mitgliedstaaten (MS).
Die wichtigsten Reformvorschläge und Folgemaßnahmen im Einzelnen
- Die Kommission wird eine Entscheidung auf Grundlage von Art. 86 Abs. 3 EGV erlassen, die darlegt, unter welchen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen mit dem EG-Vertrag vereinbar sind (Teil des sogenannten „Monti-Pakets“).
- Die Kommission möchte eine allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erlassen. Diese stellt bestimmte Beihilfekategorien von der Notifizierungspflicht frei. Diese Verordnung soll klare „positive“ und „negative“ Kriterien für eine Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag bzw. zur Notifizierungspflicht enthalten.
- Auch Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen, Beihilfen für Forschung und Entwicklung sowie gegebenenfalls weitere Beihilfekategorien sollen in die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung eingearbeitet werden.
- Die Gruppenfreistellungsverordnungen für Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfen, die 2006 ablaufen, sollen mittels der zuvor genannten allgemeinen Freistellungsverordnung vereinfacht und konsolidiert werden.
- Die Obergrenze für „De-minimis“-Beihilfen (derzeit insgesamt 100.000 € innerhalb von drei Jahren an einen Beihilfenempfänger) wird von der Kommission erhöht werden.
- Investitionsbeihilfen an Großunternehmen sollen fast nur noch für die wirtschaftlich schwächsten Regionen innerhalb der EU genehmigt werden.
- Die sogenannte „Verfahrensverordnung“ (EG) Nr. 659/1999, die unter anderem Details zum Notifizierungsverfahren enthält, soll vereinfacht werden. Hauptziel ist hierbei die Verkürzung der Verfahrensdauer (bisher : etliche Monate).
- Die KOM erwägt nach Konsultation der MS und der Öffentlichkeit Leitlinien für bewährte Praktiken bei der Beihilfegewährung/Kontrolle herauszugeben. Diese sollen einer besseren Handhabung und Durchsetzung der Beihilfekontrolle dienen.
- Die Kommission stellt die Frage zur Diskussion, ob unabhängige Behörden in den MS die Kommission z. B. bei der Feststellung und vorläufigen Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen unterstützen sollten. Die Kommission will dies prüfen, da in den „neuen“ MS während der Beitrittsverhandlungen diesbezüglich positive Erfahrungen gesammelt wurden. Diese unabhängigen Behörden sollen helfen, dem Beihilferecht Geltung zu verschaffen.
- Die Rückforderung gemeinschaftsrechtwidriger Beihilfen durch die MS wird von der KOM als nicht zufrieden stellend erachtet. Sie betont daher, dass sie die Art. 88 Abs. 2, 226 und 228 EGV (Vertragsverletzungsverfahren) strikter als in der Vergangenheit anwenden wird.
- Die MS sollen Kriterien festlegen, anhand derer überprüft werden kann, ob eine staatliche Beihilfe im Einzelfall die beste Form staatlichen Handelns ist oder ob das angestrebte Ziel anders besser erreicht werden kann. Dies könnte in Zusammenarbeit mit nationalstaatlichen Rechnungshöfen gesehen, so die Kommission.
- Die KOM wird die Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überarbeiten.
- Auch mit dem Beihilfeelement, das den jeweiligen Beihilfearten innewohnt, wird sich die Kommission näher beschäftigen. Hier soll ein Konsultationspapier herausgegeben werden. Regierungen und Unternehmen sollen hierzu Stellung nehmen können. Aus diesen Stellungnahmen sollen Folgerungen gezogen werden, ob bestimmte Beihilfearten generell strenger zu bewerten sind als andere im Hinblick auf den Grad der möglichen Wettbewerbsverzerrung.