EU-Abfallrahmenrichtlinie: Kommunalkompetenzen wahren

EU-Abfallrahmenrichtlinie: Kommunalkompetenzen wahren

Im Rahmen der zweiten Arbeitssitzung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Abfallwirtschaft des Deutschen Städtetages und des Österreichischen Städtebundes konnte der Landesgeschäftsführer des Städtebundes in Salzburg, Magistratsdirektor Hans-Jörg Bachmaier, (Stadt Salzburg), Ende April kommunale Abfallexperten aus Holland, Deutschland und Österreich begrüßen. An dieser Tagung nahmen politische und operative Funktions- sowie Entscheidungsträger aus deutschen und österreichischen Städten, wie Hamburg, München, Hannover, Wien, Graz und Salzburg teil. Besonders hervorzuheben ist die Teilnahme des Mitglieds des Europäischen Parlamentes, Hans Blokland, der als stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses sowie Berichterstatter zu Abfallwirtschaftsthemen Rede und Antwort stand. Die österreichische EU-Präsidentschaft wurde durch Christine Hochholdinger vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft vertreten.

Kommunen garantieren hohe Umweltschutzstandards
Die Gemeinsame Arbeitsgruppe Abfallwirtschaft des Deutschen Städtetages und des Österreichischen Städtebundes vertritt die Interessen der Bürger der deutschen und österreichischen Städte im kommunalen Abfallwirtschaftsbereich, vor allem gegenüber der Europäischen Union. Eine verstärkte Interessensvertretung der Städte und Gemeinden über Landesgrenzen hinweg ist erforderlich, um den permanenten Versuchen, kommunale Zuständigkeiten in vielen Bereichen auszuhöhlen, entgegentreten zu können. Eine manchmal zu bemerkende Infragestellung der kommunalen Kompetenz im äußerst sensiblen Bereich der Abfallwirtschaft ist jedoch im Interesse der Gemeindebürger und des Umweltschutzes eindeutig abzulehnen.

Abfall: Starke Regelungskompetenz der EU
Die Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft zu den Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und zur Abfallgesetzgebung (Thematische Strategie zur Abfallvermeidung und –recycling, Entwurf einer Änderung der Abfallrahmenrechtlinie) der EU sind gerade für die Kommunen wesentlich. So hängen vom Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie für die kommunale Abfallwirtschaft in Europa von verschiedenen Detailregelungen nicht nur die Bedeutung und der Fortbestand der kommunalen Abfallwirtschaft als anerkannter Leistung für die Bürger ab, sondern vor allem kostengünstige Leistungen für eine saubere Umwelt mit hohen Qualitätsstandards. Als wesentlicher Fortschritt kann der Umstand bezeichnet werden, dass die Aufgaben der Kommunen in der Abfallwirtschaft erstmals in der EU-Legistik beschrieben werden. Durch unklare oder allzu weit gefasste Formulierungen besteht jedoch die Gefahr, dass Interpretationsmöglichkeiten zum Nachteil der Kommunen – und somit auch der Bürger - Tür und Tor geöffnet werden.

Illegale Müllverbringung aus Profitinteresse
Negative Auswirkungen dieser Entwicklung erleben gerade einige Regionen Tschechiens in Grenznähe zu Deutschland: Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 21. Februar 2006 berichtete, wurden in den letzten Monaten 15.000 Tonnen Müll aus Bayern und Sachsen von „betrügerischen Entsorgern“ illegal verbracht und in die Landschaft gekippt. Die Palette reichte dabei vom haushaltsnahen Restmüll bis zu Textilabfällen, das betroffene Gebiet von den Lausitzer Bergen bis nach Prag. Dass kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe in einem Ausschreibungswettbewerb mit derartigen Privatfirmen, denen wesentliche Kosten gar nicht erwachsen, sondern sie der Allgemeinheit überwälzen und daher vorzuspiegeln vermögen, kostengünstiger arbeiten zu können, nicht konkurrieren können, ist klar – und auch gar nicht gewünscht: Dieses verantwortungslose Handeln auf Kosten der Bürger und Steuerzahler beweist nicht nur, dass Abfallpolitik ein grenzüberschreitendes Thema ist, sondern auch, dass die Kommunen ihre hohen Qualitätsstandards im wahrsten Sinne des Wortes nicht „umsonst“ haben. Ersparen doch diese Standards der Allgemeinheit (das sind alle Bürger) doch wesentlich hähere Folgekosten.

Privatlobbyisten fordern Deregulierung
Dass die deutschen und österreichischen Lobbyisten der privaten Abfallwirtschaft zur Abfallrahmenrichtlinie nun einvernehmlich das Lied der Deregulierung singen und die freiwillige und eigenverantwortliche Produzentenverantwortung beschwören, lässt – siehe den von der SZ beschriebenen Grenzverkehr – Böses ahnen: Nur konsequent erscheinen da die Forderungen dieser Lobbyisten,

- künftig gänzlich auf die Abfallvermeidung zu verzichten (damit mit mehr Abfall mehr Profit gemacht werden kann?),
- den Umweltschutzgedanken zu Gunsten der Marktwirtschaft zurück zu drängen (cui bono?),
- die Verwertungspflicht der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (= Gutdünken, Willkür?) der betroffenen Firmen zu überlassen,
- freiwillige und eigenverantwortliche Maßnahmen der Wirtschaft Vorrang vor staatlichen Regelungen einzuräumen,
- den Administrationsaufwand und die Bürokratie (Dokumentation und Nachvollziehbarkeit?) zurück zu drängen und
- die kommunale Hausmüllentsorgung zu privatisieren.

Welchen Vorteil der Bürger davon haben soll, wird nicht erklärt. Legale (Beispiel Polen) und illegale (Beispiel Tschechien) Deregulierungsbeispiele beweisen das Gegenteil: Die Kommunen bleiben sowohl für die Kontrolle der Abfallwirtschaftsströme (in die sie durch die Deregulierung keinen Einblick mehr haben) verantwortlich und für den nicht mehr verwertbaren Restmüll, den nicht einmal mehr die privaten Entsorger entsorgen wollen, zuständig. Der Bürger zahlt somit doppelt, sowohl als Steuerzahler, als auch als Kunde, der die Entsorgungskosten bei Erwerb eines Produktes aus dem Titel „Produzentenverantwortung“ überwälzt bekommt.

MEP Blokland: Umweltschutz hat Priorität
In seiner Rede wies MdEP Dr. Hans Blokland darauf hin, dass Kommunen, als kleinste verwaltungspolitische Organisationsgemeinschaft der Bürger, die Interessen ihrer Bürger vertreten. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments mit kommunalen Hintergrund legt er in seiner Arbeit – gerade bei einem Umweltthema, wie es die Abfallwirtschaft ist – sein Hauptaugenmerk auf den Schutz der Umwelt zum Wohle der Allgemeinheit. Naturgemäß ergeben sich daraus Konflikte mit jenen Stellen, die den Wettbewerb als alleiniges Regulativ ansehen würden.

Warum aber sind gesetzliche Regulative im Bereich der Abfallwirtschaft auf europäischer Ebene so wichtig? Jedes Jahr werden in der EU 3,5 Mrd. Tonnen Abfall erzeugt, 40 Mio. Tonnen davon sind giftig. Das ergeben somit 3.500 Kilogramm Jahr für Jahr und für jeden von uns! Und dabei sind die 700 Mio. Tonnen Abfall aus der Landwirtschaft hier noch gar nicht eingerechnet. Als nun Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts die daraus resultierenden Umweltschäden deutlich sichtbar wurden, erkannte die EG die dringende Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Umweltbereiches.

Ungefähr alle fünf bis zehn Jahre wird eine Vorschau auf kommende Gesetzgebungsvorhaben entworfen. Im aktuellen 6. Umweltaktionsprogramm sollen die aktuellen Richtlinien u.a. zur Abfallthematik einer Überprüfung unterzogen oder weiter entwickelt und die Abgrenzung des Abfallbegriffs sowie zwischen Wiederverwertung und Wiederverwendung abgeklärt werden.

Für Blokland ist es erklärtes Ziel der von ihm verfolgten Politik, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern. Dabei gilt es für ihn, immer die beste Lösung für die Umwelt zu finden. In dieser leben nämlich jene Bürger, deren Interessen er als Mitglied des Europäischen Parlaments zu vertreten hat.

Städteforderungen bei Abfallrahmenrichtlinie
Die Gemeinsame Arbeitsgruppe Abfallwirtschaft des Deutschen Städtetages und des Österreichischen Städtebundes erhob daher folgende Forderungen an die Europäische Union und die nationalen Regierungen:

* Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft: Durch eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie, insbesondere durch neue Definitionen und Abgrenzungen, darf die kommunale Abfallwirtschaft nicht geschwächt werden;

* Weiterhin hohe Umweltstandards: Keine Aufweichung der Umweltstandards durch veränderte Definitionen sowie kein Entzug von Abfallströmen aus dem strengen Abfallregime;

* Aufrechterhaltung der bisherigen Abfallhierarchie im EU-Recht (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen).

Die Arbeitsgruppenteilnehmer stellten fest, dass Privatisierung und Liberalisierung kein Ziel der Abfallwirtschaftspolitik der EU sein darf. Vielmehr soll die EU-Politik nach dem Grundsatz der Subsidiarität sicherstellen, dass in den Ländern mit einer starken kommunalen Abfallwirtschaftstradition diese Strukturen aufrechterhalten werden können bzw. gestärkt werden.

„Die Kommunen in Deutschland und Österreich erbringen Leistungen im Bereich der Abfallwirtschaft nicht nur im Interesse der Bürger, sondern vor allem auch im Interesse der Umwelt. Der besonders hohe Qualitätsstandard in Deutschland und Österreich ist hiebei innerhalb der EU anerkannt und darf nicht aufgeweicht werden“, erklärte der Vertreter der Stadt Salzburg, Helmut Stadler, abschließend.

OEGZ

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