Fachausschuss für Statistik – Register sorgen für Diskussionen
Fachausschuss für Statistik – Register sorgen für Diskussionen
Die 104. Sitzung des Fachausschusses für Statistik fand vom 19. bis 20. November 2003 in Salzburg statt. Magistratsdirektor Ing. Dr. Josef RIEDL begrüßte die anwesenden Teilnehmer des Ausschusses im neuen Haus der Stadtgeschichte, welches am 16. Oktober 2003 eröffnet wurde. Auf das Tagesordnungsthema „Register“ bezogen meinte er, dass man die in der Bevölkerung bestehende Angst bezüglich „gläserner Mensch“ nur durch rechtzeitige Information und Betonung der Vorteile dieser Register entkräften könne.
Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) – Gesetz sorgt weiter für Diskussionen
Dr. Norbert RAINER (Statistik Austria) referierte über den Stand bzw. die aktuellen Entwicklungen betreffend Gebäude- und Wohnungsregister. Zum Zeitpunkt der Tagung lag das GWR-Gesetz bereits als Initiativantrag im Parlament vor, ohne dass dazu ein Begutachtungsverfahren stattgefunden hätte. Dies wurde von den Städtevertretern ebenso vehement kritisiert wie der Punkt, dass in dem Gesetz (das bereits mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten soll) keine finanzielle Entschädigung für Gemeinden vorgesehen ist, da es sich dabei nach Ansicht des Bundes um Verwaltungsdaten handelt.
Im Gebäude- und Wohnungsregister enthalten sind Grundstücksadressen, Gebäudeadressen, Wohnungsadressen, Beschreibung von Gebäuden, Wohnungen und Bauvorhaben, Adressen von sonstigen Nutzungseinheiten, Adressen von Arbeitsstätten ohne Gebäude sowie Bauwerke im Sinne des Vermessungsgesetzes.
Weiters erläuterte Dr. Norbert Rainer die anstehenden Projektabläufe. Demnach wurde die Applikation weiter entwickelt und Anfang November mit internen Tests bei der Statistik Austria begonnen. Die erste Testphase mit Echtdaten läuft im November und Dezember 2003. Die Städte Wien, Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Wolfsberg sowie die für die Definition der Schnittstellen zuständigen Softwarefirmen nehmen an dieser Testphase teil. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe dient als Unterstützung, die Gemeinden werden mittels Informationsschreiben benachrichtigt. Die zweite Testphase ist für das erste Quartal 2004 vorgesehen, der freiwillige Probebetrieb für das zweite Quartal 2004 und der verpflichtende Echtbetrieb ab 1. Juni 2004.
Abschluss der Wohnsitzprüfverfahren beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Doris DÖRR (Statistik Austria) berichtete über die Ergebnisse der Reklamationsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof gemäß § 17 Meldegesetz. (GRAFIK 1 einfügen) Die Verfahren sind inzwischen abgeschlossen und es wurden beinahe alle Bescheide erlassen. Diese werden von der Statistik noch bearbeitet und mit dem zentralen Datenbestand abgeglichen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die Beschwerden ausgezahlt haben, da es eine Aufhebungsquote von 73 Prozent gibt. Das bedeutet, dass nur 27 Prozent der Beschwerden abgewiesen wurden.
Die Gesamtkosten der Reklamationsverfahren (ohne VwGH-Beschwerden) betrugen für Bund und Länder rund 6,5 Millionen Euro, der Anteil der Bundesländer beträgt rund 2,5 Millionen Euro.
Auffallend ist, dass die ergangenen VwGH-Urteile zum überwiegenden Teil keinen Einfluss auf das Verhalten der Bevölkerung ausübten. Dass in den meisten Fällen die Einsicht für eine notwendige Ummeldung fehlt, wird bei der Frage nach der Umsetzung im Meldewesen deutlich. In 58 Prozent der Fälle sind die Lebensumstände gleich geblieben bzw. besteht der Wunsch nach Beibehaltung des bisherigen Hauptwohnsitzes. In 24 Prozent der Fälle gab es eine Änderung der Lebensumstände bzw. Abmeldung in der reklamierenden Gemeinde. In 18 Prozent der Fälle erfolgte eine Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der reklamierenden Gemeinde vor dem zweiten Bescheid. (GRAFIK 2 einfügen)
Regionale Bevölkerungsentwicklung in Österreich
Mag. Dr. Gustav LEBHART (Statistik Austria) berichtete unter besonderer Berücksichtigung der Situation in den Städten über die regionale Bevölkerungsentwicklung in Österreich. In den Jahren 1974 bis 1987 waren in Österreich sowohl die Ergebnisse der Geburtenbilanz als auch der Wanderungsbilanz negativ. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs konnte eine verstärkte Zuwanderung nach Österreich festgestellt werden. In den 60er Jahren gab es in Österreich hohe Geburtenzahlen, die sich in den 70er Jahren wieder reduzierten. Derzeit liegt die Zahl der Geburten pro Jahr bei rund 78.000.
Die Daten zur Veränderung der Wohnbevölkerung in den städtischen Gebieten werden in folgende drei Bereiche untergliedert: Stadt, Kernraum, Außenzone.
Für den Wiener Stadtraum ist festzustellen, dass es hier eine negative Geburtenbilanz gibt und die Wanderungsbilanz desto höher liegt, je größer die Entfernung zum Kernraum ist.
In den Großstadtregionen (Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Bregenz, Dornbirn) ändert sich das Bild, das heißt, hier ist die jeweilige Außenzone „Gewinner“, in den Städten ist eine negative Geburten- und Zuwanderungsbilanz zu verzeichnen.
In den Mittelstadtregionen (Villach, Wels, Steyr, Wiener Neustadt, St. Pölten, Feldkirch, Vöcklabruck, Knittelfeld – Judenburg) ist der jeweilige Kernraum „Gewinner“, in den Städten ist eine negative Geburtenbilanz zu bemerken.
Die Kleinstadtregionen (unter 40.000 Einwohner) erzielen im Kernraum noch deutliche Gewinne.
Als Trend ist eindeutig festzustellen, dass die Landeshauptstädte Einwohner verlieren, die jeweiligen Umländer der Landeshauptstädte jedoch Zugewinne verzeichnen. Verstärkt wird dieser Trend in jenen Gegenden, wo eine gut ausgebaute Infrastruktur (z. B. Bahn) vorhanden ist.
Verabschiedung Hofrat Karl Isamberth
Da Karl ISAMBERTH (Statistik Austria) mit 1. Dezember 2003 in den Ruhestand tritt, wurde er in Salzburg vom Österreichischen Städtebund offiziell verabschiedet. Der Vorsitzende Dr. Franz SATZINGER bedankte sich im Namen aller Ausschussmitglieder für die geleistete Arbeit und wünschte ihm für die weitere Zukunft alles Gute.