Finanzkommission: Grundsteuer im Visier
Finanzkommission: Grundsteuer im Visier
Unter Vorsitz von Innsbrucks Finanzdirektor Josef Hörnler, Innsbruck, fand am 21. Juni 2006 die 43. Sitzung der Finanzkommission des Österreichischen Städtebundes statt.
Bewegung bei der Getränkesteuer
Seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April dieses Jahres (Zl. 2005/16/0217-6), die die Anwendbarkeit des Frankfurter Urteils des EUGH (Rechtssache C-491/03 vom 10.3.2005) auch für Österreich bestätigte, ist in die endlose Geschichte der Getränkesteuer wieder Bewegung gekommen. Für dieses für die Städte und Gemeinden so wichtige, positive Ergebnis ist in erster Linie Finanzdirektor Dr. Karl Kamhuber stellvertretend für die Wiener Finanzverwaltung zu danken, der mit einiger Unterstützung von Städtebund finanzierter Gutachten diesen Erfolg erreichen konnte.
Im Bereich der Verfahren im Gastronomiebereich besteht nun die Chance, viele der langjährigen Verfahren positiv für die Städte und Gemeinden abzuschließen. Aus Villach wird über eine Initiative berichtet, dies auf möglichst unbürokratischem Wege zu erledigen. Ähnliche Ansätze gibt es in Graz.
Unklar ist die Vorgehensweise bei den bereits rechtskräftigen Bescheiden, die ja auf einer nun als unrichtig erkannten Rechtsauffassung beruhen. Dazu sollten Gespräche mit dem Finanzministerium geführt werden. Eventuell wird der Städtebund auch ein weiteres Rechtsgutachten in Auftrag geben.
Zu den Verfahren im Handel muss die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Linzer Fall abgewartet werden, die nun aber entgegen ersten Erwartungen nun doch nicht mehr vor dem Sommer ergehen dürfte.
Prüfbeschluss bei Einheitswerten der Grundsteuer
Finanzdirektor Karl Kamper (Graz) berichtete über den Stand des Pilotprojektes zur Mitwirkung der Gemeinde bei der Feststellung der Einheitswerte, das demnächst in die Phase der konkreten Erprobung eintreten wird. Für dieses Pilotprojekt wurde mit dem §80a des Bewertungsgesetzes eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen.
Das Projekt soll mögliche vorhandene Synergien lukrieren, etwa durch das Zusammenführen der Daten der Baubehörden und denjenigen, die das Finanzamt zur Bewertung braucht. Dadurch soll sich auch für die Abgabenpflichtigen der Amtsweg vereinfachen.
Mit dem Prüfbeschluss B 3391/05 – 10 vom 15.3.2006 zum §19 Abs. 2 und 3 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 hat der VfGH starke Zweifel ob der Verfassungskonformität der geltenden Einheitswerte angemeldet. Die Divergenz zwischen den Verkehrswerten und den seit 1983 nicht mehr erhöhten Einheitswerten sei nicht mehr durch das Argument der Verwaltungsökonomie zu rechtfertigen. Obwohl die derzeitige Prüfung nicht die Grundsteuer an sich zum Thema hat, ist abzusehen, dass es wohl auch in diesem Bereich zu Beanstandungen kommen wird. Eine dann wahrscheinlich notwendige Neuregelung wird trotz der Tatsache, dass die Grundsteuer nur einen kleinen Teil der Hauskosten ausmacht, zu heftigen politischen Debatten führen.
Erfahrungsaustausch über Ausgliederungen im Immobilienbereich
Finanzdirektor Josef Hörnler informierte über die Ausgliederung von 650 Gebäuden in eine GmbH & Co KEG. In der Folge entspann sich eine rege Diskussion über die vielfältigen Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Modellen der Steuerung und Kontrolle und der Ausstattung der neuen Gesellschaften.
Auf Grund der Menge an Fragen und der Komplexität des Themas soll dieses einen festen Platz in den Tagesordnung der zukünftigen Sitzungen haben.
Generalsekretär Erich Pramböck verweist in diesem Zusammenhang auf die europarechtliche Perspektive und die Urteile des EuGHs (etwa Carbotermo vom 11.5.2006; Rechtssache C-340/04). In-House Vergaben sind nicht nur dann nicht möglich, wenn ein Privater – wenn auch nur im geringstmöglichen Umfang – an der ausgegliederten Einheit beteiligt ist, sondern auch nicht bei jedweder Aktiengesellschaft, weil dann das Argument der vollständigen Beherrschung nicht mehr greift.
Es gibt hierzu bereits Kontakte zur Europäischen Kommission, um die angekündigte Mitteilung der Kommission zum Vergaberecht/Inhousevergabe eventuell noch im Sinne der Städte und Gemeinden, also einer Abwehr von Überbürokratisierung, beeinflussen zu können.
KMU-Paket beschert Gemeinden Ertragsanteilsverluste
Neben den stagnierenden Ertragsanteilen birgt insbesondere die jüngste Zinsentwicklung Anlass zur Sorge. Nach nunmehr gut zwei Jahren eines stabilen Zinsniveaus ist seit Herbst 2005 ein deutlicher Aufwärtstrend bemerkbar.
Bundesgesetzlich verankerte Neuerungen, wie etwa die Änderungen in der NOVA und dem vielgepriesenen KMU-Paket bringen den Gemeinden Verluste bei den Ertragsanteilen von in der Summe 25 Millionen Euro.