Gartenbau und öffentliches Grün als Indikator für den Wohlstand unserer Gesellschaft

Gartenbau und öffentliches Grün als Indikator für den Wohlstand unserer Gesellschaft

Nicht nur die Hochbauarchitektur, sondern auch die Grünplanung und Freiraumgestaltung öffentlicher und privater Flächen liefern bis heute ein Zeugnis der Stadtgestaltung vergangener Zeitepochen. Die Entwicklung mittelalterlicher Städte, mit wenig Grün, zu Städten repräsentativer Herrschaftshäuser mit privaten Parkanlagen, beschrieb Prof. Dr. habil. Hartmut BALDER, Technische Fachhochschule Berlin, anlässlich der 47. Sitzung des Fachausschusses für Gärten und Grünflächen, der unter dem Vorsitz von Ing. Paul SCHILLER, Wien, vom 23. bis 25. August 2004 in Eisenstadt stattfand. Nach einer Zeit des Wettbewerbs um den prächtigsten Privatpark war im 17. Jahrhundert die Gestaltung des öffentlichen Raumes durch die Herrscherhäuser der nächste Schritt.

Mit der Neuordnung der Verwaltungsstrukturen im 18. Jahrhundert unter Entwicklung von städtischen Bebauungsplänen durch nunmehr kommunale Verwaltungen, begann auch die schrittweise Bepflanzung von Straßen und Plätzen. Durch den unbestreitbaren Mehrwert der Grünflächen für die städtische Bevölkerung haben Städte in den letzten Jahrzehnten die Grünbestände vermehrt bzw. sind auch Bauträger dazu übergegangen, zur Wertsteigerung ihrer Immobilie diese intensiv zu begrünen. In Zeiten immer knapper werdender Haushaltsmittel besteht jedoch die Gefahr, dass Grünflächengestaltung und –pflege rein nach finanziellen Aspekten durchgeführt wird. Eine nachhaltige sachgerechte Pflege der Grünflächen ist dann nicht mehr leistbar, Grünanlagen fallen der Verwahrlosung anheim. Verstärkt wird dieses Problem bei jenen Grünanlagen und Pflanzen, die – fern jeden gärtnerischen Fachwissens – als Objekte architektonischer Ausgestaltung zur Dekoration moderner Hochbauarchitektur eingesetzt wurden und nur kurzfristig Bestand haben.

Das Bewusstsein für bedarfsgerechte, nutzbare und vitale Grünanlagen muss daher gestärkt werden, da sie das Wohlempfinden der Stadtbewohner steigern, das städtische Klima verbessern und stadtbedingte Umweltbelastungen kostengünstig mindern sowie soziale Konflikte abzubauen helfen. Auf diese positive Gestaltungsmöglichkeiten des menschlichen Lebensraumes sollte nicht verzichtet werden.

Grünflächenmanagement hebt bauliche Schönheiten angemessen hervor
Mit diesen Worten unterstrich Bürgermeister Ing. Peter NEMETH, Eisenstadt, anlässlich der Begrüßung der Sitzungsteilnehmer die Leistung seiner Mitarbeiter im Stadtgartenamt. Dieses wurde mit 1. Juli 2004 eingerichtet. Davor, so Ing. Gerhard SELUCKY, Eisenstadt, wurde die Betreuung der Grünflächen vom städtischen Bauhof vorgenommen. Neben der Pflege der städtischen Grünflächen (unter anderem auch Verkehrsinselbegrünung) ist das Stadtgartenamt auch für den Schlosspark und die Umweltbetriebe zuständig.
Dass das anfänglich erwähnte Lob von Bürgermeister Ing. Nemeth dem Stadtgartenamt zu Recht erteilt wurde, wurde im Zuge einer Führung durch die Parkanlage eindrucksvoll bewiesen.

56 Gartenanlagen in Österreich hätten die Möglichkeit, unter Denkmalschutz gestellt zu werden
Univ.-Doz. Dr. Geza HAJOS, Bundesdenkmalamt, verwies auf die weltweit einzigartige Rechtslage in Österreich, wonach in Privatbesitz befindliche Immobilien nur bei Zustimmung der Eigentümer unter Denkmalschutz gestellt werden können. Das Bundesdenkmalamt ist daher bestrebt, im Einvernehmen mit den Eigentümern historische Parkanlagen des Adels und des gehobenen Bürgertums, die in der Regel bis zum 1. Weltkrieg zu Repräsentationszwecken genutzt wurden und teilweise auch heute noch – wenn auch nicht gepflegt – existieren, in den ursprünglichen Zustand zu setzen und unter Denkmalschutz stellen zu lassen.

OEGZ

ÖGZ Download