Geschäftsleitung berät in einer Sondersitzung über die Finanzausgleichsverhandlungen
Geschäftsleitung berät in einer Sondersitzung über die Finanzausgleichsverhandlungen
Aufgrund des Standes der Verhandlungen zum Finanzausgleich 2005 wurde für den 4. Oktober 2004 eine Sondersitzung der Geschäftsleitung in Wien einberufen. Den Vorsitz übernahm Bürgermeister Dr. Heinz SCHADEN (Salzburg).
Vizebürgermeister RIEDER (Wien) - der derzeit Vorsitzender der Landesfinanzreferentenkonferenz und somit Chefverhandler auf Seiten der Länder - berichtete, dass durch die beiden Etappen der Steuerreform nach Berechnungen des WIFO im Jahr 2005 ein Minderaufkommen von rund 1,5 Mrd. Euro bevorsteht. Daher ist es dem Bund wichtig, einen neuen Stabilitätspakt – der derzeitig gültige Stabilitätspakt läuft mit 31. Dezember 2004 aus – abzuschließen. Länder und Gemeinden würden allerdings nur dann einem neuen Stabilitätspakt zustimmen, wenn Zugeständnisse im Bereich der Finanzmasse seitens des Finanzministeriums erfolgen.
Derzeit kann gesagt werden, dass die Idee des einheitlichen Schlüssels intensiv weiterverfolgt wird. Zweck dieses einheitlichen Schlüssels ist es, dass die ausschließlichen und die gemeinschaftlichen Bundesabgaben zukünftig einem einheitlichen Aufteilungsschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unterliegen sollen.
Die Wohnbauförderungsmittel, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, scheinen gesichert, wobei allerdings eine Aussage des Finanzministers im Raume steht, diese verstärkt für die Erreichung der Kyoto Ziele verwenden zu wollen.
Der Vorschlag beim Thema Landeslehrer, der eine geänderte Verhältniszahl zwischen Schülern und Lehrern vorsah, wurde dem Vernehmen nach fallen gelassen.
Im Bereich der Verwaltungsreform hat der Bund angekündigt, in der nächsten Finanzausgleichsperiode 1 Mrd. Euro einsparen zu wollen. Er lädt Länder und Gemeinden ein, mitzuziehen, wobei die erwirtschafteten Einsparungen jeweils der eigenen Gebietskörperschaft zukommen sollen.
Im Bereich der Spitalsfinanzierungen finden eigene Verhandlungsrunden, wobei sich die Länder gegen eine Junktimierung zwischen Finanzausgleich, Gesundheitsreform und Sanierung der Krankenkassen stellen.
Im Bereich des horizontalen Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden hat der Bund eine „Offensive für finanzschwache Gemeinden“ vorgestellt. Diese sieht vor, den untersten Vervielfältiger für Gemeinden bis 10.000 Einwohner (1 1/3) abzuschaffen und alle Gemeinden bis 20.000 Einwohner gleichzustellen (Vervielfältiger 1 2/3). Da der Bund keine zusätzlichen Finanzmittel abtreten und überdies im Bereich der Finanzkraft Veränderungen herbeiführen will, bedeutet dies, dass wegen der Einschleifregelung für alle Städte über 9.000 Einwohner sowie für rund 150 Gemeinden unter dieser Grenze mit guter Industrie -, Gewerbe- und Tourismusstruktur zum Teil schwere Verluste eintreten werden. Im Allgemeinen würde das Minus rund 5 – 10% der Ertragsanteile betragen, in Extremfällen können die Verluste bis zu 40% erreichen. Einen teilweisen Ausgleich hat der Bund nur für Statutarstädte vorgesehen, die bisher die Bezirksverwaltungstätigkeit ohne gesonderte Abgeltung ausgeübt haben.
Gegenvorschlag
Nachdem sich der Bund von seinem Ziel des Nulldefizits verabschiedet hat, sehen sich auch Länder und Gemeinden nicht mehr verpflichtet, einen Konsolidierungsbeitrag an den Bund zur Erreichung dieses Konsolidierungszieles zu überweisen. Das Modell sieht daher die schrittweise Reduzierung dieses Beitrages vor, wobei Mittel, die sich die Länder aus Minderzahlungen gegenüber dem Bund ersparen, teilweise den Ländern zugute kommen sollen. Eine detaillierte Aufstellung ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Die Tabelle finden Sie in der ÖGZ 11/2004.
In der darauffolgenden Diskussion wurde insbesondere von den Finanzausgleichsverhandlern des Österreichischen Städtebundes, Bürgermeister Dr. Heinz Schaden (Salzburg), Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl (Graz) und Stadtrat Mag. Dr. Johann Mayr (Linz), betont, dass eine geschlossene Front der Länder und Gemeinden gegenüber dem Bund besteht. Der Bund gibt sich leider bis dato zugeknöpft, was die Verhandlungen über die Finanzmasse anbelangt. Nach Einschätzung der Verhandler werden die Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich wohl bis Dezember andauern. Jedenfalls wurde festgehalten, dass die vom Finanzministerium vorgelegte „Offensive für finanzschwache Gemeinden“ massiv abgelehnt wird. Sie widerspricht dem Gedanken, dass jede Gebietskörperschaft mit entsprechenden Finanzierungsmitteln aus dem Finanzausgleich auszustatten ist.