Geschäftsleitung und Hauptausschuss tagten in Salzburg – Städtetag, Schulische Tagesbetreuung und Verwaltungsreform II

Geschäftsleitung und Hauptausschuss tagten in Salzburg – Städtetag, Schulische Tagesbetreuung und Verwaltungsreform II

In Vorbereitung des 55. Österreichischen Städtetages tagten am 8. Juni 2005 die Führungsgremien des Österreichischen Städtebundes.

Geschäftsleitung
Zunächst trat unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Michael Häupl die Geschäftsleitung zusammen. Generalsekretär Dkfm. Dr. Erich Pramböck berichtete über den Ablauf des Städtetages, an dem rund 700 Personen teilgenommen haben (vgl. ÖGZ 7/2005). Für die Resolution wurde ein Redaktionskomitee, bestehend aus Gemeinderat Dr. Helmut Günther, Wien, Bürgermeister Dipl.-Ing. Markus Linhart, Bregenz, Stadtrat Mag. Dr. Johann Mayr, Linz, Bürgermeister Mag. Matthias Stadler, St. Pölten, und Bürgermeisterin Hilde Zach, Innsbruck, eingesetzt.
Weiters wurde beschlossen, den Städtetag 2007 aufgrund einer Einladung von Bürgermeister Dr. Dobusch in Linz abzuhalten.

„Schulische Tagesbetreuung“ und „sprachliche Frühforderung“
Nach einem Bericht von Generalsekretär Dr. Pramböck über die Vorhaben des Bundes und den bis dato erfolgten Verhandlungen mit den Städten und Gemeinden wiesen auch die Mitglieder der Geschäftsleitung auf die Probleme der Gemeinden hin: Insbesondere die erstmalige Situation, dass Gemeinden für Lehrerstunden zahlen sollen, aber auch die latenten Raumprobleme für den Fall, dass mehr als 15 Schüler eine Nachmittagsbetreuung benötigen, trugen dazu bei, dass die Geschäftsleitung der Meinung ist, dass jedenfalls Verhandlungen im Rahmen des Konsultationsmechanismus zu führen sind.

Verwaltungsreform II
Bei der Diskussion über die Verhandlungen im Rahmen der Verwaltungsreform II ging es insbesondere über die Entwicklung des Aktivitätsaufwandes bis 2010 mit und ohne Gegensteuerungsmaßnahmen der einzelnen Gebietskörperschaften nach unterschiedlichen Budgetansätzen (Allgemeine Verwaltung, Soziales, Gesundheit und Kinderbetreuung). Seitens des Bundes wird offensichtlich das Ziel verfolgt, einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsreform II durch Personaleinsparungen zu leisten. In den politischen Runden klingt durch, dass die Länder und Gemeinden ähnlich viel Personal wie der Bund abbauen sollten. Von Seiten der Gemeinden wird dagegen argumentiert, dass aufgrund der Art der Leistungen (Daseinsvorsorge im weitesten Sinn) und der damit einher gehenden Dynamik, insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung, eine bedeutende Personalreduktion im Gemeindebereich nicht erreicht werden kann.
Hinsichtlich der Verwaltungskooperationen wurde berichtet, dass die im Österreich-Konvent bereits eingebrachten Vorschläge für eine vertiefte Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften nunmehr in der Verwaltungsreform II ebenfalls diskutiert werden. Erste Schritte in die nach Ansicht des Städtebundes richtige Richtung wurden ja schon im FAG 2005 mit dem interkommunalen Finanzausgleich bei der Kommunalsteuer gesetzt.
Im Zusammenhang mit dem jüngsten Scheitern der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden initiierte Bürgermeister Häupl eine „Rettungsaktion“ der Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene. Sein Vorschlag, zumindest die „Charta der kommunalen Selbstverwaltung“ in Europäisches Recht aufzunehmen, wurde auch im Rahmen der Geschäftsleitung gutgeheißen.

Öffentlicher Personennah- und –regionalverkehr
Das BMVIT hat Grundvorstellungen über die Neustrukturierung des öffentlichen Personennah- und -regionalverkehrs einschließlich der Finanzierung ausgearbeitet und diskutiert diese mit den Ländern. Dabei wird – ähnlich wie bei den Bundesstraßen – angedacht, diese in einer Art „Bestellerprinzip“ an die Bundesländer gemeinsam mit einem gedeckelten Zuschuss zu übertragen. Bgm. Häupl wies darauf hin, dass auch in der Landeshauptleutekonferenz darüber diskutiert, diese Vorgangsweise aber abgelehnt wurde. Dennoch sind in bilateralen Verträgen zwischen einzelnen Ländern und den ÖBB gute Erfolge hinsichtlich Investitionsvorhaben zu verzeichnen.

Nominierungen
Für den Ausschuss der Regionen wurden ab der zweiten Hälfte der Funktionsperiode (ab Februar 2006) folgende Personen nominiert:

Mitglieder:
Bürgermeister Dr. Heinz Schaden, Salzburg
Bürgermeister Dipl.-Ing. Markus Linhart, Bregenz

Ersatzmitglied:
Gemeinderat Mag. Andreas Schieder, Wien

Allfälliges: Daseinsvorsorge, Dienstleistungsrichtlinie, Getränkesteuer, Passwesen, Publikationen
Sekretariatsberichte über die Zukunft der Public Private Partnerschaften im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt und dessen Auswirkungen auf die Kommunalverwaltungen, die jüngsten Erkenntnisse zur Getränkesteuer, dem Erkenntnis in einem Rechtsgutachten von Prof. Otto Taucher, dass die Kosten eines Passrohlings Zweckaufwand sind, der nunmehr geltend zu machen wäre, sowie das Erscheinen der Publikationen „90 Jahre kommunale Interessenvertretung – Österreichischer Städtebund 1915 – 2005“ sowie das Handbuch zum Finanzausgleich 2005 rundeten die Sitzung der Geschäftsleitung ab.

Hauptausschuss
Am Nachmittag tagte sodann unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Heinz Schaden der Hauptausschuss.

Verwaltungsreform II
Nach der Kooptierung des neuen Geschäftsführers der Kommunalpolitischen Vereinigung der ÖVP, Mag. Peter Danich, berichtete MD Dr. Ernst Theimer, Wien, über den Fortgang der Verhandlungen zur Verwaltungsreform II. Bisher konnten nur Themen andiskutiert werden wie z. B. die Änderung der Schulorganisation (Änderung von Landesschulräten zu Bildungsdirektionen), der Verländerung der Landeslehrer, ohne jedoch konkrete Ergebnisse vorweisen zu können. Weiters wurde vom Gesundheitsministerium ein Benchmarking der Krankenanstalten angeregt, wobei auch eine Unabhängigkeit von den Ländern – z. B. im Rahmen von Betreibermodellen – ins Spiel gebracht wurde. Neben dem Aktivitätsaufwand, der wieder andiskutierten Vereinheitlichung des Pensionsrechtes der Landes- und Gemeindebediensten und der Verwaltungskooperationen, die auch bereits in der Geschäftsleitung diskutiert wurden, berichtete MD Dr. Theimer auch, dass bereits in der Landeshauptleutekonferenz beschlossen wurde, auf kostentreibende und überschießende Umsetzungen von EU-Recht in nationales Recht verstärkt hinzuweisen. Beschlossen wurde, Ergebnisse zu diesen Punkten, die im Paktum zu FAG 2005 beschlossen wurden, bis Jahresende vorlegen zu wollen.

Nachmittagsbetreuung und Sprachkompetenzförderung
Auch die Mitglieder des Hauptausschusses – wie auch bereits am Vormittag die Mitglieder der Geschäftsleitung - wurden von Bürgermeister Dr. Heinz Schaden über die Verhandlungen mit dem Bildungsministerium in Kenntnis gesetzt.

Ehrungen, Resolution und Rechnungsabschluss
Weiters beschloss der Hauptausschuss, an den Städtetag den Antrag zu stellen, dem früheren St. Pöltner Bürgermeister Willi Gruber, der 46 Jahre in der Kommunalpolitik tätig war, die Ehrenmitgliedschaft im Österreichischen Städtebund und dem Salzburger Magistratsdirektor Ing. Dr. Josef Riedl das Ehrenzeichen des Österreichischen Städtebundes zu verleihen.
Nach der einstimmigen Annahme der Resolution, die vom Redaktionskomitee überarbeitet wurde, wurde – nach einem Bericht des Kassiers, Frau Bürgermeister Traude Dierdorf, Wiener Neustadt, und dem Bericht des Rechnungsprüfers, Bürgermeister Leopold Richentzky, Stockerau, dem Präsidium, der Geschäftsleitung und dem Sekretariat des Österreichischen Städtebundes die Entlastung erteilt.

OEGZ

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