Jubiläumssitzung des Fachausschusses für das kommunale Bestattungswesen
Jubiläumssitzung des Fachausschusses für das kommunale Bestattungswesen
Die 50. Sitzung des Fachausschusses für das kommunale Bestattungswesen fand am 17. September 2003 unter dem Vorsitz von Dkfm. Mag. Arno MOLINARI in Wien statt.
Bericht des Vorsitzenden
Der Vorsitzende berichtete über die Fachverbandsausschusssitzungen, die seit der letzten Sitzung in Gars am Kamp im Oktober 2002 bzw. in Bad Ischl im März 2003 stattgefunden haben. Themen dieser Ausschusssitzungen waren die Bestattungs-Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit betreffend Zugangsvoraussetzungen für das Bestattungsgewerbe (BGBl II 23/2003) sowie der Entwurf einer Befähigungsnachweisverordnung, die auf Grund der Änderungen durch die Gewerbeordnungsnovelle 2002 nunmehr durch die WKÖ/Meisterprüfungsstelle erlassen werden muss. Diesbezüglich fand im November 2002 ein Workshop des Fachverbandes statt, der einen Entwurf ausarbeitete und welcher von der WKÖ bereits geprüft wurde und nunmehr im Bundesministerium geprüft wird. Die neue Befähigungsnachweisverordnung soll eine Vereinheitlichung des Prüfungsstoffes bei der Befähigungsprüfung verwirklichen.
Das Tätigkeitsfeld der Thanatopraxie, die im Zuge der Gewerbeordnungsnovelle 2002 im § 101 GewO 1994 neu aufgenommen wurde, hat innerhalb des Fachverbandes zur grundsätzlichen Frage geführt was darunter zu verstehen ist. Eine Definition der Thanatopraxie soll daher dem Bundesminister zusammen mit den Standesregeln übermittelt werden. Damit verbunden ist die Frage einer zusätzlichen Ausbildung für bereits tätige Bestatter und die Bedachtnahme in der Befähigungsnachweisverordnung. Zwei Mitarbeiter der Bestattung Wien absolvieren derzeit in Deutschland eine Ausbildung zum Thanatopraktiker.
Für die Fachzeitschrift „Der Österreichische Bestatter“ wurde seitens des Fachverbandes zu einer Solidaritätsaktion in Form eines freiwilligen Kostenbeitrages aufgerufen. Dieser soll dazu dienen, die steigenden Kosten der Zeitung abzudecken und damit den Weiterbestand dieses Kommunikationsmittels zu garantieren.
Die Höchsttarife für das Bestattergewerbe wurden in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Wien aufgehoben, die Ländervertreter von Oberösterreich und Steiermark berichteten über ein ähnliches Vorgehen.
Standesregeln für Bestatter
Unter der Leitung von Frau Mag. BRANDSTÄTTER wurde ein Entwurf der Standesregeln im Zuge eines Workshops im September 2002 in Salzburg ausgearbeitet. Dieser Entwurf, der eine gänzliche Abkehr von den bisherigen Standesregeln bedeutet hätte und auf Grund der positiven Formulierungen eher einem Berufsleitbild gleichgekommen wäre, wurde auf der Fachverbandsausschusssitzung in Bad Ischl nach eingehender Diskussion verworfen. Unter der Leitung von Dr. OBBAUER wurde ein neuer Entwurf erarbeitet, der in der letzten außerordentlichen Fachverbandsausschusssitzung am 16. September 2003 in Wien zum Großteil angenommen wurde. Hauptsächliche Diskussionspunkte waren die enthaltenen Werbevorschriften, die aus EU-rechtlichen Gründen sehr liberal gestaltet sein werden. Die Ländervertreter berichteten, dass insbesondere die derzeitige Formulierung der Standesregeln („Werbung bei Betriebsaufnahme“) entweder zu Umgehungen führt oder die Werbevorschriften überhaupt nicht eingehalten werden.
Neuerungen in Wien
Für die „Vermietung“ von Aufbahrungshallen in Wien wurden sogenannte „Allgemeine Benützungsbedingungen“ ausgearbeitet, sodass für alle in Wien tätigen Bestatter eine Gleichbehandlung gewährleistet ist.
Unter der Federführung der Magistratsabteilung 15 (Gesundheitswesen) wird an einer Neugestaltung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes gearbeitet, welches für den Bestatter jedoch keine wesentlichen Veränderungen bringen wird.