Kärnten diskutierte interkommunale Kooperation
Kärnten diskutierte interkommunale Kooperation
Obmann Bgm. Helmut Manzenreiter konnte zahlreiche Gäste beo der Landesgruppensitzung am 30. 05. 2005 in der Marktgemeinde Parternion begrüßen, wie Mag. Stefan Primosch, Landesgeschäftsführer des Kärntner Gemeindebundes, Dr. Charlotte Havranek von der Verfassungsabteilung und Dr. Franz Sturm, Leiter der Gemeindeabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie als Gastgeber Bgm. Georg Eder.
In seinen Mitteilungen ging der Obmann zunächst auf ein aktuelles Thema, nämlich die neue Kärntner Tierkörperverwertungsverordnung, die mit 1. April 2005 in Kraft getreten ist, ein. Nach mehrfachen Urgenzen und der Auslösung des Konsultationsmechanismus wurde schließlich vom Land die Einführung eines Einwohnerbeitrages für die Gemeinden fallen gelassen. Die inzwischen zuviel gezahlten Beiträge der Gemeinden sollen nun im Laufe des Jahres diesen gut geschrieben werden.
Weiters regte der Obmann eine einheitliche Vollziehung des Kärntner Bedienstetenschutzgesetzes an. Dafür wäre es sinnvoll, aus den größeren Gemeinden eine Arbeitsgruppe mit Praktikern aus den Gemeinden zum einheitlichen Vollzug des Gesetzes in Kärnten zu installieren. Die Landesregierung plant zu diesem Thema ebenfalls einen Arbeitskreis einrichten.
Anschließend wies der Obmann auf die im Herbst in Kooperation mit dem Steirischen Städtebund und dem Slowenischen Städte- und Gemeindebund zum Thema „Best-Practice-Modelle grenzüberschreitender Städtepartnerschaften“ stattfindende Veranstaltung hin. Dabei sollen gemeinsame Projekte mit dem Schwerpunkt Österreich und osteuropäische Nachbarstaaten vorgestellt werden, die sich in der Umsetzungsphase befinden oder bereits von Städten/Gemeinden gemeinsam mit dem Partner umgesetzt wurden. Darüber hinaus soll auf die Erfahrungen, Schwierigkeiten in der Umsetzung (z. B. unterschiedlicher Behördenaufbau, Sprache) eingegangen werden. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark im Rahmen der Initiative „EUropaGEMeinde“ (EUGEM) abgewickelt.
Im Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung über den Zeitraum 19. November 2004 bis 23. Mai 2005 berichtete Dr. Claudia Klatil zunächst über die laufenden Gesetzes- und Verordnungsbegutachtungen. Nicht zuletzt bot die Landesgruppe Kärnten im abgelaufenen Berichtsraum zahlreiche Fortbildungsangebote an. So wurden Seminare und Workshops zur erfolgreichen Beantragung von EU-Projekten, zu Ausgliederungen am Beispiel des KEG-Modells und zur Vertragsgestaltung für Städte und Gemeinden aus rechtlicher und steuerlicher Sicht durchgeführt. Weiters wird der Lehrgang für Kommunale Führungskräfte, der gemeinsam mit der Kärntner Verwaltungsakademie entwickelt und organisiert wurde, bereits zum zweiten Mal angeboten.
Zur Vertiefung der Kontakte mit den slowenischen Gemeinden und Städten fand am 28.Februar 2005 ein Round Table-Gespräch zu Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kärntner, steirischen und slowenischen Gemeinden statt.
Im Anschluss daran ging Dr. Markus Matschek von der Gemeindeabteilung des Landes Kärnten in seinem Grundsatzreferat auf das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit in Kärnten: Momentaufnahme und Ausblick“ ein. Zunächst bezog er sich auf das im Regierungsprogramm der Kärntner Landesregierung festgehaltene Bekenntnis zum Ausbau und zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Als Gründe für Kooperationen der Gemeinden untereinander führte er die starken finanziellen Belastungen sowie die gestiegenen Anforderungen an die Kommunen ins Treffen. Weiters wurden die möglichen Rechtsformen interkommunaler Zusammenarbeit sowie schon praktizierten Beispiele, wie die Lehrlingsausbildung in St. Veit, dargestellt. Abschließend betonte Dr. Matschek die Perspektiven und die zunehmende Bedeutung von kommunalen Kooperationen in den Bereichen Wirtschaftsentwicklung, der Bau-Wirtschaftshöfe und der Bildung.
MMag. Josef Klug von der Steuerberatungskanzlei Bertl, Fattinger & Partner, Graz, stellte in seinen Betrachtungen mit dem Thema „Wirtschaftliche Grundlagen der Interkommunalen Zusammenarbeit“ Überlegungen zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Betriebsansiedlungen an. Eingehend befasste er sich sodann mit dem daraus resultierenden erhöhten Kommunalsteueraufkommen bzw. dessen Aufteilung. Dazu gibt es verschiedene Modelle, je nach dem ob die neue Betriebsstätte sich über mehrere Gemeinden erstreckt oder ob die Betriebsstätte nur in einer Gemeinde angesiedelt ist. Bei letzterer Variante bietet § 17 FAG eine neue Lösung durch Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung. Weiters bleibt es den Gemeinden unbenommen, einen Gewerbepark durch Gründung einer Projektgemeinschaft anzusiedeln.
Eine Ergänzung erfuhren die steuerlichen Betrachtungen durch die Ausführungen von Dr. Alfric A. Ofenheimer, Eisenberger & Herzog, Rechtsanwaltssozietät Graz, zu rechtlichen Aspekten der interkommunalen Zusammenarbeit. Dr. Ofenheimer beschäftigte sich in seinen Ausführungen mit der Rechtsnatur interkommunaler Vereinbarungen bei Betriebsansiedlungen und deren Inhalten und betonte dabei die Notwendigkeit einer klaren und deutlichen Vertragsgestaltung. Zu den wesentlichen Inhalten interkommunaler Kooperationsvereinbarungen zählen demnach die Definition und Beschreibung des Projektes (der Betriebsstätte), die Festlegung der Projektkosten und der Modalitäten der Teilung der Kommunalsteuererträge sowie ein Projektplan. Letztlich sollten auch Gerichtsstandsvereinbarungen für den Fall von Streitigkeiten im Vertrag enthalten sein.
Im Anschluss daran bot Mag. Johannes Fries von der Kommunalkredit Wien einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten interkommunaler Kooperationen.