Kontrollämter bieten umfassendes Informationsangebot

Kontrollämter bieten umfassendes Informationsangebot

Bürgermeister Dr. Peter KOITS, Magistratsdirektor Dr. Karl SCHWEIGER (beide Stadt Wels), Kontrollamtsdirektorin Mag. Manuela ÖSTERREICHER (Kontrolle und Revision der Stadt Wels) und das Präsidium des Fachausschusses, Dr. Edgar GRAZIADEI (Leiter der Kontrollabteilung Innsbruck), Direktor Mag. Dr. Alois LIST (Kontrollamt Wien) und Direktor Univ.-Doz. Dkfm. Mag. Dr. Friedrich KLUG (Stadtrechnungshof Linz) begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Tagung in der Stadt Wels.

Technik und Baumanagement
Dr. Ernst FLEISCHHACKER, Geschäftsführer der Wasser Tirol – Wasserdienstleistungs-GmbH zeigte in seinem Referat über „Funktionale Ausschreibungen in der Siedlungswasserwirtschaft – Die seltsame Geschichte vom Bieter G“ die Spezifika dieser Ausschreibungsform anhand eines konkreten Beispieles auf.
Zweiter Referent des ersten Tages war Dipl.-Ing. Wolfgang LANGTHALER, Landesrechnungshof Kärnten, zum Thema „Großvorhabensprüfung“. Er behandelte in anschaulicher Form die umfassende Thematik der Überprüfung von Großvorhaben durch den Kärntner Landesrechnungshof.
Als dritter Referent skizzierte Dipl.-Ing. Helmut LIPA vom Landesrechnungshof Oberösterreich in seinem Vortrag zum Thema „Bauprojekt-Management aus Sicht der Prüfpraxis“ die Besonderheiten dieser Materie. Er erläuterte anhand von Zitaten aus Prüfberichten des Oö. Landesrechnungshofes die Besonderheiten des Bauprojekt-Managements.

Öffentlichkeitsarbeit und Auskunftspflicht der Rechnungshöfe und Kontrollämter
Landesrechnungshofdirektor Dr. Helmut BRÜCKNER bekundete in seinem Referat, dass der Oberösterreichische Landesrechnungshof Teil der öffentlichen Finanzkontrolle ist und es daher Aufgabe des Landesrechnungshofes sei, Bürger über die Arbeit der Finanzkontrolle zu informieren. Die Medien – vor allem das Internet – werden daher als Zugang zur Öffentlichkeit angesehen.
Kontrollamtsdirektor Mag. Dr. Alois LIST, Kontrollamt Wien, wies in seinem Statement hin, dass eine Veröffentlichung von Kontrollamts- bzw. Rechnungshofberichten stets nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch ein Organ (z. B. Gemeinderat) erfolgen kann und daher oftmals als „alt“ bezeichnet werden. Immer häufiger wird registriert, dass jedoch bereits vorher Berichtsteile in Medien nachzulesen sind, wobei allerdings diese Auszüge oft nur selektiv ausgewählt wurden.
Mag. Ulrike HUEMER vom Sekretariat des Österreichischen Städtebundes berichtete zum Abschluss der Tagung über die Beratungen im Österreich-Konvent betreffend das Spannungsverhältnis zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungspflicht. Sie vertrat die Auffassung, dass die Amtsverschwiegenheit der Informationspflicht untergeordnet werden soll. Dennoch sind dabei Einschränkungen im Rahmen der Menschenrechtskonvention bzw. dem Schutz personenbezogener Daten zu beachten.
Zum Abschluss der Fachtagung bedankte sich der Vorsitzende Dr. Friedrich KLUG bei der gastgebenden Stadt Wels und lud zur 102. Kontrollämtertagung am 11. und 12. Mai 2005 nach Villach ein. Die Vorträge bzw. Seminare im einzelnen zur 101. Kontrollämtertagung finden Sie auf der Städtebundhomepage unter www.staedtebund.at unter der Rubrik Ausschüsse/Fachausschuss für Kontrollamtsangelegenheiten bzw. www.kontrollamt.at.

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