Landesgruppe Steiermark – Neuregelung der Kinder- und Tagesbetreuung
Landesgruppe Steiermark – Neuregelung der Kinder- und Tagesbetreuung
Am Dienstag, dem 4. Juli 2006, fand in Bruck an der Mur die 3. Hauptausschusssitzung der Landesgruppe Steiermark statt, an der auch Generalsekretär Erich Pramböck teilnahm. Nach einem Besuch der diesjährigen Landesausstellung „Wege zur Gesundheit“ trafen sich die VertreterInnen der steirischen Städte im Brucker Rathaus. Hausherr und Vorsitzender Bgm. Bernd Rosenberger eröffnete und leitete die Sitzung, bei der nach einer Vorstellung von Bundesthemen durch den Generalsekretär - darunter die Fragen Getränkesteuer, Einheitswerte, Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft, steigende Zinssätze und mögliche Auswirkungen von BASEL II - einige wichtige Initiativen des Landesgesetzgebers vorgestellt und diskutiert wurden.
Neuerungen ab Herbst bei Kinder- und Tagesbetreuung sowie Musikschulen
Vor allem auf dem Gebiet der „Kinder- und Ganztagsbetreuung“ stehen die gesetzlichen Neuerungen bereits fest. Das „Gratiskindergartenjahr“ in der Steiermark soll schon ab kommendem Herbst den kostenlosen Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung im letzten Schuljahr vor der Einschulung ermöglichen. Die praktische Abwicklung soll durch eine Landesförderung erfolgen, die - gestaffelt nach dem Familienjahreseinkommen, Zuzahlungen zu den Kindergartenbeiträgen von bis zu € 100,— pro Kind und Monat ermöglicht.
Auch im zuständigen Unterausschuss zu den Ausführungsgesetzen zum Schulpaket des Bundes zum Thema „Schulische Nachmittagsbetreuung“ hat man sich bereits inhaltlich geeinigt. Die beiden für die Gemeinden positiven Punkte sind: Eine gesetzliche Sockelförderung in der Höhe von € 3.000 pro Gruppe und Jahr. Die verschränkte Form der Nachmittagsbetreuung wird vorerst mit € 8.000 für 2006 und 2007 gefördert. Diese Förderung ist allerdings nicht gesetzlich verankert. Weiters hat man den Gemeinden ein Mitspracherecht bei freiwilliger Wiedereinführung der
6-Tageswoche eingeräumt.
Angesichts dieser positiven Punkte einigte sich der Hauptausschuss darauf, den ausgerufenen Konsultationsmechanismus formal noch aufrecht zu erhalten aber hinsichtlich Einberufung eines Konsultationsgremiums keinen weiteren Druck auszuüben.
Auch bei den steirischen Musikschulen soll es ab Herbst zu neuen Förderungen kommen. Die neuen Förderrichtlinien sehen eine geringfügige Erhöhung des Schulkostenbeitrages der Musikschüler auf € 325,- sowie des Gemeindebeitrages von € 363.- auf € 372.- vor. Erwachsene Musikschüler werden mit mindestens der Hälfte des Betrages gefördert. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Zuzahlung durch das Land Steiermark für die Musikschüler von finanziell schwächer gestellten Familien. Damit soll eine flächendeckende Förderung des steirischen Musikschulwesen auch in Zukunft abgesichert werden.
Land schließt mit Pflegeheimbetreibern Verträge zur Qualitätssicherung ab
Zur Qualitätssicherung in der Pflege müssen Heimbetreiber, die in den Genuss einer Landesförderung kommen wollen mit dem Land Steiermark einen Pflegvertrag abschließen, in dem sie sich zu steiermarkweiten Qualitätsmaßnahmen verpflichten. Der Vertrag trifft öffentliche und private Heimbetreiber gleichermaßen. Nach 6-monatigen Verhandlungen zwischen dem Land Steiermark, dem Verband der Pflegeheimbetreiber sowie Städte- und Gemeindebund konnte ein zufrieden stellendes Ergebnis erreicht werden.
Es wird zwar zu Mehrkosten - bedingt durch höhere Pflegebeiträge und schrittweiser Vereinheitlichung der Gehälter der Bediensteten kommen, eine automatische Indexanpassung konnte jedoch abgewehrt werden. Bei den Verhandlungen über die Erhöhung der Pflegebeiträge werden künftig auch die kommunalen Interessensvertreter – Städte- und Gemeindebund – von Anfang an einbezogen.
Neuordnung des Gemeindesanitätswesens
Auf Grund einer Gesetzesänderung im Jahr 2003 wird das Sanitätswesen in der Steiermark neu geordnet. Statt bisher Landesdistriktsärzte sind jetzt die Gemeinden dafür vollkommen selbst verantwortlich. Da die von Städte- und Gemeindebund ausgearbeiteten Werkverträge für Gemeindeärzte bei diesen bzw. seitens der Ärztekammer nur zurückhaltend angenommen werden, erfolgte die Ausarbeitung von Dienstvertragsentwürfen nach dem ABGB, die den Zusammenschluss von kleineren Gemeinden zu Verbänden vorsehen und als Alternative zu den Werkverträgen abgeschlossen werden können.
Darüber hinaus wurden noch Initiativen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Novellierungen des Stmk. Behindertengesetzes, des Stmk. Raumordnungsgesetzes sowie von Förderrichtlinien der Abwasserentsorgung eingehend diskutiert. Den Abschluss bildete eine Präsentation der Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Städte- und Gemeindepartnerschaftsaktivitäten in den steirischen Mitgliedsgemeinden. Diese Umfrage wurde im Rahmen der derzeit gemeinsam mit der Landesgruppe Kärnten und dem Slowenischen Städtebund veranstalteten Informationskampagne zum EU-Förderprogramm Towntwinning erstellt.