Landesgruppentagung Oberösterreich
Landesgruppentagung Oberösterreich
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Franz DOBUSCH fand am 18. 3. 2004 in Braunau die 55. Landesgruppentagung mit rund 55 Teilnehmern aus den Mitgliedsgemeinden statt.
Wohnbauförderung für Oberösterreich
Landesrat Mag. Dr. KEPPLINGER berichtete über die Bedeutung der Wohnbauförderung für Oberösterreich. In den vergangenen Jahren konnte dank der Wohnbauförderung eine eindrucksvolle Baubilanz in Oberösterreich geschaffen werden. Weiters können auch entscheidende Maßnahmen in der Wohnhaus-Sanierung gesetzt werden. Gerade in der Althaus-Sanierung stecke großes Potential. Landesrat Mag. Dr. Kepplinger zeigte auf, dass seitens des Bundes beabsichtigt ist, diese Förderung einzustellen bzw. zumindest zu reduzieren. Die Bundesländer sprechen sich jedoch einheitlich dagegen aus.
Finanzierung überregionaler Aufgaben durch die Städte
Dr. SCHMID von der Stadtkämmerei des Magistrates Linz referierte über den finanziellen Spielraum der großen Städte, welcher durch Transferzahlungen an die Länder und durch infrastrukturelle Aufgaben, die weit über die Stadtgrenzen hinaus zur Lebensqualität beitragen, erheblich eingeschränkt wird.
Eine Untersuchung zeigt, dass die großen Städte Österreichs verglichen mit den Durchschnittsgemeinden einen anfänglichen „Startbonus“ aus der Verteilung der Ertragsanteile gemäß dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel (aBS) erzielen.
Unter Berücksichtigung von Umverteilungsmaßnahmen aus Bedarfszuweisungen und zentralörtlichen Leistungen der Städte entwickelt sich jedoch der ursprüngliche Vorteil zu einem klaren Nachteil der großen Städte.
Die großen Städte sind in den letzten Jahren einer massiven Belastungswelle ausgesetzt gewesen. Einnahmenseitig stehen die nächsten Belastungen aus dem Titel „Steuerreform“ bevor. Gleichzeitig werden laufend Aufgaben von den übergeordneten Gebietskörperschaften auf die Städte und Gemeinden überwälzt.
Vor diesem Hintergrund stellt eine Änderung des aBS eine weitreichende und tiefgehende Erosion der städtischen Finanzkraft dar, die dazu führt, dass die überregionalen und zentralörtlichen Leistungen nicht im bisherigen Umfang aufrecht erhalten werden können. Vor dem Hintergrund des Stabilitätspaktes müssen die Städte alle überregionalen Leistungen überprüfen und gegebenenfalls reduzieren.
Stadtrat Mag. Dr. MAYR, Finanzreferent der Stadt Linz, stellt daher bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen u. a. die Forderung, dass bei der Mittelverteilung die Mehrbelastung der Städte berücksichtigt werden muss.
Aktueller Stand der Beratungen im Österreich-Konvent
Die Beratungen in der Mehrheit der Ausschüsse des Österreich-Konvents treten in die Endphase und das zähe Ringen um Vorschläge und Kompromisse hat sich teilweise gelohnt. Das Ziel, eine neue, transparente und bürgernahe Verfassung zu entwickeln ist aber noch lange nicht erreicht. Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, die Stellung der Städte und Gemeinden in der Verfassung jedenfalls abzusichern, aber auch zu erweitern und zu stärken.
Der Stand der Beratungen in den einzelnen Ausschüssen wurde bereits in der Ausgabe 3/2004 der ÖGZ publiziert.
Oö. Hundehaltegesetz 2002
Dr. SCHÖNBERGER vom Finanzrechts- und Steueramt des Magistrates Linz und Dr. WILFINGER aus Ansfelden präsentierten einen kurzen Überblick über erste Erfahrungen des Oö. Hundehaltegesetzes.
Einleitend gaben die Referenten einen Einblick in die organisatorischen und neuen IT-Lösungen, welche die Einführung eines neuen Hundeinformationssystems und die Einrichtung eines Abgaben-Service Centers beinhalten. Weiters wurden an alle Hundebesitzer Infofolder verteilt, in dem unter anderem die aktuellen Bestimmungen, der Versicherungsschutz und der verpflichtende Theoriekurs erläutert werden. Dieser Infofolder enthält auch sämtliche Linzer Freilaufflächen, in denen sich Hunde völlig frei bewegen können. Kinderspielplätze, Liegewiesen und Badeseen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen. Das Oö. Hundehaltegesetz beinhalte jedoch auch viele Problembereiche, wie zum Beispiel die Überwachung. Derzeit gibt es keine einschlägige ortspolizeiliche Verordnung. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand durch Privatanzeigen. Aufgrund der großen Problematik bei der Umsetzung dieses neuen Oö. Hundehaltegesetzes wird die Stadt Linz Novellierungsvorschläge einbringen, welche im Besonderen eine klare Definition des Geltungsbereiches sowie die Mitwirkungspflicht der Polizei einschließen werden.
Finanzausgleichsverhandlungen
„Unüberbrückbare Auffassungsunterschiede“ hätten die ersten Gespräche zum Finanzausgleich dominiert, kritisierte Generalsekretär Dkfm. Dr. PRAMBÖCK. Mit dem Gespräch am 11. März betrachtet der Bund wohl seiner Verpflichtung zu FAG-Verhandlungen nachgekommen zu sein. Für den Österreichischen Städtebund ergibt sich damit eine völlig unbefriedigende Situation. Offensichtlich hat der Bund vor, weitere Gespräche erst im Frühsommer oder Herbst 2004 zu führen. Für die Erstellung der Gemeindebudgets ist das viel zu spät.
Getränkesteuerrückzahlung
Generalsekretär Dkfm. Dr. Pramböck berichtete weiters über den aktuellen Stand der Thematik „Getränkesteuerrückzahlung“. Trotz verschiedener Gutachten gibt es keine praktisch umsetzbare Regelung. Diese muss erst erarbeitet werden. Wien und Linz beabsichtigen, nunmehr Musterfälle an den Verwaltungsgerichtshof bis Anfang Juni 2004 heranzutragen, sodass alle anderen in Österreich anhängigen Verfahren ausgesetzt und allfällige Säumnisbeschwerden vermieden werden können.
Aktuelle landespolitische Themen
a) Bundesweites Anlagenregister: Das bundesweite Anlagenregister soll ausschließlich Anlagen umfassen, für die EU-Berichtspflichten bestehen (IPPC-Anlagen, Sevesobetriebe, VOC-Anlagen, Anlagen entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie und Anlagen entsprechend der Großfeuerungsrichtlinie). Es sollen Anlagenstammdaten, die wesentliche Basisinformationen über Anlagen umfassen – insbesondere Namen, Adressen, Branche – zu einer eindeutigen Identifikation gespeichert werden.
Auf Weisung des Bundesministers wird eine neue Projektgruppe eingerichtet, die mit einer Zeitschiene bis Juni 2005 mit der Umsetzung des „Bundesweiten Betriebsanlagenregisters“ betraut werden sollen.
b) Landessanitätsgesetz – Änderung des Gemeindearzt-Systems: Das bestehende Gemeindearztsystem soll abgelöst werden, da dieses nicht mehr als zeitgemäß angesehen wird. Das Gemeindesanitätsdienstgesetz sieht die Einrichtung eines Gemeindearztes in einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband vor. Die Aufgaben eines Gemeindearztes sind jedoch in einem Dienstvertrag geregelt, welcher zwischen der Gemeinde und dem Gemeindearzt abgeschlossen wird. Diese Aufgaben werden bis auf wenige Ausnahmen nicht direkt honoriert, sondern durch einen späteren Pensionsanspruch finanziell abgedeckt (bis 1979 gab es keine Pensionsregelung für freiberuflich tätige Ärzte). Man ist nun dabei, Ausstiegsszenarien zu erarbeiten und Überlegungen für ein neues System zu machen. Der O.ö. Gemeindebund und die Landesgruppe Oberösterreich des Österreichischen Städtebundes haben ihre Vorstellungen nunmehr an die Ärztekammer weitergeleitet.
c) Benchmarking-Projekt: 10 Gemeinden nehmen an dem Benchmarking-Projekt der Landesgruppe Oberösterreich teil.
Verglichen werden die Bereiche Schulen (Auslastungsgrad, Betriebskosten Reinigung, Fehlzeiten, ...), Kinderbetreuung (Versorgungsgrad, Kostendeckungsgrad, Verpflegung, Reinigung, ...), Abfall (Befüllungsgrad, Sammel- und Entsorgungssysteme, Kostendeckungsgrad, Sammel- und Trennungsgrad, ...). Ziel des Projektes ist die Erarbeitung allgemeiner Qualitätsstandards, die allen Gemeinden als Richtschnur dienen sollen.
d) SEVESO-Richtlinie (Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen): Nach der so genannten SEVESO-II-Richtlinie des Rates der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass in ihren Regelungen zur Flächenausweisung oder Flächennutzung das Ziel, schwere Unfälle durch gefährliche Stoffe zu verhüten und ihre Folgen zu begrenzen, erfüllt wird. Es muss ein „angemessener Abstand“ zwischen Gefahrenquelle und einem Wohngebiet gewahrt bleiben.
Bis zu einer etwaigen anderslautenden Regelung im O.ö. Raumordnungsgesetz oder in der O.ö. Bauordnung wird in Linz das „Tiroler Modell“ angewendet. Demnach besteht keine „Rückwidmungspflicht“ für Wohngebiete oder Gebiete mit Publikumsverkehr etc. im Gefährdungsbereich. Die Richtlinie ist demnach ausschließlich auf zukünftige Umwidmungen anzuwenden.
e) Oö. Chancengleichheitsgesetz: Das O.ö. Chancengleichheitsgesetz befindet sich derzeit gerade in Begutachtung. Unter anderem sollen in diesem Gesetz wiederum Aufgaben vom Amt der Landesregierung auf die Bezirksverwaltungsbehörden überwälzt werden. Während die Bezirkshauptmannschaften Personal vom Land O.ö. zur Verfügung gestellt bekommen, ist für die Statutarstädte nicht Vorsorge getroffen worden. Eine Ausweitung der Aufgaben im Vergleich zum früheren Behindertengesetz führt zu einer zusätzlichen Kostensteigerung.
f) GWR-Gesetz: Inhalt des Gebäude- und Wohnungsregisters sind z. B.: Adressen der Grundstücke, der Gebäude und der Wohnungen, Beschreibung der Gebäude, der Wohnungen und Bauvorhaben. Dieses Gesetz hat für alle Gemeinden, insbesondere aber für die Städte, gravierende Nachteile. Bedenken und Änderungswünsche, die von den Städten im Begutachtungsverfahren geäußert wurden, wurden dabei fast völlig ignoriert. Hinzuweisen ist besonders auf den Wegfall der finanziellen Entschädigung für die Übermittlung von Daten, den großen Aufwand für die geforderte Nacherfassung oder auch die Unmöglichkeit der Administration der Türnummern wegen fehlender landesgesetzlicher Grundlagen.
Resolutionen
Ebenso wurden von der Landesgruppe Oberösterreich drei Resolutionen zu den Themen „Stärkung der Finanzkraft und somit Sicherung der Leistungsfähigkeit und –bereitschaft der Städte und Gemeinden“, „Finanzierung der Kosten der geschlossenen Sozialhilfe durch das Land OÖ“ sowie „Krankenanstaltenfinanzierung“ verabschiedet.