Marktämter: Qualitätsmanagement bei Lebensmittelkontrolle

Marktämter: Qualitätsmanagement bei Lebensmittelkontrolle

Unter dem Vorsitz von Lothar Kloimstein, St. Pölten, hielt der Fachausschuss für Marktamtsangelegenheiten am 16. und 17. Mai 2006 in Steyr seine 134. Sitzung ab.

Leitlinien für mehrjährige nationale Kontrollpläne
In seinen Ausführungen stellt Franz Vojir vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen fest, dass ein integrierter Kontrollplan die Basis für eine koordinierte und mit anderen Kontrollbereichen abgestimmte amtliche Kontrolle ist. Dieser Kontrollplan ist in Zusammenarbeit verschiedener Ministerien und nach Befassung der Länder für mindestens 3 Jahre, besser jedoch 5 Jahre zu erstellen und enthält allgemeine Informationen über Aufbau und Organisation der Kontrollsysteme in den Bereichen Lebensmittel und Futtermittel sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Ein Segment des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes bildet der jährliche Proben- und Revisionsplan, der auf Basis von Risikobewertungen und statistischen Daten erstellt wird. Ein wesentlicher und neuer Aspekt des Kontrollplanes ist der Notfallplan. Dieser enthält Maßnahmen, die unverzüglich durchzuführen sind, wenn eine Ware ein ernstes Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers darstellt. Dabei sind nicht nur Maßnahmen angeführt, die von der Lebensmittelkontrolle getroffen werden müssen, sondern es sind auch Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung durch den Unternehmer im Rahmen seines Eigenkontrollsystems zu treffen. Schwierigkeiten bei der Erstellung dieses integrierten Kontrollplanes zeigen sich vor allem bei der statistischen Erfassung der geforderten Informationen bzw. der Zusammenführung dieser von verschiedenen Dienststellen stammenden Daten.

Aktuelle Erfahrungen mit dem Schnellwarnsystem
Peter Kranner erläutert die Notwendigkeit des Schnellwarnsystems, das für die Meldung eines von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit in allen Mitgliedstaaten der EU eingerichtet worden ist. Bei Vorliegen eines derartigen Risikos werden diese Informationen von der Kommission unverzüglich über das Schnellwarnsystem an alle Mitgliedstaaten weitergeleitet. Die Mitgliedstaaten wiederum melden der Kommission über das Schnellwarnsystem sämtliche von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Beschränkung des Inverkehrbringens risikoreicher Lebensmittel oder Futtermittel. Kranner zeigt auf, dass im Jahr 2005 ca. 3.100 derartige Meldungen über das Schnellwarnsystem verarbeitet werden mussten, was sowohl für das Ministerium als auch natürlich für die einzelnen Lebensmittelaufsichtsbehörden einen enormen Zeitaufwand darstellt.

Das Qualitätsmanagementsystem für die amtliche Lebensmittelaufsicht
Maria Gmeiner vom Amt der Bgld. Landesregierung erläutert die aufgrund der Bestimmungen des neuen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes notwendig gewordene Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems für die amtliche Lebensmittelkontrolle. Sie stellt fest, dass in Österreich diesbezüglich bereits seit einigen Jahren Aktivitäten gesetzt worden sind. Durch die nunmehrige Anwendung von Verfahrensanweisungen für die Vorgangsweise bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen oder bei Probennahmen soll sichergestellt werden, dass Kontrollen und Probennahmen und deren Dokumentation österreichweit einheitlich gestaltet werden. Eine objektive Risikobewertung der einzelnen Betriebsarten bzw. der einzelnen Betriebssparten in Abhängigkeit von der Sensibilität der Waren hat den Gesundheitsschutz des Verbrauchers zum Ziel und ist ein wesentliches Element für eine transparente und nachvollziehbare Kontrolle. Die Verfahrensanweisungen bauen auf gemeinschaftlichen und nationalen Regelungen und auf den praktischen Erfahrungen der Lebensmittelaufsichtsorgane und der Untersuchungslabors auf und werden laufend aktualisiert.

Lebensmittelpolizeiliche Diskussion
Märkte
Hier wurden vor allem mögliche Vorgangsweisen bei der Vergabe von Standplätzen unter dem Eindruck des Verfassungsgerichtshofentscheides vom Juni 2005 erörtert. Breiten Raum nahm auch die Diskussion über die Kostenkalkulation der Standgebühren auf den Märkten ein. Wegen der teilweise schlechten Zahlungsmoral der Marktbeschicker wurde versucht, effiziente Zahlungsmodalitäten zu finden.

Lebensmittelaufsicht, Verwaltung, Kontrolle, Hygiene
Die Bestimmungen des neuen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), im Besonderen die Ausstellung von Maßnahmenbescheiden nach Betriebsüberprüfungen, die Informationspflichten der Lebensmittelaufsicht gegenüber den Herstellern bei Entnahme von Proben oder die Auslegung von diversen Begriffen im neuen Gesetz führten zu interessanten Diskussionen. Generell positiv beurteilt wurde die neue Kommunikationsplattform auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, auf der die wichtigsten Informationen für die Arbeit der Lebensmittelaufsicht aufscheinen. Weiters diskutiert wurde die Vorgangsweise bei Meldung eines von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit sowie über Unklarheiten bei der neuen Eintragungs- und Zulassungsverordnung. Naturgemäß rege Beteiligung fand die Diskussion über die im Qualitätsmanagementhandbuch festgehaltenen neuen Verfahrensanweisungen für die Durchführung der Kontrollen.

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