Marktämter: Risikominimierung bei Getränkeprodukten

Marktämter: Risikominimierung bei Getränkeprodukten

Unter dem Vorsitz von Lothar Kloimstein, St. Pölten, hielt der Fachausschuss für Marktamtsangelegenheiten am 17. und 18. Oktober 2006 in St. Pölten seine 135. Sitzung ab.

Das neue Lebensmittelrecht - Auswirkungen auf Getränkeherstellung
In seinen Ausführungen gab Rainer Bernhart von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH/AGES in Wien einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die für die Getränkeindustrie nunmehr seit Inkrafttreten des neuen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes verbindlich sind. Speziell die Verpflichtung der Unternehmer zur Eigenkontrolle und zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit seien eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtsprechung. In eigenen Leitlinien wurden die Kriterien für die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit festgelegt, wobei über die Lieferanten der Rohstoffe die Zuliefer- und über die Kundenlisten die Auslieferungswege verfolgt werden sollen. Dabei stellt die genaue Zuordnung der ausgelieferten Mengen zu bestimmten Chargen ein großes Problem dar. Diese Maßnahmen stellen naturgemäß einen erhöhten logistischen Aufwand dar, sind jedoch in einem konkreten Anlassfall zum Schutz der Gesundheit oder zur Gewährleistung von sicheren Waren unbedingt notwendig. Durch die verpflichtende Eigenkontrolle der Unternehmer sollen derartige Anlassfälle minimiert werden. Mittels Gefahrenanalyse und Bestimmung von kritischen Kontrollpunkten sollen Gefahren vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die Grundrisiken in der Getränkeindustrie sieht der Vortragende in der Kontamination der Ausgangsprodukte mit Schädlingsbekämpfungsmitteln, der Belastung mit Bakterien, Viren oder Schimmelpilzen oder bei der Einbringung von Fremdkörpern in die Verpackung. Daher ist seiner Meinung nach auch besondere Aufmerksamkeit auf die Dokumentation von Untersuchungen der Rohstoffe, des Endproduktes und der Kennzeichnung durch den Hersteller zu legen.

Qualitätsmanagementsystem der Firma Radlberger
Der Geschäftsführer der Firma Radlberger, Manfred Speiser erklärte eingangs, dass das Unternehmen 1988 in Unterradlberg bei St. Pölten gegründet wurde und Teil der Egger-Gruppe mit Sitz in St. Johann in Tirol ist. Holz (Spanplatten) und Bier (Privatbrauerei Fritz Egger) sind damit wesentliche Produkte der Industriegruppe.

Radlberger selbst produziert alkoholfreie Erfrischungsgetränke in Einweg-PET-Flaschen. Bekannte Produkte sind u. a. Radlberger Orange, Black Jack, Granny’s Apfel gespritzt, Echt Holler, Tiroler Alm oder das Himbeerkracherl. Es werden jedoch auch sogenannte „Private Labels“ für verschiedene Handelsketten abgefüllt. Radlberger beschäftigt derzeit 75 Mitarbeiter bei einer Produktionskapazität von 150 Mio. Flaschen pro Jahr.

Der Leiter der Qualitätssicherung, Rainer Höllmüller, erläuterte anschließend die Eckpunkte der hausinternen Qualitätskontrollen. Als wichtigen Ausgangspunkt nennt er einwandfreies Wasser, welches aus hauseigenen Brunnenanlagen stammt und das in einer eigenen Anlage entsprechend aufbereitet wird. Vor Freigabe zur Auslieferung durch die Qualitätskontrolle wird überdies jede einzelne Charge des jeweiligen Getränkes intern kontrolliert, in regelmäßigen Intervallen findet auch eine Kontrolle durch unabhängige externe Labors statt. Die Rückstellmuster jeder Charge werden bis zum Ende der jeweiligen Haltbarkeit aufgehoben und ermöglichen eine Kontrolle der im Handel befindlichen Waren. Die neu errichtete aseptische Kaltabfüllanlage für stille und sensible Produkte soll eine noch höhere biologische Sicherheit und Zuverlässigkeit garantieren.

Sozialverpflegung bei Gourmet
Der Geschäftsführer der Firma Gourmet, Hannes Hasibar informierte eingangs über Gourmet Menü-Service, das 1975 gegründet wurde und heute rund 100.000 Mahlzeiten täglich auf die Tische von Unternehmen, Schulen und Kindergärten, Seniorenheimen, Spitälern sowie Senioren-Haushalten stellt. Gourmet Catering-Service bewirtschaftet mit Personalbereitstellung und Übernahme der Gesamtverantwortung zahlreicher Cateringobjekte. Neben der Betreuung von großen Schulen und Firmen stieg die Tochtergesellschaft von Gourmet 2004 mit der Eröffnung von Pro Senior in das neues Segment der „Sozialverpflegung“ ein. Speziell mit der EDV-unterstützten Nährwertberechnung für alle Speisen bietet das Unternehmen den Sozialorganisationen optimale Unterstützung und Sicherheit beim Erstellen des Speiseangebotes. Alle Zutaten kommen ausschließlich von Lieferanten, die nachweisen können, dass ihre Produkte frei von gentechnisch veränderten Zutaten sind. Qualität, Sicherheit und Hygiene sind zentrale Parameter in der täglichen Arbeit. Strenge Kriterien werden beim Einkauf angelegt und die hauseigene Qualitätssicherung mit integriertem mikrobiologischen und chemischen Labor garantiert besten Schutz vor unliebsamen Überraschungen.
Andreas Handschmann, Leiter Qualitätsmanagement, ging anschließend auf die Prozesssicherheit bei Sterilgerichten ein. Für die Produktpalette, bestehend aus 15 Spezialitäten, werden nur die frischesten Zutaten verwendet. Ungekühlte Haltbarkeit von einem Jahr wird ohne Konservierungsmittel und bei bestem Geschmack garantiert. Aus der ursprünglichen Dose sind inzwischen alle möglichen Behälterformen aus unterschiedlichen Materialien geworden. Durch sorgfältige und schonende Behandlung besteht auch hinsichtlich des ernährungsphysiologischen Wertes der Produkte kaum ein Unterschied zu solchen, welche mit anderen Verfahren haltbar gemacht worden sind.

Lebensmittelpolizeiliche Diskussion
Unter dem Tagesordnungspunkt Märkte wurde u. a. über die Vor -und Nachteile der verschiedenen Kassierungsarten von Marktgebühren diskutiert. Breiten Raum nahm auch die Diskussion über die Attraktivierung von Märkten, d. h. die Neu- und Umgestaltung der Marktstände, die Präsentation der Waren bzw. die Verbesserung des Warenangebotes und die Preisgestaltung allgemein ein.

In den weiteren Diskussionen beschäftigten sich die Lebensmittelaufsichtsorgane vorwiegend mit Problemen, die sich bei der Umsetzung des neuen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in den letzten Monaten ergeben haben. Unklarheiten bei Verfahrensanweisungen für die Kontrollen der verschiedenen Betriebe oder bei Leitlinien für die einzelnen Sparten wurden intensiv diskutiert. Dabei war der Erfahrungsaustausch der Kollegen über verschiedene Lösungsmöglichkeiten eine wertvolle Hilfe. Ein wesentlicher Punkt war auch die zukünftige Verordnung über die neuen Ausbildungserfordernisse der Lebensmittelaufsichtsorgane sowie die Weiterbildungsangebote.

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