„NÖ. Gleichbehandlungsgesetz“ in der Praxis
„NÖ. Gleichbehandlungsgesetz“ in der Praxis
Am 22. Mai 2006 hielt die Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes im St. Pöltner Veranstaltungszentrum erstmals eine Informationsveranstaltung zum „NÖ. Gleichbehandlungsgesetz 1997“ ab.
NÖ. Landesgruppe ergreift Initiative
Landesgruppenobmann Bürgermeister Matthias Stadler ging in seiner Begrüßung insbesondere darauf ein, dass sich die im Gesetz normierte Gleichbehandlung in der Realität anders darstellt und nannte in diesem Zusammenhang die für Frauen generell nachteilige Einschränkung ihrer Mobilität durch bestehende Betreuungspflichten für Kinder. Er sprach unter anderem auch die von der Landeshauptstadt St. Pölten gesetzten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit an. So wurde 2001 vom Gemeinderat ein Frauenförderungsprogramm beschlossen und eine Frauenbeauftragte bestellt. Mit dem per März 2006 installierten St. Pöltner Frauenbüro und der nunmehr hauptberuflich tätigen neuen Frauenbeauftragten Martina Eigelsreiter bekennt sich der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten klar zur Frauen- und Gleichstellungspolitik. Auch wird in der Stadtpolitik mit der ersten weiblichen Vizebürgermeisterin sowie der Zusammensetzung des Gemeinderates ein zwischen Frauen und Männern ausgewogenes Verhältnis tatsächlich gelebt.
Praktische Umsetzung aus erster Hand erläutert
Als Hauptreferentin konnte die NÖ. Gleichbehandlungsbeauftragte, Christine Rosenbach, gewonnen werden. Sie informierte über die zwei großen Ziele des NÖ. Gleichbehandlungsgesetzes: „Gleichbehandlung – Diskriminierungsverbot“ und „Frauenförderung“. Rosenbach stellte das gesetzlich vorgesehene NÖ. Gleichstellungs-/Frauenförderungsprogramm vor, ging auf den damit verbundenen Nutzen bzw. die Kosten ein und gab darüber hinaus einen praktischen Einblick in die Tätigkeit der NÖ. Gleichbehandlungskommission.
Unterschiedliche Facetten von Diskriminierung
Das NÖ. Gleichbehandlungsgesetz thematisiert neben der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechtes noch eine Reihe weiterer Diskriminierungsgründe wie z.B. solche der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung. Im Rahmen der Veranstaltung wurde daher neben der St. Pöltner Frauenbeauftragten Eigelsreiter auch die erst seit kurzem tätige Integrationsbeauftragte der Landeshauptstadt St. Pölten, Sevim Dogan, vorgestellt.
Diskussion und Erfahrungsaustausch
Die Veranstaltung bot den TeilnehmerInnen einen interessanten Erfahrungs- und Informationsaustausch, wobei vor allem Rosenbach durch ihr Fachwissen und praktisches Know-How wertvolle Anregungen lieferte. Die Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes hat sich für eine Folgeveranstaltung zu dieser doch „relativ jungen“ Dienstrechtsmaterie im nächsten Jahr ausgesprochen.
Die Tagungsunterlagen sowie der Leitfaden „geschlechtergerechtes Formulieren“ können im Sekretariat der Landesgruppe Niederösterreich des Österreichischen Städtebundes angefordert werden (Simone Pistotnig, Tel. 02742/333/2004 DW).
Kontakte:
NÖ. Gleichbehandlungsbeauftragte
Dr. Christine Rosenbach
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus
Rennbahnstraße 29, Stiege C, Zi. 302
Tel. 02742/9005/16212 DW (Fax-DW: 16279)
E-Mail: POST.GBB@noel.gv.at
www.noe.gv.at/gleichbehandlung
Frauenbeauftragte der Landeshauptstadt St. Pölten
Mag. Martina Eigelsreiter
Rathaus, 1. Stock
3100 St. Pölten, Rathausplatz 1
Tel.: 02742 333-2035 (Fax-DW: 2039)
E-Mail: frauenbuero@st-poelten.gv.at