ÖPNRV-Reform 2005: Staatssekretär Kukacka abereitet Neuregelung im Geheimen vor!

ÖPNRV-Reform 2005: Staatssekretär Kukacka abereitet Neuregelung im Geheimen vor!

Bereits im November 2004 trat der Österreichische Städtebund an den Verkehrsminister Hubert Gorbach mit dem Ersuchen um Informierung über die Vorhaben im ÖPNRV-Bereich und über die Kernbestimmungen des ÖPNRV-Reformpaketes heran. Anlässlich der Verkehrsenquete des Städtebundes am 13. Mai 2005 - „Neustrukturierung des ÖPNV“ - kam zu Tage, dass das Verkehrsministerium bereits sehr konkrete Grundvorstellungen über die Neustrukturierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs einschließlich der Finanzierung ausarbeitet und mit den Ländervertretern diskutiert. Der Verkehrsminister – der sich bislang dazu nicht geäußert hatte – wurde daher neuerlich ersucht, dem Städtebund sämtliche einschlägigen Unterlagen zugänglich zu machen und Vertreter des Städtebundes in die Beratungen einzubeziehen.

Erst anlässlich der Tagung der Österreichischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft – ÖVG über die Zwischenbilanz der ÖPNRV-Reform am 24. Mai 2005 konnte ein Vertreter des Städtebundes im Zuge einer Publikumsdiskussion den zuständigen Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka zur Zusage bewegen, den Österreichischen Städtebund in die nach der Landeshauptleute-Konferenz Ende Mai 2005 beginnenden politischen Gesprächen zur ÖPNRV-Reform 2005 einzubinden. Trotz dieser öffentlich getätigten Zusage und entsprechender mehrmaligen Urgenzen des Städtebundes – auch durch den Präsidenten Bürgermeister Dr. Michael Häupl – wurde bislang lediglich ein Gespräch im Frühherbst dieses Jahres in Aussicht gestellt, wo der Staatssekretär über den Stand der Arbeiten informieren und offene Fragen klären würde. Zu diesem Zeitpunkt haben aber die dazu eingerichteten Arbeitsgruppen im Verkehrsministerium ihre Arbeit bereits abgeschlossen – die letzte Sitzung dieser Arbeitsgruppen fand am 30. August 2005 statt!

Der Österreichische Städtebund bedauert, dass das Verkehrsministerium seinen in der Projektbeschreibung zur ÖPNRV-Reform 2005 formulierten eigenen Ansprüchen nicht gerecht wurde („Die ÖPNRV-Reform 2005 kann nur dann erfolgreich sein, wenn die dargestellten Zielsetzungen und Vorschläge partnerschaftlich mit allen Beteiligten diskutiert und abgestimmt werden“). Umso bedenklicher ist diese Vorgangsweise, wenn man die kolportierte Präsentation des Verkehrsministeriums in der letzten Arbeitsgruppensitzung vom 30. August 2005 berücksichtigt, wonach nach dem ÖPNRV-G NEU die Gemeinden zur Sicherstellung flächendeckender Verkehrsangebote herangezogen werden sollen. Allein aus dieser – nach Meinung von Experten - verfassungswidrigen Bestimmung erkennt man, dass das Verkehrsministerium gut beraten gewesen wäre, rechtzeitig Vertreter der österreichischen Städte in die Gespräche einzubinden. Derzeit besteht der Eindruck, dass der Bund den Schienen- und Busverkehr – ohne ausreichende Vorsorge für Rahmenbedingungen und Finanzierung zu treffen – an Städte und Gemeinden „anbringen“ will.

OEGZ

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