Österreichs Stadtvermesser fordern mehr Kostenwahrheit

Österreichs Stadtvermesser fordern mehr Kostenwahrheit

Die 13. Sitzung des Arbeitskreises Stadtvermessung unter Vorsitz von Günther Lorber (Graz) fand am 5. und 6. September in Wiener Neustadt statt.

Stadt-Baudirektor Richard Cadzlek erläuterte in seiner Begrüßung die Entwicklung des städtischen Geoinformationssystems seit Beginn der neunziger Jahre. War damals für die Digitalisierung der Grundstückskarte noch harte Überzeugungsarbeit bei den zuständigen Entscheidungsträgern erforderlich, so ist das GIS heute ein in der Verwaltung und Politik anerkanntes und vor allem geschätztes Arbeitsmittel und findet in vielen Magistratsdienststellen in unterschiedlichen Anwendungsformen Verwendung.

Qualitätsoptimierung für die Registerpflege
Auslöser für eine Gemeindebundstudie zum Thema Registerpflge war eine Zufriedenheitsmessung Ende 2005 bei über 1.000 Gemeinden (Studie von Christian Schleritzko, Masterthesis, Donau-Universität Krems, April 2006). Laut Christian Steurer, SkillCon – Skilled Management Consulting GmbH, ergab diese Umfrage Mängel organisatorischer und technischer Natur bei der Registerführung und –pflege. Durch den bevorstehenden Probelauf der Volkszählung im Wege der Register (auch „Probe- oder Registerzählung“) folgte der dringende Handlungsbedarf.

Nach dem Registersymposium im Mai d. J. im Bundeskanzleramt wurde das Projekt beendet. Ihm folgte die Einrichtung von weiterführenden Arbeitsgruppen, die die einzelnen Probleme beheben sollen. Auch die Probezählung soll von diesen Arbeitsgruppen begleitet und mitbetreut werden.

INSPIRE-Richtlinie – Aktueller Stand der Legistik
Die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments aus der zweiten Lesung im Juni 2006 wurden vom EU-Ministerrat in seiner Sitzung vom September 2006 abgelehnt, worauf das Vermittlungsverfahren eingeleitet werden musste. Sollte die Vermittlung nicht bis Ende dieses Jahres enderledigt werden, müsste die Richtlinie zurückgezogen, überarbeitet und neu vorgelegt werden.

Peter Belada, Wien, der den Österreichischen Städtebund in der zur INSPIRE-RL im BMLFUW eingerichteten Arbeitsgruppe vertritt, formulierte die Ziele, die die Kommunen in dieser Arbeitsgruppe verfolgen. So soll die öffentliche Hand weiter über ihr Eigentum entscheiden und somit definieren können, an wen, zu welchem Preis, zu welchen Nutzungsbedingungen welche Daten weitergegeben werden. Die von der Europäischen Kommission erst nach Implementierung der Richtlinie geplante Kosten-Nutzen-Evaluierung müsse vorab durchgeführt zu werden, um die wahren Kostenträger für diese Richtlinie eruieren zu können. Unbestritten soll auch die Absicherung geistigen Eigentums bleiben. Abschließend wird noch der zu enge Zeitraum für die technische und rechtliche Umsetzung der Richtlinie bemängelt. So blieben nach Vorstellungen der Kommission ab jetzt gerade drei Jahre, um neugeschaffene oder wiederbearbeitete Daten mit Visualisierungsdienste im Internet zur Verfügung zu stellen und sieben Jahre für alle übrigen Daten. Letzteres ist beispielsweise für Archivdaten allein schon aus technischer Sicht völlig unmöglich, da die dafür erforderliche Soft- und auch Hardware auf dem Markt bereits nicht mehr erhältlich ist. Als Alternative würde schlussendlich nur die Einstellung der Datenproduktion übrig bleiben.

PSI-Richtlinie und ihre Umsetzung
Mit 1. Juli 2005 hätte die PSI-Richtlinie in Österreich bundesweit umgesetzt sein müssen. Im Juli 2005 wurde in Kärnten und im September 2005 in Wien ein entsprechendes Landesgesetz erlassen. Das Bundesgesetz wurde im November 2005 beschlossen. Seither wurde in Vorarlberg ein entsprechendes Landesgesetz ausgearbeitet, in den anderen Bundesländern fehlt eine derartige Beschlussfassung. Bereits 2007 soll durch die Europäische Kommission eine Evaluierung der Umsetzung der PSI-Richtlinie erfolgen, in Österreich arbeitet schon seit 2005 der Verband der Informationswirtschaft (V.I.W.) unter dem Projektnamen MePSIr daran. Sollte die PSI-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt sein, könnte die Europäische Kommission diesbezüglich harte Maßnahmen ergreifen, berichtete Belada weiter.
Für öffentliche Stellen ist es daher wichtig, folgende Überlegungen durchzuführen: Was gibt die Dienststelle weiter? Es muss sich jeweils um eine diskriminierungsfreie Weitergabe handeln. Zu welchem Preis wird weitergegeben? Zu welchen Nutzungsbedingungen erfolgt die Weitergabe? Nach wie vor offen sind jene Fragen, deren Beantwortung durch die österreichische Legistik nicht erfolgte. So ist nicht klar definiert worden, was ein öffentlicher Auftrag ist oder was öffentliche Stellen sind.

Referat „Vermessung und GIS“ Wiener Neustadt
Über die Verwendung des GIS im gesamten Magistrat von Wiener Neustadt berichtete Robert Pfleger. So können auf das GIS der Stadtvermessung abteilungsspezifische Anwendungsmöglichkeiten appliziert werden. Diese abteilungsspezifischen Daten müssen von den zuständigen Magistratsabteilungen selbst gewartet werden. So wird das GIS sowohl für die Genehmigung von Schanigärten wie auch für die Kontrolle der Verkabelung der Straßenlaternen verwendet. Ein aktuelles Projekt ist die Anlage eines Werbeanlagenkatasters zur Vorbereitung der städtischen Werbeflächenrichtlinie.

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