Personalwesen: Besoldungsreform in Niederösterreich

Personalwesen: Besoldungsreform in Niederösterreich

Auf Einladung des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes fand am 13. und 14. Juni 2006 in Salzburg die Expertenkonferenz der beamteten Personalreferentinnen und –referenten der Länder statt. Aus den 31 Tagesordnungspunkten seien einige, für die Städte und Gemeinden interessante Themenbereiche herausgegriffen:

Niederösterreichisches Modell
Im April 2003 erging der politische Auftrag eine - nur für die niederösterreichischen Landesbediensteten vorgesehene – Besoldungsreform zu entwickeln. Folgende Reformziele wurden gesetzt: Die Aufgaben und Anforderungen am Arbeitsplatz sollen als Grundlage für die Besoldung dienen, eine Steigerung der Flexibilität der Bediensteten bewirken und gleiche Besoldungsverläufe für Beamte und Vertragsbedienstete vorsehen werden. Ebenso sollen damit flachere Gehaltskurven und damit eine gleichmäßigere Verteilung der Lebensverdienstsumme sowie eine kontrollierbare Personalkostenentwicklung geschaffen werden. Die Arbeitsplatzbewertung erfolgte nach dem Hay´schen System, das zu 25 Gehaltsklassen (orientiert an einer Punktebewertung) führte. Die Verflachung der Gehaltsverläufe wurde durch höhere Einstiegsgehälter bzw. einer gestaffelten Vorrückung nach zwei, drei oder vier Jahren erreicht.
Ein Gleichbleiben der Personalkosten war aufgrund der Budgetsituation gewünscht. Das ab 1. Juli 2006 bestehende Nebeneinander von altem und neuem System (Einstufung der Neueinsteiger bzw. Optionsrecht für Alteinsteiger) bedingt allerdings ein Wachstum der Personalkosten von etwa 2,5% über die nächsten 30 Jahre.

Neues Dienstrecht für Beamte und Vertragsbedienstete in NÖ
Die legistischen Maßnahmen für die Besoldungsform verursachten auch die Schaffung eines neuen gemeinsamen Dienstrechtsgesetzes für Beamten und Vertragsbedienstete (Niederösterreichisches Landes-Bedienstetengesetz). Die Pragmatisierung ist nach diesem Gesetz möglich, jedoch wurde ein provisorisches Beamtenverhältnis als Vorstufe eingeführt. Darüber hinaus finden sich Neuregelungen über die Dienstprüfung, über die Überstunden sowie über die ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst. Desweiteren ist hervorzuheben, dass eine Harmonisierung des Pensionsrechts analog den bundesgesetzlichen Bestimmungen erfolgte und eine Mitarbeitervorsorgekasse für Beamte und Vertragsbedienstete eingerichtet wurde.

Reisegebührenabrechnung mittels eine integrierten EDV-Lösung
Dieses von Niederösterreich entwickelte Softwareprogramm könnte auch für Städte von Interesse sein, da dies eine Automatisierung der Bearbeitung des Reisegebührenantrages sowie der nachfolgenden Schritte vorsieht. Es umfasst die Berechung der Reisegebühren, des Kilometergeldes (automatische Berechnung der Fahrtkilometer) und bietet darüber hinaus die Möglichkeit eines Abgleichs der angefallenen Außendienstüberstunden mit der elektronischen Zeiterfassung. Eine automatisierte Plausibilitätskontrolle wurde ebenso installiert.

Haftungsübereinkommen mit den Dachverbänden der Kreditinstituten
Im Jahr 2005 hat der Bund mit einigen Kreditinstitutsverbänden ein Übereinkommen über die Haftung der Kreditinstitute für in Folge des Todes des Anspruchsberechtigten zu Unrecht überwiesenen Geldleistungen abgeschlossen. Damit können Kreditinstitute Dritten eine Verfügungsberechtigung über ein Pensionskonto einräumen. Sowohl beim Bund als auch in den Ländern, in denen Dritten eine Verfügungsberechtigung für das Pensionskonto eingeräumt wurde, sind bis dato keine Probleme aufgetreten.

Über weitere Punkte, die für die Mitglieder des Fachausschusses für Personalmanagement von Interessen sein können, wird in der nächsten Sitzung am 28. und 29 September 2006 in Bregenz berichtet werden.

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