Schulverwaltung: Nachmittagsbetreuung führt zu Mehrkosten

Schulverwaltung: Nachmittagsbetreuung führt zu Mehrkosten

Die 34. Sitzung des Fachausschusses für Schulverwaltung fand am 4. und 5. Oktober 2006 unter dem Vorsitz von Herbert Just (Graz) zum bereits dritten Mal (nach 1994 und 1998) in Wiener Neustadt statt.

Schulerhalter zur Kasse gebeten
Bei der inzwischen notwendigen konkreten Umsetzung der Nachmittagsbetreuung an Pflichtschulen, wo bekanntlich Städte und Gemeinden als Schulerhalter fungieren, sind die erwarteten Auswirkungen aufgrund der dürftigen finanziellen Unterstützung durch den Bund eingetreten. In Graz beispielsweise kostet die Nachmittagsbetreuung die Stadt – ohne Berücksichtigung der Infrastrukturkosten - um 300.000 Euro netto jährlich mehr. Noch krasser ist die Situation in Salzburg, wo der Mehraufwand - ohne Heranziehung der notwendigen Investitions- und Ausstattungskosten - mehr als eine Million Euro beträgt.

In St. Pölten geht man von Mehrkosten in der Höhe von etwa 100.000 Euro aus, wobei hier allerdings der zusätzliche Gebäudeaufwand bereits inkludiert ist. Amstetten rechnet mit Mehraufwendungen pro Standort von ca. 8.000 Euro, in Wels werden rund 30.000 Euro zusätzlich zu Buche schlagen.

In vielen Städten lassen sich die zusätzlich entstehenden Kosten derzeit aber noch nicht exakt beziffern. So etwa in Waidhofen/Ybbs oder auch in Linz, wo das Angebot der vier bereits bestehenden Ganztagsschulen erweitert und neun zusätzliche Schulen mit ganztägiger Betreuung eingerichtet wurden. Aus einigen Städten wurden sogar kostenneutrale Entwicklungen gemeldet, die durch vorausschauende Pflichtschulpolitik der Städte möglich sind. So hat Wiener Neustadt keinen Mehraufwand zu tragen, weil die Stadt schon seit langer Zeit in allen Pflichtschulen Horte bzw. Tagesheime betreibt. Auch in den Städten Bruck/Mur, Steyr und Bregenz ist mit keinen zusätzlichen Investitionen zu rechnen.

Schulwegsicherung, Grünraumpflege, Rauchverbot
Weitere Themen der Tagung waren die Organisation und Umsetzung der Schulwegsicherung, die Grünraumpflege bei Schulen sowie neue gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Schulgebäuden. Bei der Durchführung der Schulwegsicherung zeigte sich, dass diese unterschiedlich geregelt ist. Die Bandbreite des dafür eingesetzten Personals reicht von ehrenamtlichen Freiwilligen, Zivildienern, geringfügig Beschäftigten des Magistrats, Schülerlotsen privater Personalbereitstellungsfirmen bis zu Bundespolizei und Stadtpolizei. Bei der Grünraumpflege in den Schulen wiederum war festzustellen, dass diese relativ einheitlich organisiert wird. Meist ist dafür grundsätzlich der jeweilige Schulwart verantwortlich, nur bei z. B. erforderlichen größeren Baumschnitten werden die Stadtgärtnereien herangezogen. Auch bei der Einhaltung des Rauchverbots in Schulgebäuden war allgemeiner Tenor, dass die Handhabung rigoros ausgelegt wird und die jeweiligen Direktionen in dieser Frage autonom sind.

Die nächste Sitzung des Fachausschusses für Schulverwaltung findet am 18. und 19. April 2007 in Salzburg statt.

OEGZ

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